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Höchstgericht: Van der Bellen treibt fehlende Mails bei Blümel ein

Das Höchstgericht beantragt bei Bundespräsident Alexander Van der Bellen die Exekution einer seiner Entscheidungen bei Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP). | Foto: Peter Lechner/HBF
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  • Das Höchstgericht beantragt bei Bundespräsident Alexander Van der Bellen die Exekution einer seiner Entscheidungen bei Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP).
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Der österreichische Verfassungsgerichtshof fordert das Staatsoberhaupt auf, eine höchstrichterliche Entscheidung bei Finanzminister Gernot Blümel durchzusetzen.

ÖSTERREICH. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat am Donnerstag ein ungewöhnliches Urteil öffentlich gemacht: Das Höchstgericht beantragt bei Bundespräsident Alexander Van der Bellen die Exekution einer seiner Entscheidungen bei Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP).

Der VfGH hatte am 3. März entschieden, dass Blümel in seiner Funktion als Bundesminister für Finanzen verpflichtet sei, dem parlamentarischen Ibiza-Untersuchungsausschuss eine Reihe von E-Mail-Postfächern sowie weitere Dateien zu liefern. Blümel und das Ministerium kamen dieser Aufforderung aber nicht nach. Daher hatten Abgeordnete der Oppositionsparteien SPÖ, FPÖ und Neos beim VfGH beantragt, die die Exekution dieser Entscheidung durch den Bundespräsidenten zu erwirken.

Der VfGH hatte am 3. März entschieden, dass Blümel in seiner Funktion als Bundesminister für Finanzen verpflichtet sei, dem parlamentarischen Ibiza-Untersuchungsausschuss eine Reihe von E-Mail-Postfächern sowie weitere Dateien zu liefern. | Foto: © Parlamentsdirektion / Johannes Zinner
  • Der VfGH hatte am 3. März entschieden, dass Blümel in seiner Funktion als Bundesminister für Finanzen verpflichtet sei, dem parlamentarischen Ibiza-Untersuchungsausschuss eine Reihe von E-Mail-Postfächern sowie weitere Dateien zu liefern.
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Van der Bellen äußert sich

Konkret soll das Ministerium laut einem Bericht der APA die E-Mail-Postfächer der Leiterin des Beteiligungsmanagements im Finanzministerium sowie die Schriftverkehre von Ministeriumsmitarbeitern mit dem nunmehrigen ÖBAG-Vorstand Thomas Schmid liefern. Schmid war zum Zeitpunkt der Korrespondenzen Generalsekretär im Finanzministerium unter dem Minister Hartwig Löger (ÖVP).

Bundespräsident Van der Bellen gab am Donnerstag um 15 Uhr eine kurze Stellungnahme ab. Das Land habe ein Urteil wie dieses noch nicht erlebt, so Van der Bellen. "Diese Situation mag für viele überraschend sein, nicht aber für unsere Bundesverfassung." Diese gebe eine klare Handlungsanweisung.

Vor kurzem habe ihm Blümel in einem Gespräch persönlich versichert, dass er die Daten an den Ausschuss liefern werde. Wenn Van der Bellen vom U-Ausschuss die Nachricht erhalte, dass die Daten eingetroffen seien, erübrige sich das Prozedere. Sollte das wider Erwarten nicht eintreffen, würde er seiner Aufgabe aber nachkommen. "An die Regeln der Verfassung haben wir uns alle zu halten", so der Bundespräsident.

Ein im selben Verfahren gestellter Antrag von SPÖ, FPÖ und Neos auf Einsicht in die vom Bundesministerium für Finanzen dem VfGH vorgelegten Dateien wurde abgewiesen, weil keine konkreten Rechtsschutzinteressen vorliegen.

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SPÖ kritisiert ÖVP

"Dass ein ÖVP-Minister durch den VfGH dazu gezwungen werden muss, sich an die Verfassung und an Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs zu halten, sagt leider alles darüber, was aus der ÖVP unter Kurz geworden ist", kritisiert der SPÖ-Fraktionsführer im U-Ausschuss, Jan Krainer. Er hoffe, "dass die ÖVP die Entscheidung des VfGH zum Anlass nimmt, ihr gestörtes Verhältnis zu Rechtsstaat, Verfassung und den Kontrollrechten des Parlaments zu überdenken".

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