Corona: Hochzeiten nur im allerengsten Kreis
Laut den jüngst beschlossenen Maßnahmen können Hochzeiten nach Ostern wieder durchgeführt werden, allerdings nur im allerengsten Kreis und mit strengen Hygienemaßnahmen. Die jüngste Verordnung legt nämlich fest, dass es sich dabei um ein „notwendiges Grundbedürfnis“ handelt, was eine Ausnahme vom allgemeinen Ausgangsverbot rechtfertigt. Hochzeitsdienstleister empfehlen ihren Kunden bereits großteils eine Verschiebung der Feierlichkeiten. Besonders, wer sich ein größeres Fest mit Freunden und...