Ab 3. August
Verpflichtende PCR-Tests an Österreichs Flughäfen

Personen, die den PCR-Test bei der Einreise an einem österreichischen Flughafen verweigern, droht eine Verwaltungsstrafe von bis zu 1.450 Euro.  | Foto: Foto: Flughafen AG
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  • Personen, die den PCR-Test bei der Einreise an einem österreichischen Flughafen verweigern, droht eine Verwaltungsstrafe von bis zu 1.450 Euro.
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Wer mit dem Flugzeug aus Niederlanden, Spanien oder Zypern kommt, kann ab Dienstag dem 3. August nur noch mit einem negativen PCR-Test einreisen. Sonst drohen 1.450 Euro Strafe. Laut Erlass des Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Die Grünen) könne der Test auch gratis am Flughafen durchgeführt werden.

ÖSTERREICH. Bei der Einreise auf österreichischen Flughäfen gelten ab Dienstag neue Regeln: Reiserückkehrer aus den Niederlanden, Spanien oder Zypern müssen entweder einen Nachweis über eine Vollimmunisierung oder ein negatives PCR-Testergebnis nachweisen.

Reiserückkehrer machen ein Drittel der Neuinfektionen aus

31,1 Prozent aller geklärten Fälle ließen sich etwa in der Kalenderwoche 27 auf Reisetätigkeiten zurückführen. Reisen machten zuletzt fast ein Drittel aller Neuinfektionen mit dem Coronavirus aus. Die Novelle der Einreiseverordnung wurde in der Nacht auf Donnerstag kundgemacht.

1.450 Euro Strafe drohen

Aber es gibt auch Ausnahmen in dem neuen Erlass des Ministers: So können etwa all jene einreisen, die außerhalb der Öffnungszeiten der Teststationen am Flughafen ankommen. Auch allfällige Wartezeiten mit Kleinkindern könnten dazu zählen, wie es hieß. All jene haben aber die Pflicht, einen PCR-Test binnen 24 Stunden nachzuweisen, Kontrolliert wird das von den Bezirksverwaltungsbehörden, es besteht aber keine unmittelbare Quarantänepflicht, so das Gesundheitsministerium. Personen, die den PCR-Test verweigern, droht eine Verwaltungsstrafe von bis zu 1.450 Euro. Wer genesen ist, muss dies mit einem ärztlichen Zeugnis das nicht älter als 90 Tage sein darf nachweisen. Möglich ist auch, einen PCR-Test im Urlaub zu machen, dieser darf nicht älter als 72 Stunden sein.

Kinder unter 12 Jahren bleiben testfrei

Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr sind von der Testpflicht ausgenommen. Für sie gelten aber sonst die gleichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen wie für den Erwachsenen, unter dessen Aufsicht sie reisen.

Keine Kontrolle bei Kroatien-Urlauber

„Wir haben im letzten Sommer erlebt, dass es bei Rückreisenden aus Kroatien gar nicht so einfach ist, jeden an der Grenze zu kontrollieren“, hatte Kurz zu bedenken gegeben. Dies ist auch der Grund, dass nur Flugreisende kontrolliert werden, nicht aber an Auto- oder Zugreisende. Es fehlten die Kapazitäten, um Kontrollstationen an allen Grenzübertritte einzurichten, hieß es laut Ö1-Morgenjournal aus dem Gesundheitsministerium. Zuletzt hatten sich über 100 Österreicher in Kroatien bei einem Festival infiziert.

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