Zehn Monate bedingt
OGH reduziert Freiheitsstrafe von Sophie Karmasin
Im Mai des vergangenen Jahres wurde die ehemalige Familienministerin Sophie Karmasin (ÖVP) wegen verbotener Absprachen nicht rechtskräftig zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten verurteilt. Da sowohl die Verteidigung als aus die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA)Berufung gegen das Urteil eingelegt haben, nahm sich der Oberste Gerichtshof (OGH) am Mittwoch der Sache an und traf eine letztinstanzliche Entscheidung: Die bedingte Freiheitsstrafe Karmasins wird auf zehn Monate gesenkt.
ÖSTERREICH. Aufgrund des erwarteten Andrangs und großen Publikumsinteresses wurde der große Festsaal des Justizpalastes für das Berufungsverfahren reserviert. Schlussendlich fehlte mit Sophie Karmasin aber die Protagonistin. Wie ihr Verteidiger Norbert Wess bekannt gab, musste die Ex-Ministerin ihre Teilnahme krankheitsbedingt absagen: "Sie nimmt Medikamente. Es geht ihr sehr schlecht". Der Anwalt führte nicht weiter aus, was Karmasin genau fehlt, jedoch bat er die anwesenden Medienvertreterinnen und -vertreter darum, die Privatsphäre der ehemaligen Familienministerin zu wahren und keine weiteren Recherchen bezüglich ihres Gesundheitszustandes durchzuführen.
Der Fünf-Richter-Senat des OGH unter dem Vorsitz von Rudolf Lässig entschied schließlich, dass die Nichtigkeitsbeschwerden der WKStA abgewiesen werden. Im Gegensatz dazu wurde jener der Verteidigung aber stattgegeben, womit der Strafrahmen von 15 auf zehn Monate herabgesetzt wird. Laut Lässig seien beim erstinstanzlichen Urteil zwei gewichtige Milderungsgründe nicht berücksichtig worden. So habe Karmasin einerseits einen ordentlichen und unbescholtenen Lebenswandel und andererseits bereits "gewichtige Nachteile" aus der Tat erlitten. "Die Strafe war daher auf jeden Fall zu reduzieren". Der Straffall ist damit abgeschlossen und das Urteil rechtskräftig.
Schuld- und Freispruch in erster Instanz
Am 23. Mai 2023 wurde die ehemalige Familienministerin im Landesgericht Wien zu einer bedingten Freiheitssprache von 15 Monaten verurteilt. Richter Patrick Aulebauer sah es damals als bewiesen an, dass Karmasin im Zusammenhang mit drei Studien für das Sportministerium wettbewerbsbeschränkende Absprachen getätigt haben soll. Demnach habe die Meinungsforscherin hierfür den Zuschlag erhalten, da sie zwei Mitbewerberinnen – darunter die jetzige Kronzeugin der WKStA, Sabine Beinschab – dazu brachte, Scheinangebote abzugeben, um als Bestbieterin zu erscheinen. "Die Absprachen waren unstrittig und jedenfalls rechtswidrig", so der Richter im vergangenen Mai.
Einen Freispruch für Karmasin gab es hingegen im zweiten Anklagepunkt. Die WKStA warf der Ex-Familienministerin schweren Betrug vor, da sie nach ihrer Tätigkeit in der Bundesregierung eine Gehaltsfortzahlung bezogen hatte, obwohl sie bereits wieder beruflich tätig war. Richter Aulebauer sah zwar einen Betrug, der so "eindeutig ist, wie wir ihn hier selten haben", jedoch habe Karmasin "tätige Reue" bewiesen, da sie das Geld rechtzeitig und freiwillig wieder zurückgezahlt habe.
Beide Seiten legten Berufung ein
Weder die WKStA noch die Verteidigung gaben unmittelbar nach der Urteilsverkündung eine Erklärung ab, jedoch hatten beide Parteien drei Tage lang Zeit, um Rechtsmittel einzulegen. Zwei Tage nach dem Prozessende gab die Staatsanwaltschaft bekannt, den Freispruch der Ex-Ministerin anzufechten. Zudem legte die WKStA Berufung gegen die Strafhöhe ein. Am Tag darauf meldete schließlich auch Karmasins Anwalt Norbert Wess Rechtsmittel an.
Prozess in Umfragenaffäre noch offen
Mit dem Urteil des OGH sind die ersten Anklagepunkte gegen Karmasin nun auch rechtskräftig abgearbeitet. Ein deutlich umfangreicherer Prozess könnte allerdings noch bevorstehen: Die WKStA ermittel in der ÖVP-Umfragenaffäre weiterhin gegen die Ex-Ministerin. So wird ihr vorgeworfen, eine entscheidende Rolle in einem angeblichen Deal zwischen dem Team von Ex-Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und der Mediengruppe "Österreich" gespielt zu haben. Es gilt die Unschuldsvermutung.
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