Sulm: EU verklagt die Republik

Schwarze Sulm: Jetzt kommt im Rechtsstreit der Europäische Gerichtshof ins Spiel. | Foto: Fürbass
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Die jüngste Wende in Sachen Kraftwerk an der Schwarzen Sulm hat es in sich: Mittlerweile untersucht der Europäische Gerichtshof (EuGH) den Fall, die Klage gegen die Republik Österreich läuft.

Klagegrund: Bei der Genehmigung des Projekts durch das Land Steiermark soll gegen das Verschlechterungsverbot der EU-Wasserrahmenrichtlinie verstoßen worden sein. Dieser Meinung ist zumindest die EU-Kommission, die die Republik beim EuGH verklagte. Konkret geht es um die Einstufung der Wasserqualität der Schwarzen Sulm. In einem Bescheid von 2007 befand das Land die Wasserqualität für "Sehr gut", 2010 stufte man auf "Gut" zurück.

"Verschlechterung" erwartet

Die EU-Kommission ist der Meinung, dass diese Rückstufung nicht rechtens war. Und: Die Kommission erwartet durch das Kraftwerk eine Verschlechterung der Wasserqualität. Nach EU-Recht müssen aber alle EU-Staaten Maßnahmen treffen, damit sich der Zustand ihrer Oberflächen-Wasserkörper nicht verschlechtert.

Von dieser Regel gibt es nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahme, unter anderem bei einem vorrangigen öffentlichen Nutzen des Projekts. Dieser muss außerdem nachgewiesen werden, wenn ein solches Projekt bei einem "sehr guten" Gewässer geplant ist; bei "gut" entfällt diese Auflage. Die Projektwerber hatten mit dem öffentlichen Nutzen für das Wasserkraftwerk argumentiert, die EU-Kommission sieht jedoch keinen vorrangigen öffentlichen Nutzen.

Den Gang zum EuGH trat die Kommission an, weil "das Vorgehen der regionalen Behörde riskiert, einen negativen Präzedenzfall für ähnliche Wasserkraftprojekte in Österreich zu schaffen" – und, weil die Bewilligung des Landes in Österreich nicht mehr angefochten werden kann. Eine Beschwerde gegen die Herabstufung der Wasserqualität hatte der Verfassungsgerichtshof 2012 abgelehnt, die gerichtlichen Instanzen in Österreich waren somit ausgeschöpft.

Grüne: Strafzahlungen drohen

Bis zum 28. Oktober muss die Umweltabteilung des Landes Steiermark nun Stellung zu den Punkten der Klage nehmen. Die grüne Landtags-Klubobfrau Sabine Jungwirth erwartet eine Verurteilung der Republik: "Die Europäische Union wird Österreich meiner Meinung nach zu hohen Strafzahlungen verurteilen." Sie verlangt von LH Franz Voves, den strittigen Wasserrechtsbescheid aufzuheben, das sei laut Wasserrechtsgesetz möglich.

Der Projektwerber Peter Masser erwartet, dass "die Klage sich in Luft auflöst und der EuGH feststellt, dass die österreichische Behörde präzise gehandelt hat." Man warte jetzt noch auf den wasserrechtlichen Bescheid nach einer Planänderung bei der Trasse, bauen wolle man in jedem Fall – entweder die geänderte oder die bewilligte, alte Trasse. Vor der EU-Klage gegen die Republik "müssen wir uns nicht fürchten", so Masser.

Zweite Klage möglich

In der Zwischenzeit läuft noch ein weiteres Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen Österreich. 2007 hatte das Ökobüro Berufung gegen das Wasserkraftwerk eingelegt, das Umweltministerium lehnte das damals ab. Laut den EU-Umweltbeamten hätte die Berufung jedoch zugelassen werden müssen, da nach der Aarhus-Konvention Naturschutzorganisationen ausreichend an Umweltverfahren beteiligt werden müssen. Auch hier wartet man in der EU auf eine Stellungnahme der Republik – entkräftet diese die Vorwürfe nicht, gibt es eine zweite Anklage beim EuGH.

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