Anzahlung und Gutschein
Das bedeutet der kika/Leiner-Konkurs für Kunden
- Am Mittwoch wurde bekannt, dass die Sanierung von kika/Leiner gescheitert ist und ein Konkursverfahren eingeleitet wird. Für Kundinnen und Kunden, die bereits Anzahlungen beim Möbelkonzern geleistet haben, sind das schlechte Nachrichten.
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Am Mittwoch wurde bekannt, dass die Sanierung von kika/Leiner gescheitert ist und ein Konkursverfahren eingeleitet wird. Für Kundinnen und Kunden, die bereits Anzahlungen beim Möbelkonzern geleistet haben, sind das schlechte Nachrichten. Die meisten werden "wohl einen Großteil der Anzahlung" verlieren, fürchtet Maximilian Eder vom Verein für Konsumenteninformation (VKI).
ÖSTERREICH. Nachdem sich kein Investor für kika/Leiner gefunden hat, muss die Möbelkette nun Konkurs anmelden. Damit startet ein Total-Abverkauf des Warenbestands: Bereits jetzt werden viele lagernde Artikel mit 30 Prozent Rabatt verkauft. Sobald die Restbestände verkauft sind, werden voraussichtlich auch die noch bestehenden 17 Möbelhäuser schließen, was rund 1.350 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre Jobs kosten wird. Am Mittwoch teilten die Kreditschutzverbände zudem mit, dass auch Leiki Gastro Alpha und Leiki Gastro Beta, die für die Gastronomie in den Filialen zuständig sind, ihre Sanierungspläne zurückgezogen haben.
- Kika/Leiner meldet Konkurs an.
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Insolvenzverwalter entscheidet über Anzahlungen
Der Konkurs hat jedoch nicht nur Auswirkungen auf die Mitarbeitenden, sondern auch auf Konsumentinnen und Konsumenten, wie Maximilian Eder vom VKI am Donnerstag im "Ö1 Morgenjournal" berichtete. Das grundsätzliche Ziel eines Konkursverfahrens sei die Abwicklung des Unternehmens und die Verteilung des Erlöses auf die Gläubiger. Die Entscheidung, wie mit den Anzahlungen der Kundschaft verfahren wird, liege nun beim Insolvenzverwalter. Dieser könne in die Verträge eintreten, was laut Eder für die Konsumentinnen und Konsumenten den Idealfall darstellen würde: "Sie müssten zwar voll zahlen, würden aber auch die Ware bekommen."
Eine solche Lösung konnte etwa beim Sanierungsverfahren im Jahr 2023 gefunden werden. "Dass das nun auch gelingt, ist leider sehr unwahrscheinlich", fürchtet Eder. Wenn der Insolvenzverwalter nicht in die Verträge eintritt, können die Kundinnen und Kunden "die geleisteten Anzahlungen in aller Regel leider nur als Forderungen im Insolvenzverfahren anmelden", so der VKI-Experte.
- Wie viel die Kundinnen und Kunden von ihren Anzahlungen zurückerhalten, ist vorerst noch unklar.
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So meldet man Forderungen an
Dafür sollte man sich jedoch nicht zu lange Zeit lassen, betonte Eder, da die Anmeldungsfrist für Vorausanmeldungen nur bis 10. Jänner 2025 gilt. Für eine Forderungsanmeldung werden 25 Euro an Gerichtsgebühren fällig. Für offene Gutscheine empfiehlt sich das laut dem VKI-Experten in den meisten Fällen daher nicht. Um etwaige Forderungen selbst anzumelden, empfiehlt der VKI ein Formblatt von JustizOnline. Alternativ können sich Betroffene auch an einen Gläubigerschutzverband – wie KSV2870, Creditreform oder AKV – wenden. Diese übernehmen dann die Vertretung der eigenen Interessen im Insolvenzverfahren.
Wie viel die Kundinnen und Kunden schlussendlich von ihren Anzahlungen zurückerhalten, bleibt unklar. Eder fürchtet jedoch, dass die meisten "wohl einen Großteil der Anzahlungen" verlieren.
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