Winterchaos bei der Bahn
ÖBB und Westbahn versprechen Rückerstattungen

Am Freitag brach in ganz Österreich der Winter ein. Auch die heimischen Bahnunternehmen hatten ihre liebe Not mit dem vielen Schnee und dem Eis.  | Foto: JFK / EXPA / picturedesk.com
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  • Am Freitag brach in ganz Österreich der Winter ein. Auch die heimischen Bahnunternehmen hatten ihre liebe Not mit dem vielen Schnee und dem Eis.
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Am Freitag brach in ganz Österreich der Winter ein. Auch die heimischen Bahnunternehmen hatten ihre liebe Not mit dem vielen Schnee und dem Eis. Züge verspäteten sich oder fielen ganz aus, Reisende waren teilweise an Bahnhöfen gestrandet. Nun versprechen ÖBB und Westbahn Rückerstattungen für Betroffene.

ÖSTERREICH. In den vergangenen Tagen sorgte teils heftiger Schneefall sowie Eis für widrige Bedingungen im Verkehr. Auf den Straßen kam es zu zahlreichen Sperren und Unfällen, aber auch auf der Schiene lief nicht alles nach Plan. Etliche Züge verspäteten sich oder fielen aus, teilweise wurden ganze Zugstrecken gesperrt. Gestrandete Reisende blieben oft ratlos zurück, nicht zuletzt, weil die Hotlines der Bahnunternehmen teils überlastet waren. 

Ob man als Betroffener nun sein Geld zurückbekommt, hängt grundsätzlich von der Art bzw. Länge der Verzögerung ab. So ist etwa bei Verspätungen ab einer Stunde eine Rückerstattung von 25 Prozent des Ticketpreises vorgesehen, erklärte Maria-Theresia Röhsler von der Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf) am Mittwoch "Ö1-Morgenjournal". Ab zwei Stunden müssen bereits 50 Prozent rückerstattet werden, so die Expertin weiter. 

Rückerstattung trotz Extremwetter

Seit Sommer gibt es aber neue Regelungen. So müssen Bahnunternehmen bei Extremwetter an sich keine Rückerstattungen mehr leisten. Das Wetter vom Wochenende würde laut Röhsler in diese Kategorie fallen – eine konkrete Definition für Extremwetter gibt es dabei allerdings nicht. So birgt das Wetter der vergangenen Tage Streitpotenzial. 

Zu Streits soll es aber nicht kommen. ÖBB und Westbahn gaben auf Ö1-Anfrage grünes Licht für Rückzahlungen. Man werde sich nicht auf das Wetter berufen und wie gewohnt ab einer Stunde Verspätung rückerstatten. Bei Ausfällen wird ohne Gebühr der gesamte Fahrpreis zurückbezahlt, hieß es.

Gestrandete können Kosten geltend machen  

Wer aufgrund eines Zugausfalls irgendwo strandet und sich etwa ein Taxi und Hotelzimmer nehmen muss, kann diese Ausgaben ebenfalls geltend machen. Wichtig nur: Betroffene sollten im Vorfeld Kontakt mit dem Bahnunternehmen aufnehmen, erklärte Röhsler abschließend. 

Wer Unterstützung bei etwaigen Entschädigungen braucht, kann sich auch an die apf wenden. 

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