Ansichtssache
Strafverfolgung durch den Wähler
Mit verbalen Ausrutschern im Wahlkampf hat die FPÖ mittlerweile große Erfahrung. Lehren haben die Freiheitlichen aus den Verfehlungen ihrer Parteifreunde aber noch nie gezogen. Ganz im Gegenteil! Nach den wüsten Islam-Attacken seitens der Grazer FPÖ-Spitzenkandidatin Susanne Winter vor den Gemeinderatswahlen im Jänner 2008 und Barbara Rosenkranz’ öffentlichen Beweisantritt für ihr gestörtes Verhältnis zu Meinungsfreiheit im Zuge des Präsidentschaftswahlkampfes bleibt die FPÖ ihrer Linie treu und lässt den Worten nun sogar Taten folgen.
Zumindest virtuelle Taten waren es, die den Wählern die Entscheidung am 26. September wieder einmal relativ leicht machen sollten. Auf der Website der steirischen FPÖ konnten Parteisympathisanten in einem in der Zwischenzeit verbotenen Anti-Islam-Spiel per Mausklick den Bau von Moscheen und Minaretten stoppen. Auch Muezzine wurden online anvisiert. Kritiker und Betroffene schossen scharf zurück. Den Anzeigen wegen Verhetzung sieht Gerhard Kurzmann mit Verweis auf die politische Immunität allerdings gelassen entgegen.
Die parlamentarische Immunität schützt den FPÖ-Spitzenkandidaten vor der Strafverfolgung. Die Strafe durch den Wähler wird den Politiker ähnlich wie Barbara Rosenkranz aber hoffentlich noch lange verfolgen.
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