Parteienfinanzierung
SPÖ-Nationalratsabgeordnete Greiner fordert mehr Transparenz

Nationalratsabgeordnete Karin Greiner richtet sich direkt an Sigrid Maurer und August Wöginger. | Foto: SPÖ
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Nationalratsabgeordnete Karin Greiner (SPÖ) hat zusammen mit Jörg Leichtfried, stellvertretender Vorsitzender der SPÖ-Parlamentsfraktion, ein Schreiben verfasst, in dem den Regierungsparteien Vorschläge zu mehr Transparenz gemacht werden.

GRATWEIN-STRASSENGEL/WIEN. "Freunderlwirtschaft", Inseratenaffären, Spendengelder und Co.: Mit einem neuen Gesetz präsentiert die Regierung, wie mit Parteienfinanzierung künftig umzugehen ist. Ein Entwurf liegt schon länger am Tisch, für einige Teile der Reform braucht es aber eine Zweidrittelmehrheit im Nationalrat, also auch die Stimmen von SPÖ, FPÖ und den Neos.

Öffentlich gemachtes Schreiben

Inhalt: In Zukunft soll der Rechnungshof Finanzen der Parteien selbst prüfen können, Kosten für Wahlkämpfe allerspätestens sechs Monate nach einer Wahl offengelegt und generell Einnahmen und Ausgabe gemeldet werden. Dazu kommt, dass Unternehmen, die auch einen öffentlichen Auftrag haben, nicht mehr an Parteien spenden dürfen oder anonyme Parteispenden nur bis 150 Euro erlaubt sind – die Anonymität fällt ab 500 Euro komplett (die Summe dazwischen sowie der Namen sind dann dem Rechnungshof zwar bekannt, werden aber nicht öffentlich gemacht). Kurzum: Es soll mehr Transparenz geben.

Parteispender:innen sollen es zukünftig schwerer haben, anonym zu bleiben. | Foto: Plischek
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Fünf Schritte

Wie diese funktioniert, das haben sich auch die Nationalratsabgeordneten Karin Greiner (die in Gratwein-Straßengel zu Hause ist) und Jörg Leichtfried im Namen der Sozialdemokraten überlegt. Ihr Schreiben, das öffentlich gemacht wurde, ist direkt an Sigrid Maurer, Klubobfrau des Grünen Parlamentsklubs, und August Wöginger, Klubobmann des ÖVP-Parlamentsklubs, gerichtet. Man wolle sich "konstruktiv in die Diskussion einbringen". Und weiter heißt es im Schreiben:

"Wir schlagen vor, dass die Kompetenzen und Aufgaben des Rechnungshofes über den vorgelegten Entwurf der Regierungsfraktionen zum ParteienG (Anm. d. Red.: wohl 'Parteiengesetz') hinaus ausgeweitet werden. Denn eines hat sich in den letzten Jahren gezeigt: Der Verdacht auf Korruption und aktuelle Korruptionsermittlungen betreffen sehr oft Ministerien und Regierungsbüros – man denke nur an die Korruptionsvorwürfe im Zusammenhang mit Inseraten und Umfragen des Finanzministeriums."

Neues Gesetzt: Mehr Einsicht, woher Gelder kommen und wie sie ausgegeben werden ... | Foto: Ibrahim Boran/ Unsplash
  • Neues Gesetzt: Mehr Einsicht, woher Gelder kommen und wie sie ausgegeben werden ...
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Konkret sind auch fünf Punkte "zur Stärkung des Rechnungshofes" angeführt.

  1. So soll mittels einer Zweidrittelmehrheit des Nationalrates die Wahl und Abwahl des Rechnungshofpräsidenten, der Rechnungshofpräsidentin für mehr Unabhängigkeit sorgen.
  2. Zukünftig sollen fünf Abgeordnete eine Sonderprüfung beantragen können – nach geltendem Recht kann eine Sonderprüfung des Rechnungshofes von mindestens 20 Abgeordneten beantragt werden. So soll es möglich sein, dass Sonderprüfungen nicht allzu lange andauern und auf aktuelle Erkenntnisse reagiert werden kann. Ergebnisse von Sonderprüfungen sollen außerdem in sechs Monaten vorliegen.
  3. Über den Rechnungshof sollen auch Studien, Umfragen und sonstige Auftragswerke der Ministerien laufen.
  4. Der Rechnungshof soll Wahrnehmungsbericht, und das regelmäßig, über potenzielle Sachspenden von Ministerien an Parteien vorlegen.
  5. Die Kompetenz des Rechnungshofes zur Prüfung politischer Parteien soll sinngemäß auf wahlwerbende Gruppierungen ausgedehnt werden. 

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