Einigung
Regierung verlängert Kronzeugenregelung um sieben Jahre
ÖVP und Grüne haben sich auf einen Begutachtungsentwurf geeinigt. Künftig können potenzielle Kronzeugen auch an die Kriminalpolizei und nicht nur an die Staatsanwaltschaft herantreten.
ÖSTERREICH. Rechtzeitig vor dem Ende der Regelung hat sich die Bundesregierung auf einen Entwurf der Kronzeugenregelung geeinigt, wie das Justizministerium von Alma Zadic (Grüne) mitteilte. Der Entwurf soll am Montag in Begutachtung geschickt werden. Die Zeit zur Begutachtung ist nicht unbedingt üppig, Ende der Frist ist in zwei Wochen am 8. November. Die Verlängerung bis Ende 2028 mit ein paar inhaltlichen Anpassungen soll noch dieses Jahr beschlossen werden, denn die derzeitige Regelung ist mit Jahresende befristet.
„Die Kronzeugenregelung ist ein zentrales Instrument im Kampf gegen Kriminalität und Korruption und erleichtert die Ermittlungsarbeit der Staatsanwaltschaften“, betonte Zadic. „Wir konnten aus den Erfahrungen der letzten Jahre lernen und sie sogar noch verbessern.“ Man werde die Attraktivität für potenzielle Kronzeugen und die Verfahrensdauer „auf einer breiteren Grundlage weiterhin begleitend evaluieren“, versicherte die Ministerin.
Die Debatte um eine Verlängerung der Kronzeugenregelung wurde durch die Ermittlungen gegen die ÖVP neu befeuert. Es wurde gemutmaßt, dass einer der Beschuldigten Kronzeuge werden könnte, was die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) mittlerweile dementierte.
Kronzeugen erhalten Strafmilderung
Die sogenannte Große Kronzeugenregelung ist ein in der Strafprozessordnung geregelter Anreiz für Personen, die gegen das Strafgesetz verstoßen haben, mit der Staatsanwaltschaft zusammenzuarbeiten. Dafür wird Strafnachlass in Aussicht gestellt. Allerdings muss diese Person Geständnis und Infos liefern, noch bevor gegen sie als Beschuldigte ermittelt wird. Straftaten mit Todesfolge sind ausgenommen.
Seit 2016 kam die Kronzeugenregelung nach Angaben des Justizministeriums 15 Mal zum Tragen, wurde also das Verfahren gegen den Betroffenen zunächst „unter Vorbehalt späterer Verfolgung“ eingestellt. In vier Fällen davon wurde das Verfahren mittlerweile endgültig eingestellt. Die Kronzeugenregelung war 2011 eingeführt worden, 2016 wurde sie bereits einmal um fünf Jahre verlängert.
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