Neue Corona-Regeln für Sauna und Hallenbad in Kalsdorf und Hart
Es ist eine Gradwanderung zwischen Hoffen und Bangen, werden Regeln eingehalten, dann steht die Ampel für Hallenbad und Sauna in Kalsdorf und Hart derzeit auf Grün. Schwimmen unter neuen Voraussetzungen erlaubt, Aufgüsse in der Sauna ja, aber das Wacheln mit dem Handtuch ist verboten.
Von einem Tag auf den anderen verfiel das Land Mitte März in eine sportliche Starre. Pandemiebedingt schlossen auch die Hallenbäder, der Saunabetrieb war ab 12. März Geschichte. Unbestritten zählt schwimmen zu den gesündesten Sportarten, es fördert die Kondition und stärkt die Abwehrkräfte. Lernen Kinder schwimmen, haben Eltern eine Sorge um den Nachwuchs weniger. Besonders im Herbst und Winter kann ein regelmäßiger Saunabesuch eine wahre Power für das Immunsystem sein. Würde nur COVID-19 hier nicht die Rute ins Fenster stellen.
„Wir öffnen Hallenbad und Sauna in Kalsdorf am 1. Oktober“, bestätigt Bgm. Manfred Komericky, allerdings mit neuer Badeordnung. Das Hallenbad bleibt vormittags dem Schulschwimmen vorbehalten, der Badebetrieb für die Öffentlichkeit beginnt um 13:30 Uhr. Menschenansammlungen sind zu vermeiden, so dürfen maximal 30 Personen zeitgleich im Hallenbad sein, 26 davon im Wasser. Auch im Saunabereich dürfen sich 30 Personen aufhalten, in der finnischen Sauna allerdings zeitgleich nur vier, in der Kräutersauna sechs, im Dampfbad drei. Aufgüsse sind erlaubt, aber kunstvolle Schwünge mit dem Handtuch sind verboten.
„Ich will den Bürgern den Bade- und Saunabetrieb ermöglichen, mit einem Bauchwehgefühl, denn es kommt auf die Disziplin jedes einzelnen Bade- und Saunagastes an“, sagt Komericky. „Wenn die Leute aufeinander achten, sich diszipliniert an die neuen Vorgaben halten, dann bleiben die Einrichtungen offen, so lange es nicht anderslautende Weisungen vom Gesundheitsministerium gibt“, schränkt Kalsdorfs Bürgermeister ein.
In Hart bei Graz haben Bade- und Saunabetrieb bereits seit 14. September geöffnet. Auch dort wartet man akribisch auf ein Update des Bäderhygienegesetzes aus dem Ministerium. Was Mindestabstand im Zutrittsbereich, bei Toiletten und Duschen sowie das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes beim Kommen und Gehen betrifft, gleicht die Badeordnung in Hart der von Kalsdorf. Kindern ist der Zutritt nur in Begleitung eines aufsichtspflichtigen Erwachsenen gestattet (in Kalsdorf ab acht Jahren, in Hart ab zwölf). „Die Covid-19 Beschränkungen sind besonders für ältere Menschen eine extreme Belastung, soziale Kontakte sind weitgehend verboten, man kommt nicht hinaus. Mit Hallenbad und Sauna wollen wir etwas anbieten, das Abwechslung in den tristen Covid-19 Alltag bringen kann“, sagt der Harter Bgm. Jakob Frey.
Die alten Saisonkarten behalten in Kalsdorf ihre Gültigkeit bis einschließlich 17. Dezember. Danach gibt’s nur mehr Tageskarten. Das soll die Übersicht über die maximal zulässige Benutzerzahl erleichtern. Auch in Hart werden die Monatskarten aufgrund der coronabedingten Sperre verlängert. Dort wie da wird an die Eigenverantwortung der Bade- und Saunagäste appelliert. Es kann funktionieren, ist Komericky zuversichtlich. Auch wenn er schon heute das Murren jener hört, denen der Eintritt aufgrund der erfüllten Höchstzahl verwehrt wird.
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