Steuer, Verwaltung, Geld
So will EU künftig KMU entlasten und fördern

In Österreich zählen rund 360.000 Unternehmen in der marktorientierten Wirtschaft zu den KMU, das sind 99,6 Prozent aller heimischen Unternehmen.  | Foto: Roland Ferrigato
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  • In Österreich zählen rund 360.000 Unternehmen in der marktorientierten Wirtschaft zu den KMU, das sind 99,6 Prozent aller heimischen Unternehmen.
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Die EU-Kommission will kleine und mittlere Unternehmen (KMU) entlasten und hat Vorschläge für eine Verordnung über Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr und für eine Richtlinie zur Steuervereinfachung vorgelegt.

ÖSTERREICH. In Österreich zählen rund 360.000 Unternehmen in der marktorientierten Wirtschaft zu den KMU, das sind 99,6 Prozent aller heimischen Unternehmen. Sie sind nicht nur Hauptquelle für die Schaffung von Arbeitsplätzen, sondern auch für rund 61 Prozent der österreichischen Bruttowertschöpfung verantwortlich.

Nun will die EU-Kommission Steuerregeln für KMU vereinfachen und Zahlungsverzögerungen bekämpfen: "Wir vereinfachen die Steuervorschriften, verringern den Verwaltungsaufwand und fördern die Qualifikation. Unsere ehrgeizige Überarbeitung der Regeln für den Zahlungsverzug wird ein faireres Geschäftsumfeld für KMU im gesamten Binnenmarkt schaffen. Dies wird kleine Unternehmen widerstandsfähiger machen und ihnen helfen, schwierige Zeiten zu überstehen“, versprach EU-Binnenmarkt-Kommissar Thierry Breton Mitte September.

Weitere Maßnahmen für KMU

Darüber hinaus werden in der Mitteilung der Kommission zur Entlastung für KMU mehrere nichtlegislative Maßnahmen vorgeschlagen, um KMU zu unterstützen und sicherzustellen, dass ihr wirtschaftliches Potenzial in vollem Umfang ausgeschöpft wird:

  • Verbesserung des derzeitigen Regelungsumfelds für KMU: Dazu zählt etwa, dass die Bedürfnisse der KMU bei künftigen EU-Rechtsvorschriften konsequent bedacht werden, beispielsweise in Form von längeren Übergangsfristen für KMU. Die Kommission wird einen KMU-Beauftragten der EU ernennen, der die Kommission in KMU-Fragen anleitet und berät und die Interessen von KMU nach außen vertritt. 
  • Vereinfachung der Verwaltungsverfahren und Berichtspflichten für KMU: Durch die Einführung des technischen Systems der einmaligen Erfassung bis Ende 2023, damit KMU Verwaltungsverfahren im gesamten Binnenmarkt abwickeln können, ohne erneut Dokumente einreichen zu müssen. Die Kommission wird umständliche Verfahren vereinfachen und digitalisieren, wie Erklärungen und Bescheinigungen für die Entsendung von Arbeitnehmern. Darüber hinaus sollen die Berichtspflichten um 25 Prozent verringert werden.
  • Förderung von Investitionen für KMU: Zusätzlich zu den über 200 Mrd. Euro, die KMU im Rahmen der verschiedenen bis 2027 laufenden Förderprogramme zur Verfügung stehen.
  • Eine einfache und standardisierte Verfahrensweise wird KMU bei der Berichterstattung über Nachhaltigkeitsthemen unterstützen, was den Zugang zu nachhaltiger Finanzierung erleichtert.
  • Kontinuierliche Qualifizierung und Förderung der Arbeitskräfte in KMU: Weitere Unterstützung von Schulungsmaßnahmen im Rahmen des Kompetenzpakts der EU und weiterer Unterstützungsinitiativen.
  • Förderung des Wachstums von KMU, indem bis 2023 die derzeitigen Schwellenwerte der KMU-Definition überprüft werden, eine harmonisierte Definition erarbeitet wird sowie möglicherweise bestimmte Verpflichtungen für kleine Mid Caps angepasst werden, damit diese ihr volles wirtschaftliches Potenzial ausschöpfen. 
"EU-Gesetze brauchen ernsthaften KMU-Check"
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