Sicherheitszone
Gewalttäter müssen bei GAK - Sturm II draußen bleiben

Im Vorfeld des "großen" Grazer Derbys am 19. Oktober sind die Gemüter erhitzt. Entsprechende Vorsichtsmaßnahmen der Polizei gelten beim heutigen Aufeinandertreffen des GAK mit Sturms zweiter Mannschaft. | Foto: LPD Stmk
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  • Im Vorfeld des "großen" Grazer Derbys am 19. Oktober sind die Gemüter erhitzt. Entsprechende Vorsichtsmaßnahmen der Polizei gelten beim heutigen Aufeinandertreffen des GAK mit Sturms zweiter Mannschaft.
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Rund um die Zweitliga-Begegnung des Grazer AK mit SK Sturm II gilt laut polizeilicher Verordnung ein Sicherheitsbereich rund um das Liebenauer Stadion. Welche Straßen (-Abschnitte) betroffen sind, hat MeinBezirk.at zusammengefasst.

GRAZ. Rund um die heute Samstag, am 1. Oktober 2022, stattfindende Ligapaarung des GAK 1902 und dem SK Sturm Graz II wurde seitens der Sicherheits- und Verwaltungspolizeilichen Abteilung der Landespolizeidirektion Steiermark ein Sicherheitsbereich rund um die Merkur Arena festgelegt. Die Verordnung tritt um 12 Uhr in Kraft und endet um 18 Uhr. Angekickt wird um 14.30 Uhr.

Der südliche Teil Conrad-von-Hötzendorf-Straße gehört ab Höhe Evangelimanngasse zum Sicherheitsbereich. | Foto: Regionalmedien Steiermark
  • Der südliche Teil Conrad-von-Hötzendorf-Straße gehört ab Höhe Evangelimanngasse zum Sicherheitsbereich.
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Der Sicherheitsbereich umfasst das Gebiet innerhalb der folgenden Straßenzüge (siehe auch Karte oben):

  • Conrad-von-Hötzendorf-Straße Nr. 151 – Evangelimanngasse – über Münzgrabenstraße – Harmsdorfgasse bis Nr. 12 (Kreuzung. Weinholdstraße)
  • Weinholdstraße bis Nr. 31 – Dr. Lister-Gasse bis zur Kreuzung. Lortzinggasse
  • Lortzinggasse bis Kreutung Paul-Ernst-Gasse – Richtung Süden bis Karl-Huber-Gasse Nr. 11 – Richtung Westen bis Raiffeisenstraße Nr. 198
  • Raiffeisenstraße Richtung Norden bis Haus Nr. 166 (Kirche) – Richtung Nordwesten bis Kreuzung Lisztgasse - Kollowitzgasse
  • Kollowitzgasse bis Eduard-Keil-Gasse – Richtung Westen bis Kasernstraße
  • Kasernstraße Richtung Norden bis Senefeldergasse – schräg über Dauerkleingartenanlage bis Raiffeisenstraße Nr. 61 – Conrad-von-Hötzendorf-Straße Nr. 151.

Drohende Geld- oder Freiheitsstrafe

Aus ebendiesem, oben genannten Stadtteilen können Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes Personen wegweisen, wie man mitteilt, "die gefährliche Angriffe gegen Leben, Gesundheit oder Eigentum im Zusammenhang mit einer Sportgroßveranstaltung begehen bzw. begangen haben". Zudem ist ihnen das Betreten des Sicherheitsbereiches verboten.

Wie in der dritten Runde des ÖFB-Cups hat der GAK heute das Heimreicht inne. | Foto: GEPA
  • Wie in der dritten Runde des ÖFB-Cups hat der GAK heute das Heimreicht inne.
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Personen, die trotz sich eines Betretungsverbotes den Sicherheitsbereich zwischen 12 und 14 Uhr aufhalten, begehen eine Verwaltungsübertretung und können mit einer Geldbuße von bis zu 500 Euro bestraft werden. Sollte dieser Betrag nicht erbracht werden können, droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Wochen. Verlassen Personen trotz erfolgter Abmahnung den Sicherheitsbereich nicht, können sie festgenommen werden.

Weitere Infos zur sportlichen Seite der Begegnung:

GAK empfängt am Samstag Sturm II in der Liga

Mehr Nachrichten aus dem Grazer Sport findest du hier.

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