Polizei-Verordnung
Sicherheitszone in Graz zum Sturm-GAK-Derby am Sonntag
- Sicherheitszone für Sturm-GAK-Derby in Graz-Liebenau verordnet. (Symbolbild)
- Foto: Max Fleischmann/Unsplash (Symbolfoto)
- hochgeladen von Thomas Santrucek
Anlässlich des Bundesligaspiels zwischen SK Puntigamer Sturm Graz und Grazer AK 1902 wird am 18. Oktober ein umfangreicher Sicherheitsbereich um das Stadion Graz-Liebenau eingerichtet.
STEIERMARK/GRAZ/LIEZEN. Am Sonntag, 18. Oktober, findet um 17 Uhr das Bundesligaspiel zwischen SK Puntigamer Sturm Graz und Grazer AK 1902 statt. Die Landespolizeidirektion Steiermark (LPD) hat hierfür gemäß § 49a Abs. 1 Sicherheitspolizeigesetz eine Verordnung erlassen, die einen Sicherheitsbereich rund um das Stadion Graz-Liebenau festlegt.
Gültigkeit und Umfang des Sicherheitsbereichs
Die Verordnung tritt am 18. Oktober von 10 Uhr bis 24 Uhr in Kraft. Der festgelegte Sicherheitsbereich soll dazu dienen, gefährliche Angriffe gegen Leben, Gesundheit oder Eigentum im Zusammenhang mit der Sportgroßveranstaltung zu unterbinden. Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes können Personen, die solche Angriffe begehen oder begangen haben, aus dem Bereich wegweisen. Gleichzeitig ist diesen Personen das Betreten des Sicherheitsbereiches untersagt.
Strafen bei Missachtung
Wer trotz eines Betretungsverbotes den Sicherheitsbereich betritt, begeht eine Verwaltungsübertretung. Diese kann mit einer Geldstrafe von bis zu 1.000 Euro geahndet werden. Sollte die Geldstrafe nicht einbringlich sein, droht eine Ersatzfreiheitsstrafe von bis zu vier Wochen. Verharren Personen trotz erfolgter Abmahnung weiterhin in ihrer strafbaren Handlung, können sie festgenommen werden.
Detaillierte Begrenzung des Gebiets
Der Sicherheitsbereich umfasst das Gebiet innerhalb folgender Straßenzüge:
Conrad-von-Hötzendorf-Straße Nummer 151 – Evangelimanngasse – über Münzgrabenstraße – Harmsdorfgasse bis Nummer 12 (Kreuzung Weinholdstraße) – Weinholdstraße bis Nummer 31 – Dr. Lister-Gasse bis zur Kreuzung Lortzinggasse – Lortzinggasse bis Kreuzung Paul-Ernst-Gasse – Richtung Süden bis Karl-Huber-Gasse Nummer 11 – Richtung Westen bis Raiffeisenstraße Nummer 198 – Raiffeisenstraße Richtung Norden bis Haus Nummer 166 (Kirche) – Richtung Nordwesten bis Kreuzung Lisztgasse – Kollowitzgasse – Kollowitzgasse bis Eduard-Keil-Gasse – Richtung Westen bis Kasernstraße – Kasernstraße Richtung Norden bis Senefeldergasse – schräg über Dauerkleingartenanlage bis Raiffeisenstraße Nummer 61 – Conrad-von-Hötzendorf-Straße Nummer 151.
Das könnte dich auch interessieren
Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung von KI erstellt.
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.