BH Zell am See
Durchführungsverordnung zum Epidemie-Gesetz

Im Tauernklinikum sind Besuche derzeit untersagt. Einzige Ausnahme: Besuche bei Kindern und Patientinnen und Patienten in Palliativbetreuung. | Foto: Tauernklinikum
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  • Im Tauernklinikum sind Besuche derzeit untersagt. Einzige Ausnahme: Besuche bei Kindern und Patientinnen und Patienten in Palliativbetreuung.
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Im Pinzgau wurde ein Krisenstab eingerichtet und Maßnahmen beschlossen, die die Covid-19-Verbreitung eindämmen sollen.

PINZGAU. Bereits am 11. März 2020 hat die Bezirkshauptmannschaft Zell am See auf der Grundlage eines Erlasses der Bundesregierung gemäß § 15 Epidemiegesetz eine bis zum 3. April gültige Durchführungsverordnung mit Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise erlassen. Die Verordnung gilt für alle Gemeinden des Pinzgaus.

Fälle steigend

Im Bundesland Salzburg gibt es derzeit 17 mit SARS-CoV-2 infizierte Personen (Stand: 12.3., 12 Uhr). 13 Fälle betreffen den Pinzgau. Sollte sich die Zahl der Erkrankungsfälle weiterhin jeden zweiten Tag verdoppeln, hieße das für den Pinzgau, dass es bis 22. März 416 Fälle, aber bis zum 28. März bereits 3.200 Fälle geben würde.

Die von der Bezirkshauptmannschaft Zell am See und den Gemeinden getroffenen Maßnahmen dienen dem Zweck, die Zahl der Infektionen so rasch als möglich wirksam zu stoppen. Dies funktioniert nur mit Eingriffen in das öffentliche Leben.

Keine Menschenansammlungen

Von der BH Zell am See angeordnet werden Maßnahmen gegen das Zusammenströmen größerer Menschenmengen innerhalb oder außerhalb geschlossener Räume bzw. im Freien. Dies gilt grundsätzlich für alle Menschenansammlungen (sog. „Veranstaltungen lt. Epidemiegesetz), z.B. Veranstaltungen in Kindergärten, Schulen, Hochschulen, Betrieben/Unternehmen, Pflegeheimen, aber auch zu religiösen Zwecken oder in touristischen Einrichtungen und Sehenswürdigkeiten.

Ebenfalls betroffen sind damit Menschenansammlungen in Bädern, Wellnessbereichen, Fitnesseinrichtungen, aber auch Veranstaltungen von Vereinen oder private Veranstaltungen, wie Hochzeiten, Geburtstagsfeiern, Begräbnisse usw.

Tauernklinikum und Seniorenheime

Zum Schutz der Patientinnen und Patienten sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gilt ab sofort ein generelles Besuchsverbot in allen Häusern der Tauernkliniken und der Privatklinik Ritzensee. Ausnahmen sind Besuche bei Kindern und Patientinnen und Patienten in Palliativbetreuung. Für die Seniorenheime gilt ein generelles Besuchsverbot zum Schutz der Bewohner.

Seilbahnen und Hotels geschlossen

Auf der Basis des Epidemiegesetzes hat das Land Salzburg verordnet, dass alle Seilbahn- und Liftanlagen am Sonntag, 15. März die Saison beenden und ihren Betrieb schließen. Ebenfalls geschlossen werden alle Beherbergungsbetriebe im Bundesland Salzburg.

Veranstaltungen abgesagt

Alle Veranstaltungen (Trainings, EDV Kurse, Turnen, VHS Kurse, Musikunterricht, etc…) in den Gemeinde eigenen Objekten werden vorerst generell untersagt. Geschlossen werden auch Jugendzentren und Bücherein.

Darüber hinaus werden die Vereine der jeweiligen Gemeinde ersucht, diverse Veranstaltungen, Sitzungen, Jahreshauptversammlungen, Proben, Übungen, etc. vorerst abzusagen.

Schulunterricht wird eingestellt

Der Schulunterricht wird eingestellt: Ab Montag, 16. März sollen die Höheren Schulen geschlossen werden; ab Mittwoch, 18. März, soll der reguläre Unterricht in Volks-, Sonder- und Unterstufen-Schulen (Neue Mittelschulen, Unterstufe Gymnasien) eingestellt werden

Für die Direktorinnen und Direktoren der Schulen gelten mittlerweile klare Regelungen, wie bei einem Corona-Verdachtsfall in oder im Umfeld der Schule vorzugehen ist. Dazu hat das Bildungsministerium eigene Checklisten erstellt.

Lage in den Kindergärten

Kinder, deren Betreuung zu Hause möglich ist, sollen bis Ostern nicht in den Kindergarten gehen. Die Betreuung ist bis 3. April 2020 jenen vorbehalten, deren Eltern darauf angewiesen seien, besonders wenn diese in medizinischen Berufen oder in der Grundversorgung tätig sind. Die Großeltern über 65 sollen die Betreuung der Kinder nicht übernehmen, da sie zu den Risikogruppen gehören.

Es gibt Ausnahmen

Davon nicht erfasst sind unter anderem Zusammenkünfte:

  • allgemeiner Vertretungskörper,
  • der Organe von Gebietskörperschaften,
  • im Rahmen der öffentlichen Verwaltung,
  • der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes, des Bundesheeres, der
  • Rettungsorganisationen und der Feuerwehr,
  • in Einrichtungen zur Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung,
  • im Zusammenhang mit der Befriedigung der Grundbedürfnisse des öffentlichen
  • Lebens (Lebensmittelhandel, Einkaufszentren, gastronomische Einrichtungen
  • hauptsächlich zugelassen für die Verabreichung von Speisen, usw),
  • im Rahmen der Arbeitstätigkeit in Unternehmen,
  • im Rahmen des öffentlichen Personenverkehrs sowie der unmittelbar zu dessen Betrieb gehörenden Einrichtungen und Anlagen.

Restaurants sind als Versorger mit dem Grundbedürfnis Essen nicht von der neuen Regelung betroffen – im Unterschied zu Clubs und Bars.

Permanent einsatzbereiter Krisenstab

Die Bezirkshauptmannschaft Zell am See hat gemeinsam mit den Gemeinden des Beirkes einen Krisenstab eingerichtet dem Vertreter des Roten Kreuzes, der Polizei, des Bundesheeres und der Krankenhäuser angehören. Die Bürgermeister sind in alle Beratungen ebenso eingebunden wie die Landessanitätsdirektion. Die Polizei hat insbesondere die Einhaltung der angeordneten Maßnahmen und die Erhaltung des Regelbetriebes sicherzustellen. Für Polizisten gilt ein Urlaubsverbot.

Personen mit Fragen zu den Maßnahmen wenden sich bitte an die zuständigen Gemeindeämter bzw. an die Bezirkshauptmannschaft Zell am See.

Unter der Telefonnummer 1450 steht die Gesundheitsberatung zur Verfügung.
Medizinische Einschätzungen werden unter der AGES-Hotline 0800 555 621 gegeben.

Mitwirkung jedes Einzelnen gefragt

Über die Verordnung hinausgehend wird die Bevölkerung ersucht, soziale Kontakte freiwillig auf ein Mindestmaß zu reduzieren.  Es sollen nur jene direkten Kontakte gepflegt werden, die unbedingt notwendig sind und ansonsten Telefon oder andere technische Möglichkeiten genutzt werden. Jeder kann damit einen wertvollen Beitrag im Kampf gegen die Ausbreitung des Corona-Virus leisten.

Die Bezirkshauptmann Zell am See schließt nicht aus, dass die Maßnahmen des Notfallplans der Bundesregierung erweitert werden. Auch dafür ist man seitens der Bezirks- und Gemeindeführungen vorbereitet.

Wichtige Coronavirus-Verhaltensregeln

Nach wie vor gelten die wichtigen Verhaltensregeln, um ein Ansteckungsrisiko mit dem Corona-Virus zu minimieren:

  • Regelmäßig Hände gründlich waschen, mit warmen Wasser und Seife
  • Wenn das nicht möglich ist, Desinfektionsmittel verwenden
  • Händeschütteln und Begrüßungsbussi vermeiden
  • Große Menschenansammlungen meiden
  • Besondere Rücksicht und sorgfältige Handhygiene bei Kontakt mit älteren Menschen,
  • chronisch kranken oder immunschwachen Personen
  • Niemanden anhusten oder anniesen, sondern in ein Papiertaschentuch oder wenn
  • nötig in die Ellenbeuge
  • Nicht in betroffene Gebiete reisen
  • Bei Symptomen wie Fieber und Husten zu Hause bleiben und den Hausarzt telefonisch
  • kontaktieren, nicht gleich in die Praxis gehen
Im Tauernklinikum sind Besuche derzeit untersagt. Einzige Ausnahme: Besuche bei Kindern und Patientinnen und Patienten in Palliativbetreuung. | Foto: Tauernklinikum
Im Pinzgau wurde ein Krisenstab eingerichtet und Maßnahmen beschlossen, die die Covid-19-Verbreitung eindämmen sollen. Die Verordnung gilt für alle Gemeinden des Pinzgaus. (Symbolbild) | Foto: Gerd Altmann auf Pixabay
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