150 Millionen
Klimaschutzministerium fördert Ausbau erneuerbarer Energien

150 Millionen Euro soll es für erneuerbare Energie geben. Unter anderem auch für PV-Anlagen.  | Foto: Wurnig
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  • 150 Millionen Euro soll es für erneuerbare Energie geben. Unter anderem auch für PV-Anlagen.
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Das Klimaschutzministerium will Firmen bei der Nutzung von erneuerbaren Energien unter die Arme greifen. Dafür stellen sie insgesamt mehrere Millionen Euro zur Verfügung. 

ÖSTERREICH. Das Klimaschutzministerium hat angekündigt, in diesem Jahr eine Investitionsförderung in Höhe von 150 Millionen Euro für den Ausbau erneuerbarer Energiequellen bereitzustellen. Das soll hauptsächlich dazu dienen, die Nutzung von Ökostrom zu fördern. 

Von den insgesamt 150 Millionen Euro sind 135 Millionen für den Ausbau von Photovoltaik (PV) vorgesehen. Je vier Millionen Euro werden für die Entwicklung der Wasserkraft und für die Biomasse bereitgestellt. Eine Million Euro ist für den Ausbau der Windkraft vorgesehen.

Förderungen richten sich an Firmen

Die Investitionsförderung geht laut Ministerium hauptsächlich an Unternehmen. Grund dafür ist, dass seit Anfang 2024 private PV-Anlagen mit einer Spitzenleistung von 35 Kilowatt Peak (kWp) von der Umsatzsteuer befreit sind. So seien für jene keine Förderungen mehr nötig. Im Unterschied jedoch zu Unternehmen, für die es heuer drei Förderaufrufe geben wird. Die Höhe der Förderung variiere je nach Größe der PV-Anlagen.

Leonore Gewessler, Ministerin für Umwelt und Klimaschutz will so die Nutzung von Ökostrom zu fördern.  | Foto: Wenzel/BKA
  • Leonore Gewessler, Ministerin für Umwelt und Klimaschutz will so die Nutzung von Ökostrom zu fördern.
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Des Weiteren werden in diesem und im nächsten Jahr die Fördervolumina im Rahmen einer neuen Marktprämienverordnung erhöht. Für die Jahre 2024 und 2025 stehen insgesamt 1.850 Megawatt (MW) für Photovoltaik, 1.082 MW für Windkraft, etwa 40 MW für Biomasse und rund 500 MW für Wasserkraft zur Verfügung.

Die Marktprämie ist ein wichtiger Bestandteil des Fördersystems im Rahmen des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG). Ihr Zweck besteht darin, die Differenz zwischen den Produktionskosten von Strom aus erneuerbaren Quellen und dem durchschnittlichen Marktpreis für Strom auszugleichen. Wenn die Produktionskosten über dem Marktpreis liegen, erhalten die Betreiber den Differenzbetrag. Dies soll sicherstellen, dass der Betrieb einer Anlage auch wirtschaftlich rentabel ist. 

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