Freibrief in jedem (Krankheits-)Fall
Viele Menschen gehen krank zur Arbeit, weil sie um ihren Job fürchten. Diese Angst ist nicht immer unbegründet. Krankenstand führt oft zu Entlassung unter anderem Vorwand oder Kündigung. Nun könnte ein OGH-Urteil zusätzlich Druck auf Arbeitnehmer ausüben. Höchstrichter kamen zum Urteil, dass Menschen im Krankenstand – sofern der Genesungsprozess nicht beeinträchtigt wird – sinngemäß in einem zumutbaren Ausmaß und unter gewissen Voraussetzungen und Vorzeichen, etwa wenn ein wirtschaftlicher Schaden droht, erreichbar sein müssen. Ein solches Gesetz ist typisch österreichisch. Es lässt so viel Interpretationsspielraum, dass es geradezu missbraucht werden will. AK-Präsident Josef Pesserl hat mit seiner Forderung nach Reparatur des Urteils durch den Gesetzgeber recht. Denn: Arbeitgeber werden die OGH-Entscheidung, wenn schon nicht als Freibrief, dann wenigstens als Druckmittel hernehmen.
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