Commerzialbank Mattersburg
Land Burgenland muss nicht haften
Das Landesgericht Eisenstadt hat nun in erster Instanz festgestellt: Das Land Burgenland trifft an der Pleite der Bank keine Schuld und ist nicht für die Schäden haftbar. BURGENLAND. In einem Zivilrechtsprozess wurden zwei Klagen von Privatgeschädigten der Commerzialbank Mattersburg gegen das Land Burgenland verhandelt. Im Kern lautete der Vorwurf, dass das Land seine Pflichten als Revisionsverband der Eigentümergenossenschaft vernachlässigt habe. Nun wurden die Vorwürfe in erster Instanz als...