Lockdown in Österreich
Schulen bleiben laut Minister offen

Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) nimmt zum Lockdown in Österreich Stellung und erklärt, wie sich dieser auf Österreichs Bildungseinrichtungen auswirkt. Fazit: "Die Schulen sind offen für die, die es brauchen. Kinder können ohne ärztliches Attest zuhause bleiben. Die, die zuhause bleiben, werden keine Nachteile haben", so der Minister. | Foto: MS Josefinum Eberau
  • Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) nimmt zum Lockdown in Österreich Stellung und erklärt, wie sich dieser auf Österreichs Bildungseinrichtungen auswirkt. Fazit: "Die Schulen sind offen für die, die es brauchen. Kinder können ohne ärztliches Attest zuhause bleiben. Die, die zuhause bleiben, werden keine Nachteile haben", so der Minister.
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Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) nimmt zum Lockdown in Österreich Stellung und erklärt, wie sich dieser auf Österreichs Bildungseinrichtungen auswirkt. Fazit: "Die Schulen sind offen für die, die es brauchen. Kinder können ohne ärztliches Attest zuhause bleiben. Die, die zuhause bleiben, werden keine Nachteile haben", so der Minister. Man darf gespannt sein, was das in der Praxis genau bedeuten mag.

ÖSTERREICH.  Schulen und Kindergärten bleiben in Österreich auch während des Lockdowns ab Montag geöffnet. Doch die Regierung appelliert, alle Kinder wenn möglich daheim zu betreuen. Laut Minister sollte man grundsätzlich dabei bedenken, in welcher Region man wohne: Wohne man in einer Region, in der eine hohe Inzidenz vorherrsche, dann solle man sein Kind wohl eher nicht in die Schule senden. "Eltern wissen in der Regel immer, was das beste für ihr Kind ist", sagt der Bildungsminister in der Pressekonferenz am Abend. Die Regelungen im Detail:

Maskenpflicht an den Schulen

  • Kinder in Volksschulen, AHS-Unterstufen, Mittelschulen und Sonderschulen müssen zumindest einen Mund-Nasen-Schutz tragen, alle anderen Schüler sowie Lehrer eine FFP2-Maske.
  • Die Maske muss auch im Unterricht getragen werden, beim Lüften sind Maskenpausen einzuplanen.

Der Stundenplan bleibt aufrecht: Kinder, die nicht in die Schule gehen wollen, dürfen aber daheimbleiben. Dafür reicht eine Entschuldigung der Eltern, ärztliches Attest ist keines nötig.

Kein Distance Learning

  • Es gibt kein flächendeckendes Distance Learning. Kinder, die nicht in die Schule kommen, sollen sich aber über die durchgenommenen Stoffgebiete bei den zuständigen Lehrern informieren können.
  • Sie können auch Lernpakete für daheim erhalten.
  • Falls sie die technischen Möglichkeiten haben und die Lehrer dies anbieten, können sie sich auch von daheim in den Unterricht "dazuschalten". Eine Verpflichtung dazu besteht nicht.

Corona-Testungen in Schulen

  • Alle Schüler, die sich im Schulgebäude aufhalten, testen zweimal mit Antigen-Test und mindestens einmal pro Woche mittels PCR-Test. Darüber hinaus hat die Schulleitung in allen Klassen, in denen ein Schüler bzw. eine Schülerin mittels PCR-Test positiv getestet wird, sicherzustellen, dass alle Schülerinnen und Schüler der Klasse an den auf die Feststellung folgenden fünf Schultagen zusätzlich einen von der Schule zur Verfügung gestellten Antigentest durchführen.
  • Ungeimpftes Lehr- und Verwaltungspersonal bzw. jene Lehr- und Verwaltungspersonen, die keinen Absonderungsbescheid oder Genesungsnachweis haben und sich im Schulgebäude aufhalten, haben einen verpflichtenden Testnachweis zu erbringen, wobei mindestens einmal pro Woche das Attest eines intern oder extern erbrachten PCR-Tests vorzulegen ist. Das gilt auch für Internatspersonal.

"Schularbeiten sollen nicht stattfinden"

Distance Learning sei laut Faßmann dann möglich, wenn etwa eine ganze Klasse daheimbleibe, und wenn die technischen Möglichkeiten vorhanden sind, könne außerdem auch ein synchroner Hybridunterricht stattfinden, bei dem der Präsenzunterricht per Kamera nachhause übertragen wird. Wie der Unterricht zuhause genau funktionieren wird, werde nach Alter und Standort variieren, sagte der Bildungsminister am Abend. So würden etwa Jüngere womöglich eher Bildungspakete erhalten, Ältere eher mit digitalen Lernplattformen arbeiten können, so Faßmann.

  • Für die Zeit des Lockdowns wird grundsätzlich empfohlen, die Vermittlung von Unterrichtsinhalten den Gegebenheiten anzupassen. Jene Schüler, die nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, sind mit Lern- und Übungsaufgaben auszustatten. Die Schüler/innen sind für die Erarbeitung der Lern- und Übungsaufgaben grundsätzlich selber verantwortlich.
  • Falls machbar, sollen an den einzelnen Standorten Möglichkeiten geschaffen werden, dass jene Schüler, die nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, Fragen zu den Lern- und Übungspaketen an die jeweils zuständigen Pädagogen richten können.
  •  Schriftliche Leistungsfeststellungen wie z.B. Schularbeiten oder Tests sollen nach Möglichkeit im Zeitraum des Lockdowns nicht stattfinden.
  • Es wird empfohlen, Abschlussklassen in Präsenzunterricht zu halten.
Schickst du dein Kind im Lockdown in die Schule?

Kritik kommt vom obersten Lehrervertreter Paul Kimberger (FCG).

„Die politische Kommunikation ist eine Katastrophe - man hört von allen Seiten etwas anderes. Ich habe meine Zweifel, ob diese Maßnahmen wirklich dazu führen, die extrem hohen Inzidenzen an den Schulen zu senken.“

 AHS-Lehrergewerkschafter Herbert Weiß stellte fest:

"Wir Lehrer können uns jedenfalls nicht zweiteilen. Präsenzunterricht für die einen und Distance Learning für die anderen wird gleichzeitig natürlich nicht möglich sein."

Höchste Inzidenz bei Kindern

Laut Zahlen der AGES liegt die Inzidenz bei den Fünf- bis 14-Jährigen in allen Bundesländern derzeit in etwa doppelt so hoch wie in der Gesamtbevölkerung. Bei den Inzidenzen gibt es aber enorme Unterschiede zwischen den Ländern: So liegt die 7-Tage-Inzidenz bei den Fünf- bis 14-Jährigen derzeit etwa in Salzburg bei 3.055 und in OÖ bei 2.844, während sie in Wien 1.046 beträgt.

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