Hitzefalle Auto
Scheibe einschlagen, um einen Hund zu retten
Die heißen Monate sind auch für Vierbeiner gefährlich. Sie sollten daher nie alleine im Auto gelassen werden. Wenn man jedoch einen allein gelassenen Hund sieht, gilt es schnell zu handeln.
ÖSTERREICH. Die erste Hitzewelle des Jahres kommt auf Österreich zu. Das kann vor allem für Hunde zur Gefahr werden. Die Anzahl der Hunde, die allein in stehenden Autos an der Hitze gestorben sind, hat in den letzten Jahren zugenommen.
Niemals alleine im Auto lassen
Schon bei Außentemperaturen von 20 Grad kann die Innentemperatur eines Autos nach einer Stunde auf 46 Grad ansteigen. Wenn ein Hund bei derartigen Temperaturen alleine im Auto sitzt, hat das fatale Folgen. Dadurch, dass die Vierbeiner nicht schwitzen und ihre Körpertemperatur nur durch Hecheln regulieren können, sind sie stärker von der Hitze betroffen als wir Menschen.
Auch wenn das Fenster einen Spalt offen ist, oder das Auto im Schatten steht, kann sich das Auto zu stark aufheizen und beim Hund im schlimmsten Fall zu einem Herz-Kreislaufstillstand führen. Deshalb: Hunde niemals allein im Auto lassen.
Was tun, wenn man einen Hund im Auto sieht
Als Passant kann es passieren, dass man einen allein gelassenen Hund in einem fremden Auto sieht. Hier gilt: Lieber handeln als wegschauen. Sollte der Halter des Tieres nicht unmittelbar auffindbar sein, kannst du Folgendes unternehmen, um dem Tier zu helfen.
Wenn der Hund bei Bewusstsein ist und fit wirkt, sollte die Polizei oder Feuerwehr informiert werden. Bis die Einsatzkräfte eingetroffen sind, sollte man unbedingt beim Tier bleiben. Notiere dir alle wichtigen Daten (Datum, Ort, Uhrzeit. Automarke, Autofarbe, Kennzeichen) und sprich Passanten an, um als Zeugen zu dienen.
Im Notfall Scheibe einschlagen: Die Rechtslage
Sollte man als Passant davon überzeugt sein, dass das Leben des Hundes in unmittelbarer Gefahr ist, bleibt einem wenig übrig, als die Scheibe des Autos einzuschlagen, um das Tier zu befreien. Das gilt es aber sorgfältig abzuwägen. Einen Hitzeschlag bei einem Hund erkennt man an starkem Hecheln, flacher Atmung, einer tiefroten Zunge, Erbrechen, Krämpfen oder Bewusstlosigkeit.
Prinzipiell tritt dann der entschuldigende Notstand in Kraft. Dieser im Strafgesetzbuch verankerte Paragraph berücksichtigt, dass die Sachbeschädigung begangen wurde, weil ein Notstand vorherrschte.
„Wird gerechtfertigt sein, zum Stein zu greifen“
„Um Tierquälerei zu vermeiden, wird in diesem Fall gerechtfertigt sein, zu einem Stein zu greifen, wenn man wirklich das Gefühl hat und das auch nachvollziehbar ist, dass der Hund andernfalls verenden würde“, meinte Rechsanwalt Ainedter gegenüber Radio Wien.
Dabei sollte man jedoch darauf achten, so wenig Schaden wie möglich zu veranlassen. Denn der Schaden durch das Einschlagen sollte nicht unverhältnismäßig hoch sein. Idealerweise kann man auch Passanten bitten, als Zeugen zu dienen und ein Foto machen, das beweist, dass es sich um einen Notstand handelte.
Erste Hilfe beim Hund
Sobald das Tier aus dem Auto befreit ist, sollte es an einen möglichst kühlen Ort gebracht werden. Sollte das Tier bei Bewusstsein sein, sollte es außerdem so schnell wie möglich Wasser trinken und mit Lappen gekühlt werden.
Wenn der Hund bewusstlos ist, sollte man ihn in die stabile Seitenlage bringen. Wichtig ist dabei, dass der Mund offen ist und die Zunge heraushängt, damit er vor dem Ersticken bewahrt ist.
Außerdem sollte schnellstens die Tierrettung unter +43 662 830 745 gerufen werden.
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