Parteien-Transparenz-Senat
ÖVP, SPÖ und Grüne müssen Strafen zahlen

Der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) im Bundeskanzleramt hat Strafen gegen ÖVP, SPÖ und Grüne verhängt.  | Foto: Pixabay
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Der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) im Bundeskanzleramt hat Strafen gegen ÖVP, SPÖ und Grüne verhängt. Während die SPÖ vor allem wegen einer Spende über ein Grazer Klub-Magazin bestraft wird, muss die ÖVP zahlen, weil sie die Einnahmen und Ausgaben der Tiroler Landjugend nicht meldete. Auch die Grünen bekommen erstmals eine Strafe für eine unzulässige Parteispende. 

ÖSTERREICH. Die höchste Strafe in Höhe von 37.500 Euro ergeht an die SPÖ wegen einer unzulässigen Parteispende an die Grazer SPÖ vom Grazer Gemeinderatsklub über das von diesem finanzierte Magazin "4U" im Jahr 2021. Wie der Rechnungshof analysiert hatte, hatten sich die Inhalte der Zeitung vor der Grazer Gemeinderatswahl am 26. September 2021 auffällig zu Inhalten, die der Partei und nicht dem Klub zuzurechnen waren, verschoben. Insgesamt werden der SPÖ wegen dieser und anderer unzulässigen oder zu spät gemeldeten Zuwendungen Strafen in der Höhe von 53.100 Euro aufgebrummt.

ÖVP muss 35.400 Euro zahlen

Die ÖVP hat laut dem Spruch des UPTS gegen das Parteiengesetz verstoßen, weil sie Einnahmen und Ausgaben der Tiroler Jungbauernschaft/Landjugend nicht im Rechenschaftsbericht ausgewiesen hat. Für den Parteien-Senat bestehen wie für den Rechnungshof keine Zweifel, dass die Landjugend ein Zweigverein des Tiroler Bauernbunds und damit der ÖVP ist. Damit müssen Einnahmen und Ausgaben gemäß Parteiengesetz dem Rechnungshof gemeldet werden. Insgesamt muss die ÖVP wegen nicht oder zu spät gemeldeter Parteispenden Geldbußen in Höhe von 35.400 Euro zahlen.

Grüne erstmals gestraft

Auch die Grünen bekommen erstmals eine Strafe für eine unzulässige Parteispende. Konkret geht es dabei um Mittel des grünen Parlamentsklubs, die nach dem Rausfliegen aus dem Nationalrat im Jahr 2017 von der grünen Bundespartei genutzt wurden. Zwar wurden die Gelder 2020 wieder zurückgezahlt, allerdings ohne Zinsen. Sie müssen nun 13.600 Euro an Geldbußen zahlen.

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