Barrierefreiheit: Behindertenvertreter fordert Gesetzesverschärfung
ÖSTERREICH. Im Veranstaltungszentrum der ÖGB-Zentrale saßen zwei Entsandte der deutschen Behindertenbeauftragten, um sich die Umsetzung des österreichischen Behindertengleichstellungsgesetzes näher anzuschauen, zu dessen 10-Jahresjubiläum eine zweitägige Konferenz stattfand. Anerkennend äußern sie sich darüber, dass auch der private Sektor stärker in die Pflicht genommen werde.
"Fehlendes Bewusstsein in den Köpfen"
Trotz der zahlreichen und teilweise auch erfolgreichen Maßnahmen, die volle Teilhabe von Menschen mit Behinderung am öffentlichen Leben zu ermöglichen, gibt es noch viel zu tun, wie Sozialminister Rudolf Hundstorfer einräumt. „Durch die Barrierefreiheit ist baulich viel geschehen, aber es gibt noch viel zu tun und dies nicht nur baulich, sondern in den Köpfen“, zieht Hundstorfer Bilanz aus zehn Jahren Behindertengleichstellungsgesetz.
Klaus Voget fordert Durchsetzungsanspruch
Im Privatsektor scheint das Gesetz nicht überall bekannt zu sein, sagt Klaus Voget, Präsident des Behindertendachverbands ÖAR. „In manchen Branchen ist die Meinung weit verbreitet: ‚Das geht uns nichts an’, kombiniert mit der Ansage‚ dass dies nicht zumutbar sei“, so Voget und fordert eine Verschärfung des Gesetzes. Bisher gibt es nämlich nur einen Schadenersatzanspruch, aber keinen Anspruch auf die Durchsetzung einer baulichen Maßnahme.
Wien: Keine Eile mit Barrierefreiheit
Während der Privatsektor wie Gastronomie, Handel, Kultur- und Tourismusbetriebe seit dem 1.1.2016 barrierefrei sein müssen, darf sich der Bund bis 2019 Zeit lassen. Die Stadt Wien hat sogar bis 2042 Zeit. „Sich so lange Zeit zu lassen, halte ich für unanständig und hoffe, dass es hier bald ein Einsehen gibt“, sagt Voget. Dass dies überhaupt möglich sei, ist auf eine Schwäche des Gesetzes, das nicht für Länder und Gemeinden gilt, zurückzuführen.
Barrierefreiheit wird nicht erfasst
Nach Schätzungen sind weit über 50 Prozent der Bundesgebäude barrierefrei. Erfasst werde dies aber nicht, so Behindertenanwalt Erwin Buchinger. Bei privaten Gebäuden liegen die Schätzungen weit darunter.
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