Rauchverbot: Schutzprämie für Gastwirte

Ab 1. Mai 2018 tritt das totale Rauchverbot in Lokalen in Kraft. | Foto: mev.de
  • Ab 1. Mai 2018 tritt das totale Rauchverbot in Lokalen in Kraft.
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Ab 1. Mai 2018 gilt ein totales Rauchverbot in der Gastronomie. Wirte, die bis 1. Juli 2016 auf das Rauchverbot umstellen, erhalten – das wurde in der Novelle des Tabakgesetzes festgehalten – eine NichtraucherInnen-Schutzprämie. Verwandte Tabakerzeugnisse, wie E-Zigaretten, werden ab 20. Mai 2016 Zigaretten und Zigarren gleichgestellt.

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