Feuerwerk und Böller
Knallende Funken und tosendes Lichtermeer zu Silvester
Strahlende Kinderaugen, experimentierlustige Teenager: Feuerwerk kann auch ins "Auge" gehen.
BEZIRK BRAUNAU. Farbenfroh, glitzernd und laut: Die Feuerwerke zu Silvester sind immer wieder eine Augenweide. Schon ist aber auch der Spieltrieb geweckt, und es tummelt sich Groß und Klein um die Taschen mit Knallern und Raketen zu füllen. Berechtigt, die 'zündige' Ware zu kaufen, sind lange nicht alle.
Altersbeschränkung beachten
Roman Vorreiter ist Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Mattighofen, wo 2003 ein Feuerwerkskörper einen Großbrand ausgelöst hat. Noch vor dem Jahreswechsel stand damals die Lederfabrik in Flammen. Nur ein Großeinsatz der Feuerwehr konnte verhindern dass das Feuer auf andere Gebäude übergriff.
"Feuerwerke in Ortsgebieten sind grundsätzlich verboten",
Roman Vorreiter, Kommandant FF Mattighofen.
Für die Feuerwerke selbst gibt es eine Klassifizierung mit Altersbeschränkungen:
"Knallerbsen beispielsweise gehören zu Klasse F1 und sind ab 12 Jahren erlaubt. Klasse F2 ist erst ab 16 Jahren erhältlich und schließt Knallfrösche und Batteriefeuerwerke ein. Erst ab 18 dürfen dann F3-und F4- klassifizierte Knallkörper, Feuerräder, Fontänen und Feuerwerksbomben gekauft werden."
Roman Vorreiter, Kommandant FF Mattighofen.
Sicherheit geht vor
Auch der Sprecher der Pyrotechnikhändler Oberösterreich, Ulf Busse betont, dass bei Feuerwerk die Sicherheit vorgeht.
„Leider werden immer wieder nicht sicherheitsgeprüfte Feuerwerksartikel aus dem Ausland importiert, die nicht dem österreichischen Pyrotechnikgesetz entsprechen."
Ulf Busse, Sprecher der Pyrotechnikhändler Oberösterreich.
Die erwähnten Böller und Raketen weisen entweder gefährliche Ladung auf, oder es fehlen Gebrauchsanleitungen in Deutsch.
„Ich würde jedem Konsumenten dringend davon abraten, im Ausland Feuerwerk zu kaufen. Beim Kauf sollte man immer darauf ein CE-Zeichen in Verbindung mit der Zulassungsnummer auf der Verpackung angebracht ist“,
Ulf Busse, Sprecher der Pyrotechnikhändler Oberösterreich.
Verstärkte Kontrollen in Grenznähe
Gerade im grenznahen Raum werden verstärkt Kontrollen bezüglich der Feuerwerkskörper durchgeführt. Zoll und Polizei beschlagnahmen jährlich erhebliche Mengen an gefährlichen Produkten. Und auch Anzeigen hagelte es häufig und so manches Schnäppchen kann zu einer saftigen Geldstrafe von bis zu 3.600 Euro führen.
Augen schützen
Schon übermäßiger Alkoholgenuss allein, kann in der Silvesternacht zu Unfällen führen. In Zusammenhang mit Feuerwerk ist es kein Wunder, dass die Notaufnahmen an Silvester. Augenschäden, Verbrennungen und Hörschäden gehören zu den häufigsten Verletzungen. Im Nachbarland Deutschland wurde eine Umfrage an 75 Kliniken durchgeführt. Sie belegt, dass Augenverletzungen zum Jahreswechsel um 80 Prozent zurückgegangen seien, nachdem ein Verkaufsverbot für Pyrotechnik zu Silvester eingeführt wurde.
Richtig Entsorgen
Feuerwerkskörper, Silvesterknaller und Böller fallen unter das Pyrotechnikgesetz und dürfen im ASZ nicht übernommen werden. Sie gehören in die Restabfalltonne. Nicht abgeschossene Feuerwerkskörper oder Blindgänger können gegebenenfalls beim Händler zurückgegeben werden, wobei es hier keine gesetzliche Rücknahmepflicht gibt.
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