Was sich im Mai ändert
Höhere Verkehrsstrafen, Aus für Masken im Spital

Höhere Strafen im Straßenverkehr ab 1. Mai.  | Foto: Pixabay
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  • Höhere Strafen im Straßenverkehr ab 1. Mai.
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Handytelefonieren oder Fahren ohne Gurt wird ab 1. Mai teurer. Dafür können sich steirische Stromkunden über Preisreduktionen freuen. Die Maskenpflicht im medizinischen Bereich fällt. Und: Senioren kommen künftig leichter an Kredite. 

ÖSTERREICH. Die größten Neuerungen und Teuerungen bzw. Preisveränderungen in Österreich für den Monat Mai.

Telefonieren am Steuer wird teurer

Mit 1. Mai 2023 ändern sich auch Regeln im Straßenverkehr, bestimmte Strafbeträge werden erhöht. "Das Organmandat bei Verwendung eines Handys am Steuer ohne Freisprecheinrichtung kostet dann 100 statt bisher 50 Euro. Bei einer Anzeige – vor allem bei Strafen, die durch Fotos von Abstands- oder Geschwindigkeitsmessungen veranlasst werden – sind Strafen bis zu 140 Euro möglich. Mehr dazu hier.

Auch Ignorieren der Gurten- und Helmpflicht wird teurer

Ein Verstoß gegen die Gurtenpflicht im Auto oder Helmpflicht auf Motorrädern oder Mopeds kostet als Organmandat an Ort und Stelle künftig 50 statt bisher 35 Euro – eine Anzeige bis zu 100 Euro. Mehr dazu hier.

Maskenpflicht in Spitälern und beim Arzt fällt

Ab 1. Mai gibt es keine Maskenpflicht mehr bei Ärzten, in Spitälern oder Alten- und Pflegeheimen. Zudem wird die Risikogruppenfreistellung mit Ende April auslaufen. 

Richtwertmieten steigen

Für 380.000 Mieterinnen und Mieter wird es mit Mai wieder teurer. Die Richtwertmieten steigen bei bestehenden Verträgen um 8,5 Prozent. Bereits seit 1. April wurde diese Regelung für alle neu abgeschlossenen Mietverträge schlagend. Mehr dazu hier.

9,3 Prozent mehr Lohn im Hotel- und Gastgewerbe

Die rund 2.300 Beschäftigten im Hotel- und Gastgewerbe dürfen sich ab 1. Mai 2023 über 9,3 Prozent mehr Lohn und Gehalt freuen. Für Hilfskräfte beträgt der neue Bruttomindestlohn 1.800 Euro und 1.860 Euro für Fachkräfte in den ersten zwei Berufsjahren. Lehrlinge erhalten ab 1. Mai 925 Euro im ersten, 1.035 im zweiten, 1.215 im dritten und 1.305 Euro im vierten Lehrjahr. Mehr dazu hier.

Energie Steiermark senkt Gas-Preise

Mit 1. Mai wird die Kilowattstunde Erdgas auf 11,40 Cent/Kilowattstunde verbilligt. Das entspricht einer Reduktion von 34 Prozent für rund 4.000 Kundinnen und Kunden (ihr aktueller Preis: 17,45 ct/kWh) und einer Reduktion von 21 Prozent für alle anderen Energie Steiermark-Haushalte (ihr aktueller Preis: 14,40 ct/kWh). Mehr dazu hier.

Leichterer Zugang zu Krediten für ältere Personen

Seniorinnen und Senioren und generell Personen mit geringerer Lebenserwartung können ab 1. Mai leichter Darlehen aufnehmen. Formal handelt es sich um eine Novelle des Hypothekar- und Immobiliengesetzes, die festlegt, dass die Lebenserwartung künftig bei der Kreditvergabe keine Rolle mehr spielen soll. Mehr dazu hier.

Fundgegenstände behalten

Fundgegenstände mit einem geringen Wert (unter 100 Euro) dürfen ab 1. Mai 2023 nicht mehr erst nach einem Jahr, sondern bereits nach sechs Monaten in das Eigentum der Finderinnen oder Finder übergehen. Die verkürzte Aufbewahrungsfrist ist auf all jene Gegenstände anzuwenden, die nach diesem Zeitpunkt der Fundbehörde angezeigt werden. Mehr dazu hier.

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