Bundeswettbewerbsbehörde
Karmasin und Beinschab müssen womöglich zahlen
Gelbußenanträge gegen die Unternehmen von Meinungsforscherin Sabine Beinschab und Ex-Familienministerin Sophie Karmasin (ÖVP) wurden nun gestellt. Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) brachte diese beim Kartellgericht ein. Grund sind die Absprachen, wodurch Karmasin mit Studien und Meinungsumfragen betraut wurde, da sie die vermeintlich billigste Bieterin war.
ÖSTERREICH. In dieser Sache läuft derzeit auch ein Strafverfahren gegen die ehemalige Familienministerin. Erst vergangene Woche wurde die Anklage rechtskräftig. In einer Aussendung der BWB hieß es, dass den Ermittlungen eine Kooperation mit der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) zu Grunde liegt.
Als Subunternehmen profitiert
Nach derzeitigem Ermittlungsstand sollen Karmasin, Beinschab und eine weitere Meinungsforscherin sich im Vorfeld von fünf Auftragsvergaben abgesprochen haben. Ziel war es den Wettbewerb zu unterbinden. Zwei private und ein öffentlicher Auftragsgeber sollen betroffen gewesen sein.
Den drei Unternehmen – es gilt die Unschuldsvermutung – wird zur Last gelegt, dass sie ihre Angebote und Preise auf eine Art und Weise abgestimmt hatten, dass Karmasins Firma als billigste Anbieterin aussteigt und den Zuschlag erhält. Anschließend sollen die beiden anderen als Sub-Unternehmerinnen Teilaufträge übernommen und von dem Zuschlag profitiert haben. Da im Strafverfahren gegen Karmasin ein Mitarbeiter des Sportministeriums angeklagt ist, ahnt man, dass es sich bei dem öffentlichen Auftraggeber um eben dieses Ressort handeln soll. Auch hier gilt jedoch die Unschuldsvermutung.
Das könnte dich auch interessieren:
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.