CO2-neutrale Flüge nach Venedig
AUA wegen Greenwashing verurteilt

"CO2-neutral zur Biennale fliegen? Für uns keine Kunst!" - für dieses Versprechen wurde die Austrian Airlines AG (AUA) nun wegen irreführender Geschäftpraktik verurteilt.  | Foto: Austrian Airlines_Patrick Huber
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  • "CO2-neutral zur Biennale fliegen? Für uns keine Kunst!" - für dieses Versprechen wurde die Austrian Airlines AG (AUA) nun wegen irreführender Geschäftpraktik verurteilt.
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"CO2-neutral zur Biennale fliegen? Für uns keine Kunst!", warb die Austrian Airlines AG (AUA) erst unlängst für ihre Flüge nach Venedig. Der Verein für Konsumentenschutz (VKI) erkannte in dieser Werbung "Greenwashing", da es derzeit technisch gar nicht möglich ist, Flüge vollständig mit nachhaltigem Flugkraftstoff (SAF) durchzuführen. Die Konsumentenschützerinnen und -schützer reichten aus diesem Grund eine Klage beim Landesgericht (LG) Korneuburg ein. Die AUA wurde nun wegen "irreführender Geschäftspraktik" verurteilt. 

ÖSTERREICH. "Schon seit Längerem gibt es in Unternehmen die Erkenntnis, dass sich Produkte und Dienstleistungen mit Angaben zu Umweltverträglichkeit und Nachhaltigkeit gut vermarkten lassen. Jedoch nicht immer halten die beworbenen Umweltvorzüge eines Produktes einer Überprüfung stand", heißt es vom VKI. Bereits seit 2021 untersuchen die Konsumentenschützerinnen und -schützer regelmäßig grüne Versprechen von Unternehmen, Marken und Produkten. 

Mit "nachhaltigem Flugkraftstoff" nach Venedig

Im konkreten Fall untersuchte der VKI eine Werbung der AUA auf ihrem Twitter-Account sowie ihrer Homepage. Die Botschaft lautete: "CO2-neutral zur Biennale fliegen? Für uns keine Kunst! 100 % SAF". Die Fluglinie schrieb weiter: "Denn gemeinsam mit dem Flughafen Wien und Venezia Airport bringen wir Sie mit nachhaltigem Flugkraftstoff (SAF) zur Biennale Arte nach Venedig." Der VKI sah in diesem Versprechen eine Irreführung von Konsumentinnen und Konsumenten und brachte eine Klage wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht ein.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) erkannte in der Werbung der AUA "Greenwashing", da man aktuell noch gar nicht vollkommen CO2-neutral fliegen kann.  | Foto: Bundesverband Erneuerbare Energie
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Wie der VKI auf seiner Webseite erklärt, wird SAF derzeit als sogenannter Drop-in-Kraftstoff herkömmlichem Kerosin beigemischt. Grund dafür sei, dass die technischen Normen Höchstbeimischungsgrenzen vorsehen, die nicht überschritten werden dürfen. Aktuell liege der maximale Beimischungsanteil von SAF im fossilen Kerosin bei maximal fünf Prozent. "Es ist also technisch derzeit nicht möglich, Flüge CO2-neutral mit 100 Prozent SAF durchzuführen“, erläutert Barbara Bauer, Juristin im VKI. Bei der AUA betrage der Anteil des beigemischten nachhaltigen Treibstoffes überhaupt nur 0,4 Prozent.

Aufpreis von mehr als 50 Prozent

Für die beworbene CO2-neutrale Flugmöglichkeit konnten die Passagiere gegen einen Aufpreis von mehr als 50 Prozent des Ticketpreises eine Nachhaltigkeitsoption buchen. Laut Informationen der AUA werde der jeweilige persönliche Treibstoffverbrauch für einen solchen Flug berechnet und die entsprechende Menge SAP zukünftigen Flügen beigemengt. Bauer kritisierte dieses Vorgehen im "Ö1-Morgenjournal": "Selbst wenn alle Verbraucher des betreffenden Flugs also diese nachhaltige Option gewählt hätten, wäre nicht einmal sichergestellt, dass der Flug irgendeinen Anteil an nachhaltigem Flugkraftstoff enthält", so Bauer. 

Hast du bei Flügen schon mal die "klimaneutrale" Option gewählt?

Grundsätzlich begrüße der VKI alle unternehmerischen Anstrengungen, die den Umweltschutz dienen, erklärte Bauer, die jedoch festhielt:

"Aber die Bewerbung von Flügen als CO2-neutral, wenn dies technisch gar nicht möglich ist und noch nicht einmal sichergestellt werden kann, dass im konkreten Flug überhaupt nachhaltiger Flugkraftstoff verwendet wird, geht definitiv zu weit. Dass die Verbraucherinnen und Verbraucher für diese zweifelhafte Leistung dann auch noch einen saftigen Aufpreis bezahlen sollen, ist ein besonderes Schmankerl dieser Marketingstrategie."

AUA wegen irreführender Werbung verurteilt

Das LG Korneuburg gab der Klage des VKI nun statt und bewertete die Werbung der Fluglinie als irreführend. Wie das Gericht festhielt, wäre es der AUA möglich und zumutbar gewesen, über den Einsatz von SAF in einer Form zu informieren, die den Adressatinnen und Adressaten ein klares Bild vermittelt hätte.

Die AUA akzeptierte das Urteil des Landesgerichts.  | Foto: Austrian Airlines
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Anna Pachinger, Pressesprecherin der AUA, erklärte in der "ZiB2", dass es der Fluglinie um einen Umwelteffekt gehe. "Das Landesgericht Korneuburg hat bei dieser Werbung festgestellt, dass wir hier klarer informieren müssen und das werden wir auch berücksichtigen", so Pachinger. Die AUA akzeptierte das Urteil des LG, woraufhin es rechtskräftig wurde. 

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