Meinungsforschungskartell
Geldbuße gegen Sophie Karmasin rechtskräftig
Der Oberste Gerichtshof als Kartellobergericht hat den Einspruch der Karmasin Research & Identity GmbH (im Folgenden „Karmasin“) abgelehnt und die vom Kartellgericht (KG) verhängte Geldbuße in Höhe von 50.000 Euro bestätigt. ÖSTERREICH. Zur Vorgeschichte: Am 9. März 2023 stellte die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) beim Kartellgericht einen Antrag auf Verhängung einer Geldstrafe gegen Karmasin. Das Kartellgericht verhängte daraufhin eine Geldstrafe von 50.000 Euro wegen Absprachen über...