Altbürgermeister Stingl appelliert an die Landespolitik

2009 überreichte Landeshauptmann Franz Voves eine Spende an Alfred Stingl. Nun richtet der Altbürgermeister aufgrund der aktuellen Entwicklungen seinerseits einen Appell an die Landespolitik.
  • 2009 überreichte Landeshauptmann Franz Voves eine Spende an Alfred Stingl. Nun richtet der Altbürgermeister aufgrund der aktuellen Entwicklungen seinerseits einen Appell an die Landespolitik.
  • hochgeladen von Klaus Krainer

Alfred Stingl kämpft jede Woche für Grazer in Not. Dramatische Hilferufe
bereiteten ihm zuletzt mehr und mehr Sorgen.

Die Anrufe werden mehr, die Fälle immer komplizierter: Altbürgermeister Alfred Stingl ist jemand, der sich seit fast acht Jahren um die Sorgen und dramatischen Lebensumstände der Grazer kümmert. Er ist auch einer, der politische Verantwortung kennt. Aber er ist keiner, der noch eine öffentliche Bühne sucht. Trotzdem wendet er sich nun mit einem Appell an die Landespolitik.
Anlass ist eine beunruhigende Häufung von Fällen, besonders in Bezug auf die Betreuung behinderter Kinder und Jugendlicher. So hat sich in der vergangenen Sprechstunde eine Alleinerzieherin, Mutter zweier Kinder, an uns gewandt. Eines der Kinder, der 9-jährige Sohn, ist Autist und zudem Asthmatiker. Bisher wurden vom Land 400 Stunden Familienentlastung jährlich finanziert. Nach den aktuellen Plänen wackeln diese bedrohlich, bei der Mutter regiert die Angst. Nur ein Fall von vielen: Allein in der letzten Woche erreichten uns sechs (!) ähnlich gelagerte Fälle. Nun fordert Stingl die Politik auf, gesetzliche Möglichkeiten zumindest für solche Härtefälle zu schaffen. „Den Zielsetzungen des Behindertengesetzes muss zumindest bei besonders dramatischen Umständen entsprochen werden. Mit einer Gesetzesklausel in der Leistungs- und Entgeltverordnung muss für diese Fälle ein humanitärer Rechtsvollzug gesichert werden“, appelliert Stingl. Soziallandesrat Siegfried Schrittwieser sicherte in einer ersten Stellungnahme die Überprüfung von Härtefällen zu.

Verfassung schützt Kinder

Der Grundsatz der besonderen Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen zur geistigen und körperlichen Entwicklung müsse sich in der Rechts- und Leistungspraxis niederschlagen, eine Familienentlastung sei erforderlich. Dies sei außerdem österreichisches Grundrecht. „Die in der Verfassung verankerte Kinderrechtekonvention achtet insbesondere auf die Antidiskriminierung betroffener Kinder und Jugendlicher“, sagt Stingl. Dies sei vor der endgültigen Landesentscheidung unbedingt zu berücksichtigen.

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