"Nicht zur Tagesordnung übergehen"
Grüne stellen Handlungsfähigkeit des Kanzlers infrage

Wie geht es mit der türkis-grünen Koalition weiter? Die Grünen laden die Klubobleute aller Parteien zu Gesprächen "über die weitere Vorgehensweise" ein.  | Foto: Christopher Dunker/BKA
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  • Wie geht es mit der türkis-grünen Koalition weiter? Die Grünen laden die Klubobleute aller Parteien zu Gesprächen "über die weitere Vorgehensweise" ein.
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Nachdem es Mittwoch zu Razzien unter anderem im Bundeskanzleramt und in der ÖVP-Parteizentrale in Wien gekommen ist, stellen die Grünen heute, Donnerstag, die Handlungsfähigkeit des Bundeskanzlers infrage.

ÖSTERREICH. Grünen-Chef Werner Kogler und Klubchefin Sigrid Maurer laden die Klubobleute der Parlamentsparteien zu Gesprächen, hieß es in einer Mitteilung am Donnerstag. Das Büro des Vizekanzlers veröffentlichte folgende Stellungnahme:

“Gestern wurde eine Anordnung zu Hausdurchsuchungen in der ÖVP-Parteizentrale, dem Finanzministerium und dem Bundeskanzleramt öffentlich. Darin wurde mutmaßlich korruptes Verhalten des engsten Umfeldes von Bundeskanzler Sebastian Kurz dokumentiert. 'Damit ist eine neue Dimension erreicht. Der Eindruck ist verheerend, der Sachverhalt muss lückenlos aufgeklärt werden. Das erwarten sich die Menschen in Österreich. Wir können nicht zur Tagesordnung übergehen, die Handlungsfähigkeit des Bundeskanzlers ist vor diesem Hintergrund in Frage gestellt. Wir müssen für Stabilität und Ordnung sorgen", so Vizekanzler Werner Kogler in einer Stellungnahme.

Zerbricht die türkis-grüne Koalition?

Gesprächstermin mit Van der Bellen

Vizekanzler Kogler und Klubobfrau Sigrid Maurer würden die Klubobleute aller Parlamentsparteien daher zu Gesprächen über die weitere Vorgehensweise einladen. "Wir haben eine gemeinsame Verantwortung für unser Land. Wir müssen gemeinsam für Stabilität und Aufklärung sorgen und darum möchte ich parteiübergreifend das weitere Vorgehen beraten", so Kogler weiter. Darüber hinaus sei ein Gesprächstermin mit Bundespräsident Alexander Van der Bellen vereinbart.

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