Verspätete Aufregung
Lob und Kritik für Gesetzestext in weiblicher Form

Justizministerin Zadić begründete die Entscheidung zur weiblichen Formulierung damit, dass man Gründerinnen in Österreich sichtbarer machen wolle. | Foto: Florian Schrötter/BKA
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  • Justizministerin Zadić begründete die Entscheidung zur weiblichen Formulierung damit, dass man Gründerinnen in Österreich sichtbarer machen wolle.
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Dass der Gesetzestext für "flexible Kapitalgesellschaften" in rein weiblicher Form verfasst wurde, störte lange niemanden. Mit etwas Verspätung machte sich nun Aufregung unter Österreichs Parteien breit. Mit Ablehnung und Unverständnis reagierten ÖVP und FPÖ. Lob und Ermutigung kam hingegen von SPÖ, Grünen und NEOS. 

ÖSTERREICH. Anfang Juli ging die Begutachtungsfrist für das Flexible Kapitalgesellschafts-Gesetz (FlexKapGG) zu Ende. Abseits von einigen positiven wie negativen inhaltlichen Stellungnahmen störte sich scheinbar niemand daran, dass der gesamte Gesetzesentwurf im generischen Femininum, also in rein weiblicher Form verfasst ist. So wie sonst oft bei Frauen der Fall, sind diesmal Männer nur implizit mitgemeint. So ist etwa nicht von Gesellschaftern, dem Notar oder dem Rechtsanwalt die Rede, sondern einzig von "Gesellschafterinnen", der "Notarin" oder der "Rechtsanwältin".

Justizministerin "sehr stolz"

"Fast alle Gesetze sind in ausschließlich männlicher Form geschrieben und diesmal machen wir es ausnahmsweise anders", sagte Justizministerin Alma Zadić (Grüne) am Donnerstag gegenüber dem ORF. Bereits bei der Entwurfpräsentation Ende Mai hatte sich die Ministerin "sehr stolz" gezeigt. Damals begründete sie die Entscheidung zur weiblichen Formulierung damit, dass man Gründerinnen in Österreich sichtbarer machen wolle. "Außerdem leisten wir mit dem Gesetz einen Beitrag zu mehr Geschlechtergerechtigkeit, denn Sprache beeinflusst unser Denken, unsere Wahrnehmung und unser Handeln", so die Justizministerin. 

"Verunstaltung der Sprache"

Die Aufregung über den elf Seiten umfassenden Gesetzestext kam mit etwas Verspätung erst als die Medien darüber berichteten. Wenig Verständnis zeigt nun etwa der türkise Koalitionspartner. "Ich wüsste nicht, welchen Beitrag man für Geschlechtergerechtigkeit dadurch leistet, dass etwas, was man kritisiert, einfach umgedreht wird", erklärte ÖVP-Generalsekretär Christian Stocker am Freitag im "Ö1-Morgenjournal".

Ablehnung kommt auch von den Freiheitlichen. Für FPÖ-Verfassungssprecherin Susanne Fürst liegt in dem Gesetzestext gar eine Verunstaltung der Sprache vor. "Wer unsere Sprache beherrscht, der weiß, dass wenn die männliche Form verwendet wird, die Frauen mitgemeint sind. Wenn aber ausschließlich die weibliche Form verwendet wird, dann sind nur die Frauen gemeint", so Fürst. 

"Fürchtet euch nicht vor inklusiver Sprache"

Lob kommt hingegen von der SPÖ. "Wir wissen Sprache schafft Realitäten und Sichtbarkeit". Insofern habe der Gesetzestext einen "wichtigen Zweck" und "großen Sinn", so SPÖ-Frauensprecherin Eva Maria Holzleitner. Auch die NEOS reagierten positiv: "Die Sprache ist ein Machtfaktor, daher haben wir gar nichts dagegen, wenn jetzt einmal in die andere Richtung gegendert wird", sagte NEOS-Justizsprecher Johannes Margreiter, wenn auch vonseiten seiner Partei die neutrale Form bevorzugt werde.

"Fürchtet euch nicht vor inklusiver Sprache", betonte die Grüne Frauensprecherin Meri Disoski. Sie kann die "große Empörung" an dem Gesetzestext ihrer Parteikollegin nicht nachvollziehen. Über rein männlich formulierte Gesetzte habe sich bis dato auch niemand aufgeregt, so Disoski. Sie verweist auf zahlreiche Studien, die den positiven Zusammenhang zwischen beruflichem Erfolg und dem sprachlichen Sichtbarmachen von Frauen belegen.

Noch ist nicht klar, ob es noch Änderungen am Entwurf geben wird. Die Regierungsvorlage lässt noch auf sich warten. Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) war bei der Präsentation Ende Mai, als die weibliche Formulierung von Zadić hervorgehoben wurde, übrigens anwesend.

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