Ab Freitag
Registrierungspflicht für Einreise nach Österreich
Ab dem 15. Jänner ist vor der Einreise nach Österreich eine elektronische Registrierung verpflichtend.
ÖSTERREICH. Mit Freitag tritt eine Einreiseverordnung in Kraft, gemäß der man sich vor der Fahrt nach Österreich online registrieren muss. Dies gilt auch für Österreicher. Weiterhin aufrecht bleibt die zehntägige (Heim-) Quarantäne-Pflicht nach der Einreise: Das vorzeitige Beenden der Quarantäne durch einen negativen PCR- oder Antigen-Test ist frühestens am fünften Tag möglich.
Ausnahme für Pendler
Ausnahmen von der Registrierungspflicht bestehen u.a. für Pendler und Transitreisende sowie für Personen, die aus unvorhersehbaren, besonders berücksichtigungswürdigen Gründen im familiären Kreis, etwa einem Begräbnis, einreisen.
Registrierungspflicht auch aus wenig betroffenen Ländern
Personen, die aus einem derzeit von Corona wenig betroffenen Land einreisen, werden zwar von der Quarantäne ausgenommen, nicht aber von der Registrierung. Ohne Einschränkungen nach Österreich kommen kann man derzeit aus Australien, Finnland, Irland, Island, Japan, Neuseeland, Norwegen, Südkorea, Uruguay oder dem Vatikan. Diese Staaten-Liste soll in den nächsten Tagen aktualisiert werden. Nicht mehr als sicher sollen demnach Irland und Uruguay gelten, dafür aber Singapur und Griechenland.
Verpflichtende Angaben
Das PCT-Registrierungsformular ist nach Veröffentlichung der Novellierung der COVID-19 Einreiseverordnung auf www.oesterreich.gv.at auf Deutsch und Englisch downloadbar. Bei der Online-Registrierung müssen nicht nur Name und Kontaktdaten angegeben werden, sondern auch wo man sich in den Tagen vor der Reise aufgehalten hat. Damit soll sicher gestellt werden, dass man sich nicht an der Quarantäne vorbeischwindeln kann. Auch eine Adresse in Österreich muss angegeben werden und wie lange man im Land bleiben will. Wer einen PCR-Test im Ausland gemacht hat, der z.B. bei beruflichen Reisen Voraussetzung für Quarantäne-Freiheit ist, kann diesen bei der Registrierung hochladen.
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