Berufung
BVwG verhandelt noch heuer Aufenthaltsverbot für Anja Windl
- Die Verhandlung zum Aufenthaltsverbot der deutschen Klimaaktivistin Anja Windl, auch als "Klima-Shakira" bekannt, durch das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) wird noch dieses Jahr stattfinden.
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Die Verhandlung zum zweijährigen Aufenthaltsverbot der Klimaaktivistin Anja Windl durch das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl findet am 3. Dezember 2025 vor dem Bundesverwaltungsgericht in Graz statt. Das Verbot beruht auf Vorwürfen der "massiv querulatorischen Neigung" und Störung der öffentlichen Ordnung, während Windl und ihr Anwalt dies als ungerechtfertigt kritisieren.
ÖSTERREICH. Die Verhandlung zum Aufenthaltsverbot der deutschen Klimaaktivistin Anja Windl, auch als "Klima-Shakira" bekannt, durch das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) wird noch dieses Jahr stattfinden. Wie die APA berichtet, soll die 28-Jährige am 3. Dezember in der Grazer Außenstelle des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) vorstellig werden. Die Anhörung erfolgt damit noch vor dem Abschluss der strafrechtlichen Ermittlungen gegen Windl und ihre ehemaligen Mitstreiter der früheren Gruppe "Letzte Generation".
Berufung gegen Aufenthaltsverbot
Das BFA hatte Windl im März 2025 nach einem mehr als zwei Jahre dauernden fremdenrechtlichen Verfahren ein zweijähriges Aufenthaltsverbot erteilt. Gegen diesen Bescheid legte ihr Anwalt Ralf Niederhammer Berufung beim BVwG ein. In dem Bescheid wird Windl eine "massiv querulatorische Neigung" vorgeworfen, die keine Form des Aktivismus, sondern eine "weitreichende Störung der öffentlichen Ruhe und Ordnung" darstelle.
- In dem Bescheid wird Windl eine "massiv querulatorische Neigung" vorgeworfen, die keine Form des Aktivismus, sondern eine "weitreichende Störung der öffentlichen Ruhe und Ordnung" darstelle.
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Parallel dazu ermittelt die Staatsanwaltschaft Wien seit über zwei Jahren gegen Windl und weitere ehemalige Mitglieder der "Letzten Generation" wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung sowie schwerer Sachbeschädigung. Die Studentin gilt als eines der bekanntesten Gesichter des österreichischen Ablegers der Klimabewegung, der im August 2024 aufgelöst wurde.
Hundekot an ÖVP-Parteizentrale
Als weiterer Grund für das Aufenthaltsverbot führt das BFA eine Protestaktion im Jänner 2023 an, bei der Windl die Parteizentrale der ÖVP in Wien mit Hundekot beschmierte. Mit der Aktion wollte sie gegen die Koalitionsgespräche zwischen ÖVP und FPÖ protestieren – unter dem Motto "Ihr stinkt nach brauner Scheiße".
Windl bezeichnete das Aufenthaltsverbot gegenüber der APA als "ein Warnsignal für den Zustand unserer Demokratie". Ihr Anwalt Niederhammer kritisierte das Vorgehen des BFA als "einigermaßen kurios" und wies darauf hin, dass Windl in Österreich bislang nicht strafrechtlich verurteilt wurde. Voraussetzung für ein Aufenthaltsverbot sei laut Niederhammer eine "schwerwiegende Gefahr für die öffentliche Ordnung oder Sicherheit", was in diesem Fall nicht gegeben sei. Stattdessen werde Windl für die Aktivitäten der "Letzten Generation" belangt, für die ihm kein vergleichbarer Fall bekannt sei.
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