Reformpläne stoßen auf Kritik
Debatte um Volksbegehren entbrannt

Mit einer Novelle des Volksbegehrengesetzes wollen ÖVP und Grüne etwaige Geschäftemacher ausbremsen. | Foto: Parlamentsdirektion/Michael Buchner
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  • Mit einer Novelle des Volksbegehrengesetzes wollen ÖVP und Grüne etwaige Geschäftemacher ausbremsen.
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Mit einer Novelle des Volksbegehrengesetzes wollen ÖVP und Grüne etwaige Geschäftemacher ausbremsen. Konkret geht es um eine Reform des Kostenersatzes. Die FPÖ stemmt sich jedoch dagegen und übt  massive Kritik an den Reformplänen der Regierung.

ÖSTERREICH. ÖVP und Grüne haben sich für eine Reform des Volksbegehrengesetzes ausgesprochen. Gesetzliche Anpassungen seien "dringend notwendig", sagte ÖVP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl am Donnerstag gegenüber dem "Kurier". Unterstützung signalisierte neben Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) auch der Koalitionspartner. Die grüne Verfassungssprecherin Agnes Sirkka-Prammer sprach sich dafür aus, dass künftig nur noch jene Kosten rückerstattet werden sollen, die nachweislich für die Unterschriftensammlung angefallen sind.

Konkret geht es den Regierungsparteien darum, eine missbräuchliche Verwendung aus Geschäftsinteresse zu verhindern. Aktuell ist es nämlich so, dass Initiatoren von Volksbegehren zunächst Gebühren von 3.400 Euro entrichten müssen. Im Falle einer Erreichung von 100.000 Unterschriften erhält der Initiator dann allerdings das Fünffache dieser Gebühren zurück.

FPÖ stemmt sich gegen Pläne

Massive Kritik an den Reformplänen kam am Donnerstag von der FPÖ, die darin einen "schwarz-grünen Angriff auf ein zentrales direktdemokratisches Instrument" ortete. Vielmehr brauche es einen Ausbau der Direkten Demokratie, so die freiheitliche Verfassungssprecherin Susanne Fürst in einer Aussendung. Sie forderte, die Gebühren komplett zu streichen und den Kostenersatz in seiner aktuellen Höhe beizubehalten. Denn engagierte Bürger, die Volksbegehren auf den Weg bringen, dürften nicht "auf dem vollen finanziellen Risiko sitzenbleiben und bestraft werden", so Fürst.

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