Sturmschäden: Wer übernimmt die Kosten, wenn Bäume zur Gefahr werden

"Bei Stürmen mit Windgeschwindigkeiten jenseits der 100 km/h sind Bruchschäden fast absehbar", sagt Gemeindebund-Präsident Helmut Mödlhammer. | Foto: Gemeindebund/Pfluegl
  • "Bei Stürmen mit Windgeschwindigkeiten jenseits der 100 km/h sind Bruchschäden fast absehbar", sagt Gemeindebund-Präsident Helmut Mödlhammer.
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  • hochgeladen von Hermine Kramer

Im Jahr 2008 kam in St. Pölten ein Mensch durch einen herabfallenden Ast ums Leben. Die Stadt wurde dafür zur Verantwortung gezogen: Der Baum stand in ihrem Eigentum.

„Es ist wichtig, dass die Gemeindeverwaltungen sorgfältig prüfen, ob es durch die Stürme der letzten Tage zu Schäden an Bäumen gekommen ist", fordert Gemeindebund-Präsident Helmut Mödlhammer. Gemeinden sind besonders oft Eigentümer von Bäumen an Gemeindestraßen, Güter- und Fahrradwegen. Sie müssen für die Sicherheit der Sachen und Personen im Umfeld eines Baumes sorgen.

Keine Seltenheit

„Wir hatten in den vergangenen Jahren immer wieder Fälle, in denen Gemeinden geklagt wurden, weil herabfallende Äste Menschen verletzt oder Sachgüter beschädigt haben“, erinnert Mödlhammer. Die Gemeinden haben – ebenso wie jeder private Grund- oder Waldeigentümer – die Verantwortung, dass sie ihren Bestand regelmäßig überprüfen. Im Ernstfall müssen sie auch beweisen können, dass sie das getan haben.

Genaue Aufzeichnungen

„In manchen Gemeinden ist die Führung von Baumkatastern eine gute Lösung“, sagt Mödlhammer. Darin wird jeder Baum erfasst und seine regelmäßige Kontrolle aufgezeichnet. Schäden an den Bäumen werden so rechtzeitig erkannt und sofort behoben. Ein Beispiel für einen Baumkataster bietet die Stadt Wien.

Zur Sache

Bäume sind rechtlich gesehen Sachen. Sie sind Bestandteil eines Grundstücks und haben einen Besitzer. Dieser haftet jedoch nur, wenn Mängel am Baum erkennbar sind und er nicht alle Sorgfalt aufgewendet hat, die Gefahr abzuwenden.

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Grafik: easel.ly

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