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Corona-Virus: Diese Rechte haben Arbeitnehmer und -geber
Das Corona-Virus stellt unser Leben auf den Kopf und verändert nicht nur herkömmliche soziale Gewohnheiten und Rituale, sondern auch unser Arbeitsleben. ÖSTERREICH. Das Epidemiegesetz erlaubt den Gesundheitsbehörden Eingriffe ins öffentliche Leben und den Arbeitsalltag. Einzelpersonen, egal ob Angestellte, freie Dienstnehmer oder Selbständige, können demnach unter Quarantäne gestellt werden. Das fällt nicht unter Krankenstand, sondern Dienstverhinderung. Das Unternehmen muss das Gehalt...