Entgeltfortzahlung für Freiwillige

NR Ernst Gödl (r.) steht in Kontakt mit den Feuerwehren im Bezirk. | Foto: Paulmichl
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Vergangene Woche wurden mit den Stimmen von ÖVP, FPÖ und SPÖ die Verbesserungen für Freiwillige beschlossen. Ab 1. September 2019 erhalten jene Arbeitgeber in der Privatwirtschaft einen Bonus (Einsatzprämie), die im Einvernehmen und bei Großschadensereignissen (mindestens 100 Einsatzkräfte, Mindestdauer acht Stunden) ihre Arbeitnehmer vom Dienst freistellen und das Entgelt fortzahlen. Grundlage für diese Gesetzesänderung ist ein Konzept des Bundesfeuerwehrverbandes, das nun für alle Einsatzorganisationen Anwendung findet.

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