Events, Krankenbesuche, Urlaub
Koalition und SPÖ einigen sich auf "Reintesten"

Die Gesetzesnovelle soll am Donnerstag im Nationalrat beschlossen werden.  | Foto: Danny Jodts
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ÖVP und Grüne haben sich mit der SPÖ über die Regeln für die Eintrittstests am Mittwoch geeinigt. Diese gelten bei Veranstaltungen, dem Tourismus, Besuchen in Spitälern und Pflegeheimen, nicht aber für die Gastronomie. Das wurde der APA von mehreren Verhandlern bestätigt. Das Gesetzt wird noch im Laufe des Tages fertig gestellt und die SPÖ wird dem Gesetzesantrag am Donnerstag im Nationalrat zustimmen. Die Gefahr für eine Blockade im Bundesrat ist somit abgewendet.

ÖSTERREICH. Die Gesetzesnovelle bildet die Basis für die Errichtung betrieblicher Tests, sowie Impfstraßen in Betrieben, die vom Bund finanziert werden. Bei den Testungen für Berufsgruppen ist die Bedingung der SPÖ erfüllt, dass auch PCR-Tests für Arbeitnehmer kostenlos sein werden. Außerdem sollen die sogenannten "Wohnzimmer-Tests" arbeitsrechtlich entsprechend verankert werden. Vom Gesundheitsministerium gibt es zudem die Zusicherung, dass der Testnachweis für die Gastronomie vom Tisch ist. 

Erweiterung der Regeln muss noch abgesegnet werden

Im Gesundheitsausschuss wurde am Dienstagabend über das Thema "Freitesten" im Kampf gegen die COVID-19-Pandemie diskutiert. Gesundheitsminister Rudolf Anschober kann aber schon jetzt bestimmte Auflagen für das Betreten von Geschäften, Verkehrsmitteln, Lokalen, Hotels und anderen Orten verordnen. Konkret werden im COVID-19-Maßnahmengesetz und im Epidemiegesetz insbesondere das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, Abstandsregeln, organisatorische und räumliche Schutzmaßnahmen sowie Präventionskonzepte genannt. 

Diese Liste der möglichen Auflagen wird nun um ein negatives Ergebnis eines COVID-19-Tests erweitert. Eine entsprechende Gesetzesnovelle wurde am Dienstag vom Gesundheitsausschuss des Nationalrats mit den Stimmen von ÖVP und Grünen auf den Weg gebracht. Gesetzlich möglich wäre die Vorschreibung eines negativen Tests gemäß dem jüngsten Beschluss jedenfalls nicht nur für Veranstaltungen und Hotelübernachtungen, sondern auch für Lokalbesuche. Unterschiedliche Regelungen für Kultur und Gastronomie wären nicht nachvollziehbar, meinte dazu Grün-Abgeordneter Ralph Schallmeiner. Er und ÖVP-Abgeordneter Josef Smolle sehen die Tests jedenfalls als Chance, schrittweise wieder aus dem Lockdown herauszukommen.

SPÖ stellte zwei Bedingungen 

Im Nationalrat beschlossen werden soll die Gesetzesnovelle am Donnerstag. Laut SPÖ-Abgeordnetem Philip Kucher hatte die SPÖ zuvor zwei Bedingungen gestellt: Zum einen müsse garantiert sein, dass die geplanten verpflichtenden Tests für bestimmte Berufsgruppen für ArbeitnehmerInnen kostenlos sind. Zum anderen brauche es klare Vorgaben für die weitere Vorgangsweise, wenn privat durchgeführte "Wohnzimmertests" ein positives Ergebnis haben. Die FPÖ blieb bei ihrem klaren Nein und forderte eine möglichst rasche Aufhebung des Lockdowns.

Grundsätzlich positiv reagierte Gesundheitsminister Rudolf Anschober auf die Forderungen der SPÖ. Die Tests müssen für ArbeitnehmerInnen "selbstverständlich" gratis sein, sagte er. Zudem werde man prüfen, wie man Selbsttests am besten "in das System hineinbringen kann". Ein positiver Selbsttest müsse zu einer Nachtestung führen, die Frage sei, wo man das gesetzlich verankern könne. 

Handel und Verkehrsbetriebe von neuer Regelung ausgenommen

Bei anhaltend hohen Infektionszahlen soll Anschober künftig ermächtigt sein, Kunden bzw. Besuchern überall dort einen negativen COVID-19-Test vorzuschreiben, wo es "zu einer länger andauernden Interaktion mit anderen Personen kommt". Das könnte etwa Alten- und Pflegeheime sowie Beherbergungsbetriebe betreffen, nicht aber den Handel. Bei Geschäften sei davon auszugehen, dass es sich um einen kurzzeitigen Aufenthalt mit nur kurzzeitiger Interaktion handelt, wird dazu festgehalten. Zudem sind öffentliche Verkehrsmittel ausdrücklich ausgenommen. Auch als grundsätzliche Voraussetzung für das Betreten des öffentlichen Raums darf kein negativer Test verlangt werden.

Keine negativen Tests werden Personen vorweisen müssen, die in den letzten drei Monaten nachweislich an COVID-19 erkrankt waren und aktuell nicht mehr infiziert sind. Zudem ist laut  Anschober eine Regelung für Personen geplant, deren Infektion bereits länger zurückliegt. Sie sollen ihre geringe epidemiologische Gefahr durch einen entsprechenden Antikörpertest belegen können.

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Regelmäßige Tests auch für Angehörige 

Auch für Angehörige bestimmter Berufsgruppen können gemäß dem Abänderungsantrag künftig regelmäßige COVID-19-Tests verordnet werden. Und zwar in jenen Fällen, in denen es zu Kundenkontakt kommt oder regelmäßig ein bestimmter Abstand nicht eingehalten werden kann. Neben Pflege- und Krankenhauspersonal betrifft das den Erläuterungen zufolge etwa auch LehrerInnen und KindergartenpädagogInnen, Anbieter körpernaher Dienstleistungen wie FriseurInnen, Beschäftigte in der Gastronomie und im Handel, TrainerInnen sowie BusfahrerInnen und andere MitarbeiterInnen in Verkehrsbetrieben, die mit Fahrgästen in Kontakt kommen.

Als mögliche Testfrequenz für Beschäftigte wird in den Erläuterungen der Zeitraum von einer Woche genannt. Im Gesetz festgeschrieben ist das jedoch nicht. Wer keinen Test machen will, muss eine FFP2-Maske tragen - diese Alternative gilt allerdings nicht für Alten-, Behinderten- und Pflegheime sowie für Kranken- und Kuranstalten. Sowohl Tests als auch eventuelle COVID-19-Impfungen durch Betriebsärzte können während der Arbeitszeit durchgeführt werden und gelten als Präventionszeit im Sinne des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes.

Ergänzt werden die neuen Bestimmungen durch umfassende Datenschutzregelungen. Zudem wird im Epidemiegesetz ausdrücklich klargestellt, dass eine Teilnahme an Massentests freiwillig und kostenlos ist.

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Die Gesetzesnovelle soll am Donnerstag im Nationalrat beschlossen werden.  | Foto: Danny Jodts
Wer.in einem Hotel einchecken will, muss ein negatives Testergebnis vorweisen. | Foto: Pixabay

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