Mental Health
Psychologische Behandlung wird künftig zur Kassenleistung

Während man Psychologen hierzulande bisher privat bezahlen musste, wird die klinisch-psychologische Behandlung ab 1. Jänner 2024 zur Kassenleistung.  | Foto: Shutterstock / Dmytro Zinkevych
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Während man Psychologinnen und Psychologen hierzulande bisher privat bezahlen musste, wird die klinisch-psychologische Behandlung ab 1. Jänner 2024 zur Kassenleistung. Eine Vereinbarung zwischen der Sozialversicherung und der Berufsgruppe ist jedoch noch ausständig. 

ÖSTERREICH. Mit 1. Jänner des kommenden Jahres haben alle versicherten Menschen in Österreich einen Anspruch auf klinisch-psychologische Behandlungsleistungen. Die Kosten hierfür werden von den Krankenkassen übernommen und als gleichwertige Leistung neben ärztlicher Hilfe im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) verankert. 

"Hier wird gerade ein neues Kapitel im Bereich der österreichischen Gesundheitsversorgung aufgeschlagen. Ich bin sehr dankbar, dass der hohe Versorgungsbedarf von den beiden Regierungsparteien erkannt wurde", hält die Präsidentin des Berufsverbandes Österreichischer PsychologInnen (BÖP), Beate Wimmer-Puchinger, in einer Aussendung fest. 

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"Muss für alle leistbar sein"

Wie der BÖP weiter erklärt, hat laut Gesetzgeber nun die Sozialversicherung die klinisch-psychologische Versorgung mittels entsprechender Vereinbarung sicherzustellen. Der niederschwellige Zugang zur Behandlung sei allerdings nur über den Abschluss einer Sachleistungsvereinbarung mit den klinischen Psychologinnen und Psychologen möglich. "Alles andere wird bei den ohnedies psychisch belasteten Menschen zu einer zusätzlichen finanziellen und bürokratischer Bürde", warnt die BÖP-Präsidentin: "Klinisch-psychologische Behandlung muss für alle leistbar sein und darf niemanden ausschließen."

"Gesund aus der Krise" als Best Practice Modell

Der BÖP führt in seiner Aussendung das Projekt "Gesund aus der Krise" als Best Practice Modell für die Organisation des Zugangs von Klientinnen und Klienten zu klinisch-psychologischen, gesundheitspsychologischen und psychotherapeutischen Beratungs- und Behandlungseinheiten an. "Mit einem ähnlichen Umsetzungsmodell könnten die Kassen ihrer Versorgungsverantwortung in diesem Bereich schnellstmöglich und kostengünstig nachkommen, sodass die Versicherten rasch zu den ihnen zustehenden Leistungen kämen", so der BÖP.

"Klinisch-psychologische Behandlung muss für alle leistbar sein und darf niemanden ausschließen", so die Präsidentin des Berufsverbandes Österreichischer PsychologInnen (BÖP) Beate Wimmer-Puchinger. | Foto: AstroStar/Shutterstock.com
  • "Klinisch-psychologische Behandlung muss für alle leistbar sein und darf niemanden ausschließen", so die Präsidentin des Berufsverbandes Österreichischer PsychologInnen (BÖP) Beate Wimmer-Puchinger.
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Der Berufsverband zeigte sich zuversichtlich, dass man bei den anstehenden Verhandlungen mit den Sozialversicherungsträgern konstruktive Lösungen finden könne. "Wir erwarten, dass die Kassa ehebaldigst zu Gesprächen hinsichtlich einer Sachleistungsvereinbarung mit uns in Verbindung treten wird. Das sind wir den betroffenen Menschen in Österreich schuldig“, so Wimmer-Puchinger.

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