Regierung schnürt "Wirte-Paket"
400 Millionen Euro für heimische Gastronomen

Foto: © Huth Gastronomie

Die Bundesregierung teilte am Sonntag die Höhe des am Freitag angekündigten, sogenannten "Wirte-Pakets" mit.

ÖSTERREICH. Das Paket umfasst einen finanziellen Umfang von 400 Millionen Euro. Welche konkreten Maßnahmen mit dem 400-Millionen-Paket umgesetzt werden, teilte die Regierung vorerst noch nicht mit. Gastronomie und Wirtshäuser seien vom Corona-Virus besonders hart getroffen worden, sagte Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP). „Damit das Wirtshausleben, so wie wir es lieben und kennen, wieder zur Normalität zurückkehren kann, wollen wir ein eigenes Unterstützungspaket schnüren und mit verschiedenen finanziellen Entlastungen den Betrieben den Start in den kommenden Monaten erleichtern", so der Bundeskanzler.
 

Kogler: "möglichst alle sollen Krise überstehen"

Die heimischen Wirte seien wegen der Corona-Pandemie unverschuldet mit schweren finanziellen Verlusten konfrontiert, betonte auch Vizekanzler Werner Kogler (Grüne).  „Zusätzlich zu den Hilfsfonds und Steuerstundungen soll es ein besonderes Unterstützungspaket für die Gasthäuser geben, damit möglichst alle diese schwere Krise überstehen können“, erklärte der Vizenkanzler.

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Sperrstunde um 23 Uhr

Die Gastronomie darf ab Freitag unter strengen Vorgaben zwischen 6 Uhr in der Früh und 23 Uhr am Abend wieder öffnen. Das Gesundheitsministerium veröffentlichte am Freitag die Verordnung zur Gastro-Öffnung auf seiner Homepage. Pro Tisch sind etwa nur vier Personen zulässig, zwischen den Tischen muss der Mindestabstand eingehalten werden. Beschäftigte mit Kundenkontakt müssen Mund und Nase abdecken. Kommenden Dienstag soll diese offiziell erlassen werden. Für die Nachtgastronomie brauche es ein eigenes, spezielles Maßnahmenpaket, sagte Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP), denn diese berge potentiell große Gefahren. Die Regierung gab sich am Freitag über mögliche Sanktionen bei Verstößen zurückhalten. Man appelliere an die Eigenverantwortung von Wirten und Gästen, hieß es. 

Die Eckpunkte der Gastro-Verordnung

  • Ab dem 15. Mai dürfen alle Betriebsarten des Gastgewerbes aufsperren.
  • Das Betreten ist nur von 6.00 bis 23.00 Uhr erlaubt. 23.00 Uhr stellt auch die Sperrstunde dar.
  • Die Konsumation darf nicht in unmittelbarer Nähe zur Ausgabestelle erfolgen. Der Theken- und Schankverkauf ist damit vorerst verboten.  
  • Zwischen den Besuchergruppen muss ein Abstand von mindestens einem Meter herrschen. Bei einer räumlichen Trennung muss der Mindestabstand nicht eingehalten werden 
  • An einem Tisch sind vier Personen und ihre minderjährigen Kinder erlaubt. Diese Einschränkung gilt aber nicht, wenn alle Gäste aus einem gemeinsamen Haushalt kommen (beispielsweise Erwachsene, die bei ihren Eltern leben). 
  • In geschlossenen Räumen müssen die Gäste vom Gastgeber zu den Tischen gebracht werden.
  • Beschäftigte mit Kundenkontakt müssen Mund und Nase abdecken. Eine spezielle Form (zum Beispiel Maske) ist nicht vorgeschrieben.
  • Beim Betreten und Verlassen des Lokals muss zu Anderen ein Abstand von einem Meter gehalten werden, in geschlossenen Räumen ist Mundschutz zu tragen.
  • Salz- und Pfefferstreuer und der Brotkorb stehen nicht mehr am Tisch und müssen angefordert werden.
  • Vorbestellte Speisen und Getränke für eine Selbstabholung dürfen nicht vor Ort konsumiert werden.

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