Nach Karenz fehlt Geld
Aufzeichnungen bringen Frau aus Bezirk Horn noch fast ein Gehalt

Für eine Mutter aus dem Bezirk Horn sollte nach der Karenz eigentlich ein sauberer Schlussstrich unter das Dienstverhältnis gezogen werden. | Foto: MEV
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  • Für eine Mutter aus dem Bezirk Horn sollte nach der Karenz eigentlich ein sauberer Schlussstrich unter das Dienstverhältnis gezogen werden.
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Nach der Karenz fehlte einer Frau aus dem Bezirk Horn Geld. Die AK Horn deckte offene Ansprüche auf.

BEZIRK HORN. Für eine Mutter aus dem Bezirk Horn sollte nach der Karenz eigentlich ein sauberer Schlussstrich unter das Dienstverhältnis gezogen werden. Die Frau wollte ihren Dienstvertrag einvernehmlich auflösen, der Arbeitgeber stimmte zu. Doch bei der Auszahlung für August fehlte Geld. Die zweifache Mutter mit Kindern im Alter von zwei und sechs Jahren wandte sich deshalb an die Arbeiterkammer Horn und Bezirksstellenleiter Andreas Riedl.

Die Frau hatte ihre Arbeitszeiten, Mehrstunden und Urlaubstage akribisch dokumentiert. | Foto: tommaso1979/panthermedia
  • Die Frau hatte ihre Arbeitszeiten, Mehrstunden und Urlaubstage akribisch dokumentiert.
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Bei der Prüfung der Unterlagen kam Erstaunliches ans Licht. Die Frau hatte ihre Arbeitszeiten, Mehrstunden und Urlaubstage akribisch dokumentiert. Genau diese Aufzeichnungen wurden nun entscheidend. „Eine genaue Dokumentation der Arbeitszeit kann im Streitfall enorm wichtig sein“, macht Andreas Riedl deutlich. Die AK Horn konnte dadurch nachvollziehen, welche Ansprüche tatsächlich noch offen waren.

Die Frau wollte ihren Dienstvertrag einvernehmlich auflösen, der Arbeitgeber stimmte zu. | Foto: Caritas
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Besonders ins Gewicht fielen die angesammelten Gutstunden und der noch offene Urlaub. Die Mehrstunden machten gemeinsam mit den Urlaubstagen beinahe ein volles Monatsgehalt aus. Selbst wenn die Gutstunden durch möglichen Urlaub abgebaut worden wären, wären laut Arbeiterkammer noch rund 500 Euro offen gewesen. Zudem waren aus dem Bürojob noch weit über 20 Urlaubstage vorhanden. Die Aufzeichnungen ermöglichten eine Rückverfolgung der Urlaubsleistungen bis ins Jahr 2022.

Die Frau wollte ihren Dienstvertrag einvernehmlich auflösen, der Arbeitgeber stimmte zu. | Foto: Caritas
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Am Ende blieb es daher nicht beim fehlenden August-Gehalt. Die Arbeiterkammer Horn konnte für die Frau weitere Ansprüche geltend machen. Nachgefordert wurden unter anderem offene Urlaubsleistungen, Ersatzleistungen, Sonderzahlungen und das ausstehende Gehalt. Für Andreas Riedl zeigt der aktuelle Fall aus dem Bezirk Horn einmal mehr, wie wichtig genaue Arbeitszeitaufzeichnungen und eine lückenlose Dokumentation beim Ende eines Dienstverhältnisses sein können.

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Für eine Mutter aus dem Bezirk Horn sollte nach der Karenz eigentlich ein sauberer Schlussstrich unter das Dienstverhältnis gezogen werden. | Foto: MEV
Die Frau wollte ihren Dienstvertrag einvernehmlich auflösen, der Arbeitgeber stimmte zu. | Foto: Caritas
Die Frau hatte ihre Arbeitszeiten, Mehrstunden und Urlaubstage akribisch dokumentiert. | Foto: tommaso1979/panthermedia
Die Frau wollte ihren Dienstvertrag einvernehmlich auflösen, der Arbeitgeber stimmte zu. | Foto: Caritas
Für Andreas Riedl zeigt der aktuelle Fall aus dem Bezirk Horn einmal mehr, wie wichtig genaue Arbeitszeitaufzeichnungen und eine lückenlose Dokumentation beim Ende eines Dienstverhältnisses sein können. | Foto: Markus Kahrer
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