Mund-Nasen-Schutzmaske
Das bereits alltägliche persönliche Accessoire!

- hochgeladen von Peter Kirchengast
Zum Wochenende um den 15. Mai 2020 wurden wieder einige Bereiche durch die sogenannte COVID-19 Lockerungsverordnung zum „Maskenpflichbereich“. Gemeint ist hier in erster Linie die Lockerung zum Gastronomiebesuch. Gefolgt am kommenden Montag, dem 18. Mai mit dem öffnen der Schulen und in weiterer Folge die sukzessive Öffnung von anderen Veranstaltungs- und Freizeiteinrichtungen. Die MNS-Maske wird hiermit in Zukunft zum persönlichen Accessoire.
In all diesen Bereichen bereitet man sich mit viel Aufwand auf die vorgeschriebenen Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen vor. Obwohl hier von den Menschen, egal ob Jung oder Alt, die sogenannte Eigenverantwortung verlangt wird, kann es immer wieder vorkommen, dass die vorgeschriebene MNS-Maske vergessen oder verloren wurde und man keine schnell bei der Hand hat.
Daher gehört in Zukunft zur persönlichen Schutzausrüstung für „Jedermann/-frau“ eine Mund-Nasen-Schutzmaske. Die, wie der Präsident der Österreichischen Lebens-Rettungs-Gesellschaft BRR Davy Koller meint, in jede Fahrzeug- bzw. Hausapotheke, sowie in den Wanderrucksack bzw. in die Schultasche gehört. MNS-Masken dienen als mechanische Barriere und sollen im Rahmen des achtsamen Umgangs mit den Mitmenschen die Umgebung vor Tröpfchen die beim Sprechen, Niesen oder Husten entstehen schützen.
Zur Erinnerung
Begonnen hat dieses aufsetzen der MNS-Maske mit den Hygieneregeln für die Supermärkte und Drogerien seit dem 6. April. Ab dem 14. April 2020 wurde das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in allen offenen Geschäften und in den öffentlichen Verkehrsmitteln Pflicht. Jetzt setzt man diese Pflicht bei betreten der Gastronomie, gefolgt von Schulen, Veranstaltungsorten und oft auch in Betrieben bzw. Arbeitsstätten wo ein größerer Abstand nicht gewährt werden kann fort.
Warum sollen wir die MNS-Maske tragen?
Ziel ist die Ansteckungsgefahr mit dem Corona-Virus zu vermindern. Der Erreger wird durch Tröpfchen- oder Schmierinfektion übertragen. Der MNS (Mund-Nasen-Schutz) dient primär dem Schutz anderer, durch das Zurückhalten von Tröpfchen beim Husten, Sprechen oder Niesen. Auch im privaten Bereich oder bei der Arbeit ist es sinnvoll einen MNS zu tragen. Dafür ist ein Mund-Nasen-Schutz aus fester Baumwolle, selbst genäht oder gekauft eine gute Option. Er kann bis zur Durchfeuchtung getragen werden. Wenn der MNS durchfeuchtet ist, muss er gewechselt werden. Nach der Abnahme des MNS ist Händewaschen mit warmen Wasser und Seife unbedingt erforderlich, da der MNS möglicherweise infektiös sein kann. Bis zum Waschen des MNS, in einem verschließbaren Plastikbeutel aufbewahren und möglichst rasch nach Gebrauch waschen. Vor einer erneuten Benutzung muss der MNS als Kochwäsche gewaschen und anschließend gut getrocknet werden. Beim Aufsetzen und Abnehmen des MNS sollen nur die Bänder berührt werden. Die Innenseite, sowie beim Tragen die Außenseite sollte nicht berührt werden. Oft stellt man sich die Frage, wie und wo soll man den Einweg „Mund-Nasen-Schutz“ nach Gebrauch entsorgen? Er kann im Restmüll entsorgt werden, jedoch soll man die umweltfreundliche Variante, die Benutzung eines textilen Mundschutzes, berücksichtigen der zu Hause gewaschen wird. Wenn man den MNS zum ersten Mal aufsetzt und platziert, merkt man eine belastende Atmung, egal ob beim Einatmen oder Ausatmen. Weiters soll man bedenken, dass sich die Brille beschlägt und der Atem etwas riecht. Diese Irritation sollte man beachten, vor allem wenn man ein Fahrzeug lenkt, damit man nicht unaufmerksam wird. Noch etwas Neues kommt hinzu, und zwar die Frage: was hat mein maskiertes Gegenüber gemeint? Ein bisschen unverständlich klingt da alles! Eine gute Maske sollte am Nasenbein korrekt abschließen und unter das Kein gezogen werde.
Damit man gut verstanden wird!
- Beim Sprechen sich direkt zum Gesprächspartner drehen.
- Langsam sprechen, damit man verständlicher wird.
- Sich deutlicher als üblich artikulieren!
- Die persönliche Lautstärke beim Sprechen erhöhen.
- Versuchen mit den Augen „zu lächeln“.
- Die Augenbrauen als Signal der Kommunikationsbereitschaft heben.
Wer ist von der MNS-Maskenpflicht ausgenommen?
* Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr
* Personen, denen aus gesundheitlichen Gründen das Tragen eines MNS nicht zugemutet werden kann (z.B.: Menschen mit chronischen Atemwegserkrankungen, mit Angststörungen, mit fortgeschrittener Demenz oder mit schwerer intellektueller Behinderung, Kinder mit Asthma, ADHS). Die Unzumutbarkeit kann durch ein ärztliches Attest nachgewiesen oder bei Kontrolle glaubhaft gemacht werden (ärztliches Attest ist nicht verpflichtend).
Abschließend einige Varianten der MNS-Masken für den persönlichen Gebrauch:
- MNS gemeinsam mit Einweghandschuhe verpackt in einem Plastikbeutel. Beutel dient nach Masken-/Handschuhgebrauch auch gleich als Aufbewahrungstüte.
- MNS als Zusatz in der Auto-, Reise- und Hausapotheke. Stückzahl sollte auf die betroffene Personenzahl abgestimmt sein, z.B.: Auto 5 Stk. / Reise 2 Stk. / Haus ... Stk.
- MNS als waschbare persönliche „Schutzausrüstung“ für die Mitnahme in der Arbeits- und Sportkleidung, für die Vorkehrung im Büro und in Arbeitsstätten.
- Face Shield – Gesichtsschutz aus Plastik, die den Träger vor einer Tröpfcheninfektion schützen soll. Tipp: wer nur ein Face Shield trägt, hält die MNS-Pflicht oft nicht ein.
Auskünfte über die "Masken-Pakete" und div. Zusammenstellungen hinsichtlich persönlichen Gebrauch, erteilt ÖLRG-Präsident BRR Davy Koller unter praesident@oelrg.com bzw. der Zivilschutz Graz-Umgebung unter zivilschutz.gu@stzsv.at.
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