Mit dem Laser gegen die Krähen in der Stadt

Intelligente Raubvögel: Krähen nutzen Nischen. | Foto: Gerhard Singer/meinbezirk
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Krähen sind intelligente Tiere und in Graz schon seit Jahren präsent. In letzter Zeit steigt jedoch die Zahl der Menschen, die sich über Krähen und die durch Krähen verursachten Verschmutzungen beschweren.

"Problem unserer Zivilisation"

Die Meldungen von Anrainern haben auf WOCHE-Nachfrage zwar zugenommen, die Zahl der Krähen aber nicht. "Es gibt eine gebietsweise Häufung", erklärt der Bezirksnaturschutzbeauftragte Wolfgang Windisch. Vor allem parkende Autos in der Kaiserfeldgasse oder am Joanneumring leiden unter dem Kot der Krähen, für die der städtische Lebensraum ideal ist. "Die Krähen sind ein Problem unserer Zivilisation. Komposthaufen in Gärten sind für sie gefundenes Fressen", erzählt Bezirksjägermeister Stephan Moser und verweist darauf, dass Krähen nicht dem Jagd- sondern dem Naturschutzgesetz unterliegen.

Laser statt Schießen

Vertreiben oder Erlegen: Das sind die zwei Möglichkeiten, die gegen Krähen unternommen werden können. "Schießen geht im Stadtgebiet natürlich nicht", so Moser weiter. Lediglich in den Randbezirken wurden im vergangenen Jagdjahr 174 Nebel- und 107 Rabenkrähen erlegt. "Es muss ein Ausnahmetatbestand vorliegen und die Frage ist, ob Verkotung eine massive Verfolgung rechtfertigt", sagt Michael Tiefenbach vom Land Steiermark und erklärt, dass es eine Krähenverordnung für die Steiermark gibt.
Die Neuauflage einer Vertreibungsmethode soll bald durch die Ordnungswache vollzogen werden. "Wir haben einen neuen Laser, der Krähen in Unruhe versetzt und wirksam vertreibt", so Moser, der auch betont, dass auch verkotete Spielplätze ein Problem sind. "Das kann niemand für sein Kind wollen." Andrea Rath vom Steirischen Jagdschutzverein meint zu diesem Vorhaben: "Sie mag zwar wirksam sein, verlagert das Problem aber nur."

Naturschutz und Krähenverordnung

Wie ist die genaue gesetzliche Lage betreffend Krähen? Krähen unterliegen nicht dem Jagdgesetz, sondern dem Naturschutzgesetz. Seitens des Landes Steiermark gibt es eine Krähenverordnung. "17.000 Krähen pro Jahr sind zum Abschuss freigegeben. Dies ist im Freiland und nicht im städtischen Gebiet möglich", erklärt Michael Tiefenbach, der zuständige Mitarbeiter des Landes Steiermark. Die Verordnung ist seit 1. April 2014 in Kraft und bis zum 31. März 2019 befristet.

Schreiben Sie uns! Welche Erfahrungen haben Sie mit Krähen gemacht? Gibt es nun mehr Krähen im Stadtgebiet? Mit welchen Möglichkeiten kann man das Krähenproblem lösen? Wir freuen uns über Ihre Meinungen und Ideen per E-Mail an leserbrief@woche.at oder per Post an "WOCHE Graz", Gadollaplatz 1, 8010 Graz.

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