Abstand, MNS, Sperrstunden
Die neuen Corona-Maßnahmen ab Sonntag, 25. Oktober

Masken werden künftig der einzige erlaubte Gesichtsschutz sein. | Foto: pixinooo/panthermedia
  • Masken werden künftig der einzige erlaubte Gesichtsschutz sein.
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Täglich neue Rekordzahlen bei positiv getesteten Personen, 21 Bezirke auf Rot, der Wintertourismus in Gefahr: Ab Sonntag gelten im gesamten Bundesgebiet weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Beispielsweise dürfen bei Meetings und kleinen Events abseits der eigenen vier Wände indoor nur noch sechs, outdoor zwölf aufeinandertreffen. In der Gastronomie dürfen nur mehr sechs Erwachsene an ein und demselben Tisch sitzen. Für größere Veranstaltungen gelten geringere Personen-Obergrenzen als bisher. Der 1 Meter-Abstand ("Babyelefant") gilt auch im öffentlichen Raum. 

ÖSTERREICH. Die neuen Maßnahmen gelten ab Sonntag, 00.00 Uhr. Einzelne Neuerungen haben eine Übergangsfrist. Mehrere Regelungen im, Rahmen der allgemeinen Corona-Ausgangsbeschränkungen waren im Juli durch den Verfassungsgerichtshof aufgehoben worden. Nach der notwendigen "Reparatur" des Covid-19-Maßnahmengesetzes im September folgte nun die Wiedereinsetzung per Verordnung. Die neuen Regeln um Überblick:

Abstand halten

  • Die 1-Meter-Abstandsregel im öffentlichen Raum (Babyelefant), die Ende Juli außer Kraft gesetzt wurde und nur noch als Empfehlung galt, ist ab Sonntag wieder in Kraft. Die Ende Juli außer Kraft getretene generelle 1 Meter-Abstandsregel (der "Babyelefant") beim Betreten von öffentlichen Orten (etwa der Straße) gilt ab Sonntag nun wieder rechtsverbindlich. Neu ist, dass man beim Betreten aller öffentlich zugänglichen geschlossenen Räume auch einen Mund-Nasen-Schutz tragen muss - das gilt etwa beim Betreten einer unterirdischen Passage. 
  • Beim Sport muss der Abstand nun definitiv wieder eingehalten werden - abgesehen von Kontaktsportarten oder etwa beim Überholen von Läufern. 
  • Ausgenommen von der 1 Meter-Regel sind Personen, die gemeinsam im Haushalt leben, auch gilt die Regel nicht innerhalb von Gruppen bis höchstens sechs Personen (plus maximal sechs minderjährige Kinder). Auch Betreuer für Menschen mit Behinderungen sind ausgenommen.
  • In vielen weiteren Bereichen gilt die 1-Meter-Regel wie gehabt. Verordnet ist diese in öffentlichen Verkehrsmitteln ("sofern möglich"), in allen Kundenbereichen, bei allen beruflichen Tätigkeiten, in der Gastronomie (gegenüber jenen, die nicht zur eigenen Besuchergruppe gehören) und in Beherbergungsbetrieben in allgemein zugänglichen Bereichen. Auch bei sämtlichen Veranstaltungen, bei der Religionsausübung sowie bei außerschulischen Veranstaltungen (etwa Ferienlager) muss man zu anderen Personen einen Meter Abstand halten.

Maskenregel

  • Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS-Maske) ist in fast allen öffentlich zugänglichen Indoor-Bereichen, aber auch bei zahlreichen Freiluft-Veranstaltungen Pflicht. Eine solche Schutzmaske muss wie bisher in öffentlichen Verkehrsmitteln (auch Seilbahnen, Flugzeugen, Reisebussen, Ausflugsschiffen) getragen werden, auch beim Einkaufen sowie bei jeglicher Dienstleistung mit Kundenkontakt. 
  • Ab dem 7. November 2020 sind die nach mehreren Seiten offenen Gesichtsschilder oder die kleinen Kinnvisiere nicht mehr zulässig. Ab dann ist nur mehr ein eng anliegender Mund-Nasen-Schutz zulässig. 
  • Neu ist, dass die MNS-Pflicht nun explizit auch in U-Bahn-Stationen, Bahnsteigen, Haltestellen, Bahnhöfen und Flughäfen gilt.
  • Ebenfalls neu: Die Maske muss nun durchgehend bei allen Veranstaltungen mit zugewiesenem Sitzplatz (mit mehr als sechs Personen indoor und mehr als zwölf Personen outdoor) getragen werden. Das gilt etwa auch bei Opern- oder Theaterbesuchen, wo man die Maske bisher am Platz ablegen konnte. Neu ist auch die durchgehende MNS-Pflicht bei Outdoor-Veranstaltungen. Auch in der Gastronomie (abgesehen vom Sitzplatz), in Schulen außerhalb der eigenen Klasse, in Beherbergungsbetrieben (im allgemein zugänglichen Innen-Bereich), beim Besuch von Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten gilt weiterhin die Maskenpflicht.
  • Ebenso muss ein MNS-Schutz beim Besuch von Altersheimen, Bädern (abgesehen von Feuchträumen wie Duschen und Schwimmhallen), Sportstätten (ausgenommen die Sportausübung), in Museen, Ausstellungen, Bibliotheken, Archiven sowie sonstigen Freizeiteinrichtungen in geschlossenen Räumen getragen werden. Auch auf Märkten - indoor wie outdoor gilt diese Vorschrift. Wer aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen kann, muss ein ärztliches Attest mitführen.

Privater Wohnbereich

  • Keine Einschränkungen gibt es für den privaten Wohnbereich. Die Bundesregierung rät aber dringend dazu, auch daheim die sozialen Kontakte möglichst gering zu halten.
  • In Salzburg und Vorarlberg gibt es insofern lokale Einschränkungen, als es dort verboten wurde, private Feiern außerhalb von Wohnräumen - etwa in Garagen oder Scheunen abzuhalten. 

Events

Auch bei Veranstaltungen gelten ab Sonntag neue Obergrenzen.

  • Künftig dürfen bei Events ohne zugewiesenen Sitzplätzen nur mehr sechs (statt bisher zehn) Erwachsene indoor teilnehmen. Bei Freiluft-Veranstaltungen ohne Sitzplatz liegt die Grenze bei zwölf Erwachsenen (bisher 100) - jeweils zuzüglich sechs minderjähriger Kinder. Diese Regel gilt für alle Zusammenkünfte - auch Privatfeiern - außerhalb des eigenen Wohnraumes, beispielsweise auch für Weihnachtsfeiern, Hochzeits- und Geburtstagsfeiern. 
  • Auch geplante Zusammenkünfte im Park oder beim Freizeitsport sind von diesen Maximal-Grenzen umfasst. 
  • Neu ist, dass jede Veranstaltung mit mehr als sechs bzw. zwölf Personen bei der Gesundheitsbehörde angezeigt werden muss, die Bewilligungspflicht bleibt bei 250 Teilnehmern. 
  • Eine Ausnahme gibt es für Begräbnisse, hier sind nun maximal 100 Teilnehmer erlaubt (bisher 500). 
  • Organisierte Großveranstaltungen sind ab Sonntag mit maximal 1.000 Personen indoor (bisher 1.500) und 1.500 Personen im Freien (bisher 3.000) limitiert. Das gilt auch für Opernhäuser oder Fußballplätze, so ist beispielsweise die Fußball-Bundesliga betroffen.
  • Ab Sonntag gilt ein Ausschank-Verbot von Speisen und Getränken, Ausnahmen gibt es hier bei Veranstaltungen mit einer Dauer von mehr als drei Stunden.

Gastronomie

In der Gastronomie bleibt die generelle Maskenpflicht aufrecht - abgesehen vom Sitzplatz.

  • Die Konsumation ist weiterhin nur im Sitzen erlaubt. 
  • Neu ist, dass nun statt der Maximal-Grenze von zehn Personen pro Besuchsgruppe nur mehr sechs Erwachsene zuzüglich maximal sechs minderjähriger Kinder gemeinsam die Gaststätte besuchen dürfen. 
  • Im Gastgarten gilt eine Obergrenze von zwölf Personen (plus sechs Kinder). 
  • Neu ist ab Sonntag, dass nach der Sperrstunde alkoholische Getränke im Umkreis von 50 Metern um einen Gastronomiebetrieb nicht mehr konsumiert werden dürfen, das gilt auch für Tankstellenshops und Imbissstände.
  • Die Sperrstunde bleibt generell bei 1 Uhr. 
  • Strengere Bestimmungen gelten seit 25. September in Salzburg, Tirol und Vorarlberg: dort gilt die Sperrstunde bereits ab 22 Uhr. 
  • Eine Registrierungspflicht gab es schon bisher in Wien, Tirol, Salzburg, Oberösterreich, ab Freitag wird sie auch in Vorarlberg obligatorisch. In Niederösterreich gilt sie in allen "orangen" Bezirken. 
  • Alle Restaurants mit mehr als 50 Plätzen müssen künftig ein Präventionskonzept erstellen (statt bisher nur jene mit mehr als 200 Plätzen).

Schulen

  • In Schulen bleiben die bestehenden Maßnahmen aufrecht. Hier gilt die Maskenpflicht außerhalb der Klasse.
  • Distance Learning gibt es weiter nur regional verordnet - je nach Farbe der Schulampel. 
  • Für Oberstufenklassen heißt das die Umstellung auf Schichtbetrieb oder Homeschooling.
  • Geturnt wird weiterhin vorzugsweise draußen, gesungen nur mit Maske. 

Chöre, Musikkapellen

  • Für Amateur-Chöre und -Musikkapellen gilt ab Sonntag, dass indoor nur mehr maximal sechs Personen und outdoor maximal zwölf Personen teilnehmen dürfen. 
  • Bei professionellen Musikgruppen besteht die Verpflichtung für die Erstellung eines Präventionskonzeptes. 
  • Bei mehr als 50 Personen indoor bzw. mehr als 100 outdoor ist auch ein COVID-19-Beauftragter zu bestellen.

Pflegeheime

  • Zum Schutz der vulnerablen Gruppen in Altersheimen gilt ab Sonntag auch für Bewohner in allen allgemeinen (nicht zum Wohnbereich gehörenden) Bereichen das Tragen eines MNS-Schutzes. 
  • Ausnahmen gibt es nur aus gesundheitlichen Gründen (etwa auch Demenz) oder wegen einer Behinderung. Besucher und Mitarbeiter müssen durchgehend eine Maske tragen. 
  • Auch müssen umfassende Screeningtestungen bei Bewohnern und Mitarbeitern durchgeführt werden. 
  • Darüber hinaus ist in Alten- Pflege- und Behindertenheimen ein Präventionskonzept zur Minimierung des Infektionsrisikos auszuarbeiten. Darin muss auch die Anzahl der Besucher, die Häufigkeit, Dauer sowie die verpflichtende Voranmeldung von Besuchen und Gesundheitschecks beim Betreten festgelegt werden. Besuche im Rahmen der Palliativ- und Hospizbegleitung sowie zur Begleitung kritischer Lebensereignisse sind jedenfalls zu ermöglichen.

Lokale Maßnahmen

  • Weiterhin möglich sind auch darüber hinausgehende lokale Maßnahmen.
  • Neben den genannten lokalen früheren Sperrstunden und Registrierungspflichten in der Gastronomie gilt seit 17. Oktober in der Tennengauer Marktgemeinde Kuchl (Salzburg) eine Quarantäne - und zwar bis zum 1. November. Die Zufahrten zum Ort werden von der Polizei kontrolliert, Hotels und Gaststätten wurden geschlossen, Geschäfte dürfen offen halten. Nur Schlüsselarbeitskräfte können derzeit ein- und auspendeln.

21 Bezirke am Donnerstag auf Rot geschaltet

  • Burgenland: Neusiedl am See
  • Niederösterreich: St. Pölten, Amstetten, Bruck an der Leitha, Mödling und Tulln
  • Oberösterreich: Gmunden, Grieskirchen, Ried im Innkreis, Rohrbach, Schärding und Vöcklabruck
  • Salzburg: Neue Rot-Schaltungen sollen Salzburg-Umgebung, St. Johann/Pongau und Zell am See betreffen
  • Steiermark: Leoben, Voitsberg
  • Tirol: Imst, Landeck und Schwaz
  • Vorarlberg: Rheinthal

Zuvor hatte die Opposition das erneute Chaos bei den neuen Maßnahmen kritisiert

Chaos um neue Covid-Maßnahmenverordnung
Corona-Kommission schaltet 21 neue Bezirke auf rot

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