Krawallen am 31. vorbeugen
Polizei-Vorbereitungen für Halloween laufen

Nach den Halloween-Krawallen in Linz, Salzburg und Wien 2022 rüsten sich Polizei, Cobra und Co. bereits für den diesjährigen 31. Oktober. | Foto: fotokerschi.at
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  • Nach den Halloween-Krawallen in Linz, Salzburg und Wien 2022 rüsten sich Polizei, Cobra und Co. bereits für den diesjährigen 31. Oktober.
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Nach den massiven Ausschreitungen in Salzburg und Linz zu Halloween am 31. Oktober im letzten Jahr bereitet sich die Polizei heuer besser vor. In Linz wurde bereits Präventionsarbeit geleistet und man werde "rigoros durchgreifen", falls notwendig. In Salzburg soll sogar die Cobra bereit stehen. In Vorarlberg warnt die Polizei vor "harmlosen Streichen", die in Sachbeschädigung ausufern können.

ÖSTERREICH. Am 31. Oktober ist Halloween und dann heißt es wieder. "Süßes, sonst gibt's Saures!" Damit es heuer weniger chaotisch zugeht, hat die Polizei in diversen Bundesländern Vorkehrungen getroffen, damit es möglichst nichts "Saures" gibt.

"Rigoroses Einschreiten" in Oberösterreich

Das Land OÖ und Familienbund bereiteten sich heuer besser vor. Anzeichen auf konkrete Pläne, wie sie im Vorjahr über die Videoplattform "TikTok" verbreitet wurden, gebe es bisher aber keine. Ein Projekt, das Familien einbinden und vorbeugen soll, wurde vom Familienbund umgesetzt. Die sogenannte digital Streetwork wird laut Familienbund-Obmann Martin Hajart zunächst mit einer einstelligen Mitarbeiterzahl starten: "Um da einerseits zu beobachten, ob es Radikalisierungs- oder Extremismustendenzen gibt, um dann auch einzuschreiten. Und zweitens können sich Jugendliche oder auch Eltern direkt an die Sozialarbeiter wenden."

Bereits im letzten Jahr habe man nach den Halloween-Krawallen diese Arbeit bereits neu ausgerichtet, so ÖVP-Integrationslandesrat Wolfgang Hattmannsdorfer. Besonders den jungen Asylwerbenden, die letztes Jahr an den Krawallen beteiligt waren, habe man verpflichtende Antigewalttrainings zugewiesen. 

In der Halloween-Nacht 2023 wird die Polizei ihr Personal verstärken. Abgemachte Treffen seien zwar keine bekannt, doch Stadtpolizeikommandant Karl Pogutter betont, dass man darauf vorbereitet sei "bei den geringsten Ordnungsstörungen in der Stadt rigoros" einzuschreiten. Spezielle Polizeieinheiten wolle man am Dienstag im Zentralraum OÖ und den Bezirken bereitstellen.

In Vorarlberg warnt die Polizei vor "Streichen", die rechtliche Konsequenzen haben könnten. | Foto: Symbolbild: Pixabay
  • In Vorarlberg warnt die Polizei vor "Streichen", die rechtliche Konsequenzen haben könnten.
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Cobra und Co. in Salzburg stehen bereit

Auch in Salzburg laufen die Vorbereitungen, nachdem es im vergangenen Jahr Kritik gab. Beamtinnen und Beamte in Uniform, als auch in Zivil, werden in der Stadt unterwegs sein und auch die Cobra stehe bereit. 2022 wurden etwa explodierende Böller an Spraydosen geklebt. In der Griesgasse, auf dem Marko-Feingold Steg und am Hanuschplatz hatten Jugendliche mit selbstgebastelten Feuerwerkskörpern für erschreckende Bilder gesorgt.

Die Polizei schritt dann zwar ein, laut Anrainerinnen und Anrainern aber viel zu zaghaft und spät. 70 Beamtinnen und Beamte waren damals im Einsatz, wie viele es heuer sein werden, wollte Polizeisprecher Hans Wolfgruber nicht bekanntgeben:

"Dazu sind Abstimmungen und Einsatzbesprechungen mit allen polizeilichen Einsatzkräften und dem Verfassungsschutz erfolgt. Sondereinsatzkräfte wie z.B. die schnelle Interventionsgruppe, aber auch Diensthundeeinheiten, der Verfassungsschutz und die Bereitschaftseinheit sowie auch der Fremdenschutz werden am 31. Gemeinsam im Einsatz sein. Und wenn notwendig, werden wir auch Drohnen, Kameras und hier besonders Körperkameras zu umfassenden Beweissicherung einsetzen." 

Vorarlberg warnt vor Straftaten

In Vorarlberg musste die Polizei im Vorjahr 13 Mal ausrücken. Grund waren vor allem Sachbeschädigung oder Lärmbelästigung. Am Tag vor Halloween erinnert die Polizei, dass bei Streichen lieber zwei Mal nachgedacht werden sollte, ob es sich dabei nicht bereits um eine Straftat handelt. Etwa das Verunstalten oder Beschmieren von Häusern oder Autos, Beschädigen von Briefkästen, Zerstören von Mülltonnen, aber auch die Bedrohung von Menschen oder Diebstähle, seien Straftaten.

Selbst wenn Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren nicht strafrechtlich belangt werden können, können Geschädigte zivilrechtliche Forderungen und die Wiedergutmachung des entstandenen Schadens einklagen. 

Nicht erlaub ist: 

  • Das Bewerfen von Hausfassaden oder Autos mit Eiern
  • Das Beschmieren von Hauswänden und Fahrzeugen
  • Das Werfen von Steinen gegen Fensterscheiben oder durch Fenster
  • Das Hineinwerfen von brennenden Gegenständen in Briefkästen
  • Das Zerstören von Blumenbeeten
  • Das Auskippen von Mülltonnen
  • Das Bedrohen von Anwohnerinnen und Anwohnern an der Haustür, wenn diese keine Süßigkeiten oder Geld herausgeben
  • Das Bestehlen anderer Kinder und Jugendlicher
  • Lärmbelästigungen

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