Nationalrat
201 Fragen zu den Innsbrucker Demos

Innsbrucker Demos als Thema im Parlament. Aktuell warten 201 Fragen auf Antworten. | Foto: zeitungsfoto.at
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INNSBRUCK. In der Tiroler Landeshauptstadt gibt es zahlreiche Demonstrationen. Verschiedenste soziale, politische und auch kulturelle Schwerpunkte werden von Initiativen in den Mittelpunkt gestellt. Aufmerksam machen, Lösungen anbieten, Bewusstsein erzeugen. Auch im Nationalrat spielen die Demos in Innsbruck eine Rolle, wie zahlreiche Anfragen zeigen. Weniger wegen dem inhaltlichen Schwerpunkt der Demos. Hier die Übersicht der parlamentarischen Anfragen.

Die Anfragen

Eine Übersicht der parlamentarischen Anfragen zum Thema Demonstrationen in Innsbruck seit 23.9.2019:

Demos in Innsbruck als Thema im Parlament: im Bild "Corona-Spaziergänge" am 20.2.2021 | Foto: zeitungsfoto.at
  • Demos in Innsbruck als Thema im Parlament: im Bild "Corona-Spaziergänge" am 20.2.2021
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Brutale Eskalationsstrategie der Polizei in Innsbruck (BMI) - Frist für die Beantwortung 24.04.2021 
Nationalrat Peter Wurm hat folgende Fragen gestellt:
1. Auf welcher rechtlichen Basis wurde die Demonstration unter dem Motto „Friede, Freiheit, Souveränität, Regierungsmaßnahmen" untersagt?
2. Auf welcher rechtlichen Basis wurde die Andreas-Hofer-Gedenkfeier mit Prozession untersagt?
3. Wie viele Polizisten waren insgesamt an diesem Tag im Einsatz?
4. Wie viele Polizisten der Einsatzeinheit „Luchs" waren im Einsatz?
5. Welche Befehle oder konkreten Aufträge hatte die Einsatzeinheit „Luchs" bei diesem Einsatz?
6. Wie viele Polizisten waren in Zivil bzw. als verdeckte Ermittler bei diesem Einsatz?
7. Welche Befehle oder konkreten Aufträge hatten die zivilen bzw. verdeckten Einsatzkräfte bei diesem Einsatz?
8. Wie viele Anzeigen wurden während des gesamten Einsatzes insgesamt erstattet?
9. Wie gliedern sich diese Anzeigen auf die jeweiligen Straftatbestände, Delikte bzw. Verwaltungsübertretungen auf?
10. Wie viele Personen wurden während des gesamten Einsatzes insgesamt festgenommen?
11.Aufgrund welcher Straftatbestände, Delikte bzw. Verwaltungsübertretungen wurden diese Personen festgenommen?
12.Aus welchem konkreten Grund wurde der im Bericht beschriebene junge Mann fixiert?
13. War in diesem Zusammenhang die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme gewährleistet?
14. Wenn ja, mit welcher Begründung?
15. Wenn nein, welche Konsequenzen hat die unverhältnismäßige Maßnahme?
16.Aus welchem konkreten Grund wurde der im Bericht beschriebene 82-jährige
Mann in dieser Weise auf dem Boden fixiert?
17. War in diesem Zusammenhang die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme gewährleistet?
18. Wenn ja, mit welcher Begründung?
19. Wenn nein, welche Konsequenzen hat die unverhältnismäßige Maßnahme?
20.Aus welchem konkreten Grund wurde der im Bericht beschriebene 82-jährige Mann in dieser Weise mit Handfesseln abgeführt?
21. War in diesem Zusammenhang die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme gewährleistet?
22. Wenn ja, mit welcher Begründung?
23. Wenn nein, welche Konsequenzen hat die unverhältnismäßige Maßnahme?
24.Aus welchem konkreten Grund wurde der im Bericht beschriebene 82-jährige Mann „brutal" gegen eine Straßenlaterne gedrückt?
25. War in diesem Zusammenhang die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme gewährleistet?
26. Wenn ja, mit welcher Begründung?
27.Wenn nein, welche Konsequenzen hat die unverhältnismäßige Maßnahme?
28. Ist es korrekt, dass sich der im Bericht beschriebene 82-jährige Mann komplett ausziehen musste und den Schilderungen entsprechend grob im Genitalbereich und am Arm angefasst wurde?
29. Wenn ja, mit welcher Begründung war diese Maßnahme erforderlich?
30. Wenn ja, war in diesem Zusammenhang die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme gewährleistet?
a. Wenn ja, mit welcher Begründung?
b. Wenn nein, welche Konsequenzen hat die unverhältnismäßige Maßnahme?
31. Ist es korrekt, dass es dem im Bericht beschriebenen 82-jährigen Mann verwehrt wurde, seine Tochter anzurufen?
32. Wenn ja, mit welcher Begründung wurde ihm dies verwehrt?
33. Was genau wird bzw. wurde dem im Bericht beschriebenen 82-jährigen Mann strafrechtlich vorgeworfen, das eine mehrstündige Befragung erforderlich machte?
34. Hat der im Bericht beschriebene 82-jährige Mann zu irgendeinem Zeitpunkt gegen eine Maßnahme Widerstand geleistet und/oder sich in irgendeiner Weise unkooperativ verhalten?
35. Wenn ja, inwiefern war dies konkret der Fall?
36. Wenn nein, weshalb war es erforderlich und verhältnismäßig den Mann am
Boden zu fixieren, abzuführen und mehrere Stunden zu befragen?

Demos in Innsbruck als Thema im Parlament: im Bild "Corona-Spaziergänge" am 20.2.2021 | Foto: zeitungsfoto.at
  • Demos in Innsbruck als Thema im Parlament: im Bild "Corona-Spaziergänge" am 20.2.2021
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Vorgehen einer Tiroler Abgeordneten und des Innsbrucker Bürgermeisters nach Demo-Eskalation in Innsbruck (BMI) - Frist für die Beantwortung 22.04.2021
Nationalrat Hermann Gahr hat folgende Fragen gestellt:
1. Was wurde bei den Telefonaten mit der Polizei von Bürgermeister Georg Willi konkret
besprochen?
2. Wurde in diesen Telefonaten von Bürgermeister Willi interveniert, damit die Inhaftierten
früher freigelassen werden?
3. Versuchte Bürgermeister Georg Willi mit seinen Anrufen bei der Polizei eine Besserstellung
der Inhaftierten zu erreichen?
4. Wie viele Polizeibeamte mussten die Intervention von Bürgermeister Georg Willi
bearbeiten?
5. Wie viel Zeit mussten die Polizeibeamten aufwenden, um die Intervention von
Bürgermeister Georg Willi zu bearbeiten?
6. Was wurde bei den Telefonaten von Abg. z. NR Barbara Neßler mit der Polizei genau
besprochen?
7. Wie viele Polizeibeamte mussten die Intervention von Abg. z. NR Barbara Neßler
bearbeiten?
8. Wie viel Zeit mussten die Polizeibeamten aufwenden, um die Intervention von Abg. z. NR
Barbara Neßler zu bearbeiten?
9. Wie oft hat Abg. z. NR Barbara Neßler bei der Innsbrucker Polizei angerufen?
10. Versuchte Abg. z. NR Barbara Neßler zu intervenieren, damit die Inhaftierten früher
freigeiassen werden?
11. Abg. z. NR Barbara Neßler wird in der Kronen Zeitung zitiert, dass es in Ihrer Verantwortung
liegt, sich hier zu erkundigen. Liegt es Ihrer Meinung nach in der Verantwortung einer
Abgeordneten, in einem derartigen Fall zu intervenieren?
12. Weiche anderen Mandatare haben darüber hinaus in dieser Angelegenheit derartige
Interventionsschritte gesetzt?
13. Haben Abg. z. NR Barbara Neßler oder Bürgermeister Georg Willi mit Ihnen Kontakt
aufgenommen, um für die Inhaftierten zu intervenieren bzw. sich nach der aktuellen Lage zu
erkundigen?
14. Gab es seit dem Zeitpunkt der Inhaftierung der Demo-Teilnehmer einen Austausch mit Abg.
z. NR Barbara Neßler, Bürgermeister Georg Willi oder anderen Mandataren der Grünen-
Partei bezüglich der Inhaftierung der Demo-Teilnehmer?
15. Welche Straftaten liegen bereits gegen die 15 inhaftierten Demo-Teilnehmer in Innsbruck
vor?
16. In welchem Zusammenhang steht die Brandstiftung auf ein Polizeiauto in Hötting mit den
Teilnehmern der Demo in Innsbruck?
a. Gibt es in diesem Zusammenhang bereits Ermittlungserfolge? Wie ist der
aktuelle Stand?
17. Welche persönlichen Beziehungen haben Bürgermeister Willi und Abg. z. NR Barbara
Neßler zu den Inhaftierten?
18. Ist das Vorgehen von Bürgermeister Georg Willi und Abg. z. NR Barbara Neßler ihrer
Meinung nach, gerechtfertigt bzw. Teil der Ausübung ihres politischen Amtes?
19. Ist es ihrer Meinung nach die Aufgabe von Abgeordneten zum Nationalrat, persönlich in
Haftanstalten anzurufen, um sich über Inhaftierte zu erkundigen?
20. Ist es ihrer Meinung nach die Aufgabe einer Abgeordneten, sich über den Hergang und die
Lage eines Einsatzes Polizeieinsatzes bzw. einer Inhaftierung zu erkundigen?

Demos in Innsbruck als Thema im Parlament: im Bild "Grenzen töten"-Demo am 30.1.2021 | Foto: zeitungsfoto.at
  • Demos in Innsbruck als Thema im Parlament: im Bild "Grenzen töten"-Demo am 30.1.2021
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Vorgehen einer Tiroler Abgeordneten und des Innsbrucker Bürgermeisters nach Demo-Eskalation in Innsbruck (BMJ) - Frist für die Beantwortung 17.04.2021
Nationalrat Herman Gahr hat folgende Fragen gestellt:
1. Was wurde bei den Telefonaten mit der Justizanstalt von Bürgermeister Georg Willi
konkret besprochen?
2. Wurde in diesen Telefonaten von Bürgermeister Willi interveniert, damit die
Inhaftierten früher freigelassen werden?
3. Versuchte Bürgermeister Georg Willi mit seinen Anrufen in der Justizanstalt eine
Besserstellung der Inhaftierten zu erreichen?
4. Wie viele Beamte der Justizanstalt mussten die Intervention von Bürgermeister Georg
Willi bearbeiten?
5. Wie viel Zeit mussten die Beamten aufwenden, um die Intervention von
Bürgermeister Georg Willi zu bearbeiten?
6. Was wurde bei den Telefonaten mit der Justizanstalt von Abg. z. NR Barbara Neßler
genau besprochen?
7. Wie viele Beamte der Justizanstalt mussten die Intervention von Abg. z. NR Barbara
Neßler bearbeiten?
8. Wie viel Zeit mussten die Beamten aufwenden, um die Intervention von Abg. z. NR
Barbara Neßler zu bearbeiten?
9. Wie oft hat Abg. z. NR Barbara Neßler bei der Justizanstalt Innsbruck angerufen?
10. Versuchte Abg. z. NR Barbara Neßler zu intervenieren, damit die Inhaftierten früher
freigelassen werden?
11. Abg. z. NR Barbara Neßler wird in der Kronen Zeitung zitiert, dass es in Ihrer
Verantwortung liegt, sich hier zu erkundigen. Liegt es Ihrer Meinung nach in der
Verantwortung einer Abgeordneten, in einem derartigen Fall zu intervenieren?
12. Welche anderen Mandatare haben darüber hinaus in dieser Angelegenheit derartige
Interventionsschritte gesetzt?
13. Haben Abg. z. NR Barbara Neßler oder Bürgermeister Georg Willi mit Ihnen Kontakt
aufgenommen, um für die Inhaftierten zu intervenieren bzw. sich nach der aktuellen
Lage zu erkundigen?
14. Gab es seit dem Zeitpunkt der Inhaftierung der Demo-Teilnehmer einen Austausch
mit Abg. z. NR Barbara Neßler, Bürgermeister Georg Willi oder anderen Mandataren
der Grünen-Partei bezüglich der Inhaftierung der Demo-Teilnehmer?
15. Welche Straftaten liegen bereits gegen die 15 inhaftierten Demo-Teilnehmer in
Innsbruck vor?
16. Wie ist das weitere Vorgehen der Justiz im Zusammenhang mit den 15 verhafteten
Teilnehmer nach der Demo in Innsbruck?
17. In welchem Zusammenhang steht die Brandstiftung auf ein Polizeiauto in Hötting mit
den Teilnehmern der Demo in Innsbruck?
a. Gibt es in diesem Zusammenhang bereits Ermittlungserfolge? Wie ist der
aktuelle Stand?
18. Haben Sie oder einer Ihrer Mitarbeiter aus dem Justizministerium sich diesen oben
beschriebenen Fall näher angenommen bzw. interveniert? wenn ja, was sollte damit
erreicht werden?
19. Welche persönlichen Beziehungen haben Bürgermeister Willi und Abg. z. NR
Barbara Neßler zu den Inhaftierten?
20. Ist das Vorgehen von Bürgermeister Georg Willi und Abg. z. NR Barbara Neßler Ihrer
Meinung nach gerechtfertigt bzw. Teil der Ausübung ihres politischen Amtes?
21. Ist es Ihrer Meinung nach die Aufgabe von Abgeordneten zum Nationalrat, persönlich
in Haftanstalten anzurufen, um sich über Inhaftierte zu erkundigen?
22. Ist es Ihrer Meinung nach die Aufgabe einer Abgeordneten, sich über den Hergang
und die Lage eines Einsatzes Polizeieinsatzes bzw. einer Inhaftierung zu
erkundigen?
 

Demos in Innsbruck als Thema im Parlament: im Bild "Grenzen töten"-Demo am 30.1.2021 | Foto: zeitungsfoto.at
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Anarchiedemo in Innsbruck (BMI) - Frist für die Beantwortung 05.04.2021
Die Nationalräte Peter Wurm und Gerald Hauser haben folgende Fragen gestellt:
1. Warum wurde diese Demonstration in Innsbruck nicht bereits im Vorfeld
untersagt, obwohl bekannt war, dass gewaltbereite Personen aus
linksextremen Gruppierungen daran teilnehmen werden?
2. Wie viele Demonstranten sind dem „Schwarzen Block“ zuzuordnen?
3. Wie viele Demonstranten sind der „ANTIFA“ zuzuordnen?
4. Wie viele Demonstranten sind SPÖ-Vorfeldorganisationen zuzuordnen?
5. Wie viele Demonstranten sind Grünen-Vorfeldorganisationen zuzuordnen?
6. Kam es im Zuge dieser Demonstration zu Verkehrsbehinderungen?
7. Wenn ja, in welchem Ausmaß?
8. Kam es im Zuge dieser Demonstration zu Straßensperren?
9. Wenn ja, in welchem Ausmaß?
10. Wenn ja, wie lange mussten jeweilige Straßenabschnitte gesperrt werden?
11. Kam es im Zuge dieser Demonstration zu sonstigen Einschränkungen oder
Behinderungen des öffentlichen Lebens oder der öffentlichen Sicherheit?
12. Wenn ja, in welcher Form?
13. Um welche Personen handelt es sich konkret bei den 15 Festgenommenen
(bitte um Aufschlüsselung nach Staatsbürgerschaft, Aufenthaltstitel,
Geschlecht, Alter und den jeweiligen Delikten, bzw. Übertretungen)?
14. Waren bei der Demonstration auch ausländische Demonstranten anwesend?
15. Wenn ja, aus welchen Staaten?
16. Gab es Hinweise auf die Einreise ausländischer Demonstranten zur Demo in
Innsbruck?
17. Wenn ja, warum wurden in diesem Fall nicht die Grenzkontrollen verschärft?
18. Wie viele Beamte waren zur Sicherung des Demonstrationszuges im Einsatz
(bitte um Unterscheidung zwischen Beamte im Verkehrsdienst und Beamte für
Demonstrations- bzw. Objektsicherung)?
19. Wie viele Stunden an Mehrdienstleistungen sind aufgrund des Einsatzes
angefallen?
20. Wer war der Behördenleiter vor Ort?
21. Wer war der Einsatzleiter vor Ort?
22. Wer hat die Demonstration genehmigt?
23. Wann wurde die Demonstration genehmigt?
24. Gab es im Vorfeld der Demonstration eine Gefahrenprognose?
25. Wenn ja, welcher Art?
26. Wenn nein, warum nicht?

Auch der Brandanschlag auf ein Polizeiauto in Innsbruck findet sich in den Anfragen wieder. | Foto: zeitungsfoto.at
  • Auch der Brandanschlag auf ein Polizeiauto in Innsbruck findet sich in den Anfragen wieder.
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Unverhältnismäßiges Einschreiten der Polizei bei Demonstration in Innsbruck am 30.1.2021 (BMI) - Frist für die Beantwortung 04.04.2021
Nationalrätin Barbara Neßler hat folgende Fragen gestellt:
1. Die Demonstration „Grenzen töten“ am 30.1.21 in Innsbruck wurde im Vorfeld nicht untersagt. Hat es seitens der Behörden Auflagen an die Veranstalter der Demonstration gegeben? Falls ja: Welche?
2. Wurde gegen die behördlichen Auflagen verstoßen? Falls ja: gegen welche und zu welchem Zeitpunkt?
3. Mit wie vielen Demonstrationsteilnehmer*innen haben die Behörden bei der Planung des Polizeieinsatzes gerechnet?
a. Aufgrund welcher Informationen wurde diese Einschätzung getroffen?
b. Wie viele Polizist*innen pro geschätzte Teilnehmer*innen werden für Demonstrationen bereitgestellt?
I. Welche regionalen Unterschiede gibt es in der Einsatzplanung im Länder- und Städtevergleich?
4. Wie viele Teilnehmer*innen zählte die Polizei bei der Demonstration?
5. Wie viele Polizist*innen waren bei der gegenständlichen Demonstration im Einsatz?
a. Um welche Einheiten hat es sich gehandelt?
b. Waren Sondereinheiten im Einsatz?
I. Wenn ja: Welche?
II. Wenn ja: Warum?
6. Waren an besagtem Einsatz auch Beamt*innen in Zivil im Dienst?
a. Wenn ja: Wie viele?
b. Mit welchen Aufgaben waren diese Zivilbeamt*innen betraut?
7. Wer leitete den in Rede stehenden Einsatz (Name und Dienstgrad)?
a. Wie und mit welcher Begründung wurde die Person für die Einsatzleitung ausgewählt?
b. Welche Einsatzleitungserfahrung weist die mit der Einsatzleitung betraute Person auf und welche Demonstrationen überschaute sie bisher?
8. Wie lange dauerte der Einsatz?
9. Welche Bedenken hatte die Landespolizeidirektion Tirol hinsichtlich der gegenständlichen Versammlungen und aufgrund welcher vorliegenden Fakten bzw. Wahrnehmungen? Bitte um genaue Darstellung der Gründe.
10. Wird in der Tiroler Polizei die „3D Strategie“ (Dialog, Deeskalation, Durchsetzung) geübt? Wurde der Einsatz nach dieser Methode geplant?
a. Wenn ja: Inwieweit wurde die Strategie befolgt? Welche Maßnahmen wurden zu welchem Zeitpunkt für Dialog und Deeskalation gesetzt?
b. Wenn nein: Wieso nicht?
11. Mehrere Augenzeugen berichten, dass eine junge dunkelhäutige Frau mit einem Transparent in der Hand in der Maria-Theresien-Straße zu einer Identitätsfeststellung aufgefordert wurde. Kam es zur Personenkontrolle einer Demonstrationsteilnehmerin durch die Polizei in der Maria-Theresien-Straße?
a. Wenn ja: wieso?
12. Was war der Grund dafür, dass der Demonstrationszug an einer Engstelle – in der Templstraße – seitens der Polizei zum Stillstand gebracht wurde und damit eine Verengung der Abstände zwischen den Teilnehmenden herbeigeführt wurde?
13. Haben Demonstrierende bis zur Einkesselung in der Templstraße in irgendeiner Form Außenstehende (Passant*innen, Polizist*innen) angegriffen?
14. Wieso kam es im Laufe des Einsatzes zu einer Einkesselung?
a. Wer gab dafür den Auftrag?
b. Aus welchem Grund gab man den Auftrag zu Einkesselung?
c. Wie viele Personen befanden sich im Kessel?
d. War die Einkesselung situationsbedingt das gelindeste und verhältnismäßigste Mittel?
15. Medienberichten ist zu entnehmen, die Polizei habe eine Einkesselung vorgenommen, weil von einigen Demonstrierenden der Mindestabstand nicht eingehalten worden sei. Inwieweit konnte eine Einkesselung und damit einZusammendrängen einer Personengruppe dazu beitragen, einen Mindestabstand (von zwei Metern) zwischen den Personen herbeizuführen bzw. sicherzustellen?
16. Weshalb wurde breitflächig Pfefferspray gegen die Demonstrationsteilnehmer*innen eingesetzt?
a. Wurde dies von der Einsatzleitung angeordnet?
I. Wenn ja: Wieso?
II. Wenn nein: Wieso kam es dennoch zum Pferffersprayeinsatz?
b. Zu welchem Zeitpunkt der Demonstration und der Einkesselung wurde der Einsatz von Pfefferspray angeordnet? Gab es ein initiales Ereignis, das als Begründung diente?
c. War der Pfeffersprayeinsatz situationsbedingt das gelindeste und verhältnismäßigste Mittel?
d. War seitens der Einsatzleitung die mögliche Auslösung einer Panikreaktion durch den massiven Einsatz von Pfefferspray mit in die Überlegungen aufgenommen und abgewogen worden?
17. Wurde die Auflösung der Demonstration durch die Behörde verfügt?
a. Wenn ja, durch welche?
b. Wenn ja: Wann wurde diese verfügt?
c. Wenn ja: mit welcher Begründung?
d. Wenn nein: Wieso nicht?
18. Wie ging die Auflösung vonstatten? (Genaue Schilderung des Ablaufs)
a. Wie viel Zeit verstrich zwischen der Bekanntgabe der Auflösung der Demonstration bis zum Einsatz von Pfefferspray?
b. Hätten die eingekesselten Personen der Aufforderung der Polizei, die Versammlung zu verlassen, Folge leisten können?
19. Zu wie vielen Identitätsfeststellungen kam es insgesamt im Verlauf der Einsätze rund um die oben beschriebenen Versammlungen und Demonstrationen am 30.01.2021? Aus welchem Gründen?
20. Wie viele Anzeigen wurden im Laufe des Einsatzes durchgeführt?
a. Welcher Tatbestand lag diesen zu Grunde? Bitte um Auflistung.
21. Zu wie vielen Festnahmen kam es im Verlauf des Einsatzes?
a. Welcher Tatbestand lag diesen zu Grunde? Bitte um Auflistung.
b. Wurden festgenommene Personen bei der Amtshandlung verletzt?
c. Wie lange wurden die festgenommenen Personen festgehalten?
d. Wurde Personen aufgrund der Festnahme inhaftiert? Wenn ja, was waren die Haftgründe?
e. Wann wurden die Personen wieder auf freien Fuß gesetzt?
22. Wie viele Polizist*innen wurden bei dem Einsatz verletzt, wie kam es zu den Verletzungen und um welche Art von Verletzungen handelte es sich?
23. Wie viele Teilnehmer*innen der Demonstration wurden bei dem Polizeieinsatz verletzt, wie kam es zu den Verletzungen und um welche Art von Verletzungen handelte es sich?
24. Wie viele Personen mussten aufgrund der in Rede stehenden Ereignisse ambulant versorgt werden?
a. Wie viele Demonstrationsteilnehmer*innen?
b. Wie viele Polizist*innen?
25. Wurde die Zufahrt von Rettungswägen durch Polizeiwägen/Beamt*innen erschwert?
a. Wenn ja: Warum?
26. Wurde ein Rettungswagen durch Polizeifahrzeuge/Beamt*innen im Bereich Michael-Gaismair-Straße/Ecke Leopoldstraße an der Weiterfahrt gehindert?
27. Fand nach dem Einsatz eine einsatztaktische Nachbesprechungen statt?
a. Was wurde in den Nachbesprechungen konkret behandelt?
b. Wurden konkrete Vorfälle besprochen, und welche?
c. Wurde besprochen wie es zur Eskalation kommen konnte?
d. Wurden Fehler bei der Planung und Durchführung des Polizeieinsatzes festgestellt, und falls ja, welche?
28. Wurden mit den Anmelder*innen bzw. den Gruppenführer*innen Vor- und Nachbesprechungen abgehalten?
a. Wenn ja, mit wie vielen Personen wurde eine Nachbesprechung durchgeführt?
b. Wenn ja, was war der Inhalt dieser Nachbesprechungen?
29. Wurde der gesamte Polizeieinsatz rund um die genannten Versammlungen und Demonstrationen bereits evaluiert?
a. Wenn ja, wurden Fehler bei der Planung und Durchführung des Polizeieinsatzes festgestellt, und welche?
b. Wurde evaluiert wie es zur Eskalation kommen konnte?
c. Welche Schlüsse werden für zukünftige Einsätze gezogen?
30. Ergeben sich rückblickend für das Innenministerium konkrete Optimierungsmöglichkeiten für Einsatztaktiken und Strategien der Polizei?
31. Ist es richtig, dass es festgehaltenen bzw. verhafteten Personen Telefonate verwehrt bzw. teileweise erst sehr spät gestattet wurden?
a. Falls ja: Warum?
32. Ist es richtig, dass es festgehaltenen bzw. verhafteten Personen verwehrt bzw. teileweise erst sehr spät gestattet wurde, eine WC aufzusuchen?
a. Falls ja: Warum?
33. Ist es richtig, dass es Anwält*innen und der Rechtshilfe verwehrt wurde, mit den Festgenommen zu sprechen?
a. Falls ja: Warum?
34. Ist es richtig, dass einzelne Polizist*innen im Zuge ihrer Amtshandlungen keinen Mund-Nasen-Schutz getragen haben?
35. Ist es richtig, dass Körperuntersuchungen von Polizist*innen durchgeführt wurden, die ein anderes Geschlecht hatten als jenes der untersuchten Personen?
a. Falls ja: Warum?
36. Ist es richtig, dass es auch zu körperlichen Übergriffen kam, indem beispielsweise einer Person bei der polizeilichen Körperuntersuchung von hinten in den Schritt gefasst wurde?
a. Falls ja: Welche Konsequenzen hat es gegeben?
37. Kam es im Zuge der Festhaltungen bzw. Inhaftierungen zu anderen körperlichen Übergriffen?
a. Falls ja: Welche?
38. Wie konnte die Polizei die „typisch professionellen Vorbereitungen“2 von Personen, die nach Innsbruck angereist sind, feststellen, die „auf gewalttätige Angriffe gegen die Polizei und Gefährdung der öffentlichen Gesundheit durch massive Übertretungen der Covid19-Bestimmungen“ ausgerichtet gewesen sein sollen?
39. Welche konkreten Hinweise hatte die Polizei, dass seitens von Demonstrierenden gewalttätige Auseinandersetzungen geplant waren?
40. Was ist der Grund dafür, dass bei vorangegangenen Demonstrationen von Corona-Maßnahmen-Gegner*innen die Polizei nicht mit Pfefferspray und Schlagstöcken eingeschritten ist, obwohl sich dort unzählige Teilnehmer*innen ganz bewusst ohne Mund-Nasen-Schutz und ohne Wahrung des Sicherheitsabstandes aufgehalten haben?
41. Der Tiroler Tageszeitung3 ist zu entnehmen, dass am Samstag in Tirol insgesamt vier Versammlungen stattgefunden hätten und eine nicht angemeldet gewesen sei.
a. Ist das richtig?
b. Um welche Versammlung hat es sich gehandelt?
c. Falls ja: Warum hat die Polizei die nicht angemeldete Versammlung nicht aufgelöst?
42. Wie viele Anzeigen gab es bisher bei den Demonstrationen der Corona-Maßnahmen-Gegner*innen wegen der Nichteinhaltung der Covid-Regelungen
a. in Tirol gesamt?
b. davon in Innsbruck?
43. Wie viele Anhaltungen oder Festnahmen gab es bisher bei den Demonstrationen der Corona-Maßnahmen-Gegner*innen wegen der Nichteinhaltung der Covid-Regelungen
a. in Tirol gesamt?
b. davon in Innsbruck?
44. Wie viele Verhaftungen gab es bisher bei den Demonstrationen der Corona-Maßnahmen-Gegner*innen wegen der Nichteinhaltung der Covid-Regelungen
a. in Tirol gesamt?
b. davon in Innsbruck?

Demos in Innsbruck als Thema im Parlament: im Bild "Corona-Spaziergänge" am 20.2.2021 | Foto: zeitungsfoto.at
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Eskalation einer Demonstration in Innsbruck (BMI) - Frist für die Beantwortung 03.04.2021
Nationalrätin Selma Yildirim hat folgende Fragen gestellt:
1. Gab es im Vorfeld der in Rede stehenden Demonstration Informationen oder konkrete Verdachtsmomente, dass sich diese Demonstration von bisherigen in Innsbruck abgehaltenen Demonstrationen hinsichtlich teilnehmenden „besonderen“ Personen(-gruppen) mit erhöhtem Gefährdungspotential unterscheidet? Wenn ja, welche?
2. Welche grundlegende Strategie wurde im Einsatzplan der Polizei für die gegenständliche Demonstration festgelegt?
3. Hat sich diese Strategie von der Strategie bei bisherigen Demonstrationen (mit ähnlicher Intention) in Innsbruck unterschieden?
4. Wie hat sich die Polizei auf den Einsatz bei der gegenständlichen Demonstration in Innsbruck vorbereitet?
5. Unterscheidet sich diese Vorbereitung im Vergleich zur Vorbereitung auf andere Demonstrationen (mit ähnlicher Intention)? Wenn ja, inwiefern und warum?
6. Wurde am 30.1.2021 im Vergleich zu früheren Demonstrationen (mit ähnlicher Intention) in Innsbruck ein höherer Sicherheitsmaßstab angelegt bzw angeordnet?
Wenn ja, in welcher Art und warum war dies erforderlich?
7. Wurden PolizeibeamtInnen laut Einsatzplatz im Zuge des Dienstes bei der in Rede stehenden Demonstration zur erhöhten Eigensicherung angeleitet oder angewiesen?
8. Welches Vorgehen gegen DemonstrantInnen sieht der Einsatzplan für die genannte Demonstration vor? Es wird ersucht, Aktionen (Anlass) und Reaktionen (Art des Einschreitens) darzustellen.
9. Gab es einen Kommunikationsplan zur Vermeidung von drohenden Eskalationen und wurde dieser eingehalten?
10. Beinhaltet der Einsatzplan Deeskalationsmaßnahmen? Wenn ja, welche und wurden die vorgesehenen Maßnahmen von der Einsatzleitung auch angewendet?
11. Wurde im Einsatzplan ein vorzeitiges Auflösen der Demonstration thematisiert? Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen sollte eine vorzeitige Auflösung der Demonstration erfolgen?
12. Aus welchen konkreten Gründen war ein aktives Einschreiten der Exekutive gegen DemonstrantInnen notwendig?
13. Welche Überlegungen wurden angestellt und waren dafür ausschlaggebend, den Demonstrationszug gerade in der Templstraße, Ecke Michael-Gaismair-Straße, zu stoppen und aufzulösen?
14. Aus der medialen Berichterstattung geht hervor, dass Covid-19 Abstandsregeln offensichtlich nicht eingehalten worden sein sollen. Wurde seitens der Einsatzleitung vor Auswahl des Ortes zur Auflösung der Demonstration eine Risiko- und/oder Gefährdungsanalyse insbesondere zur Vermeidung weiterer Verringerung von Abständen zwischen den DemonstrantInnen aber auch hinsichtlich der Möglichkeit zur Information der nachkommenden Teilnehmenden vorgenommen?
15. Wurde vor Entscheidungsfindung berücksichtigt, dass das Ausweichen für schätzungsweise 600 bis 800 Personen, die an der Demonstration teilgenommen haben, in der Templstraße im Abschnitt zwischen Maximilianstraße und Michael-Gaismair-Straße in Seitenstraßen erschwert, allenfalls nicht möglich sein könnte und es nicht zuletzt auch deshalb zu einer Verringerung von Abständen zwischen den Personen gekommen ist?
16. Wie viele Einsatzkräfte wurden in der Templstraße, Ecke Michael-Gaismair-Straße, postiert?
17. Wurden diese Einsatzkräfte dort bereits vor Eintreffen des Demonstrationszuges postiert? Wenn ja, wie lange vor Eintreffen des Demonstrationszuges, auf Grund welcher Überlegungen und mit welchem Auftrag?
18. Welcher Anlass bzw welche Anlässe waren ausschlaggebend Pfeffersprays einzusetzen?
19. Wer hat den Einsatz von Pfeffersprays angeordnet (Einsatzleitung oder Behördenvertreter)?
20. Wurden im Einsatz auch minderjährige Demonstrierende verletzt/gefährdet?
21. Welche Schritte haben Sie gesetzt, nachdem Sie von den Vorfällen bei der Demonstration in Innsbruck erfahren haben?
22. Berichten zu Folge hat die Polizei Videoaufzeichnungen von den Geschehnissen. Wurde eine Analyse vorgenommen? Wenn ja, welche Schlüsse wurden daraus gezogen?
23. Hätte sich eine Eskalation - rückblickend betrachtet - allenfalls vermeiden lassen? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht?
24. Haben Sie eine Untersuchung zu den Vorfällen eingeleitet? Wenn ja, welches Ergebnis brachte diese? Wenn nein, warum nicht?
25. Gab bzw gibt es seitens Ihres Ressorts besondere Anweisungen (konkrete Weisungen oder allgemeine Erlässe), wie von den SIcherheitskräften im Allgemeinen mit Demonstrationen für eine humanitäre Asylpolitik umzugehen ist? Wenn ja, welche?
26. Gab es im Vorfeld seitens Ihres Ressorts besondere Anweisungen (konkrete Weisungen), wie mit der betreffenden Demonstration in Innsbruck für eine humanitäre Asylpolitik umzugehen ist? Wenn ja, welche?
27. Fanden vor bzw nach der betreffenden Demonstration in Innsbruck vom 30.1.2021 Dienstbesprechungen (national oder regional) dazu statt? Wenn ja, was war Inhalt der Besprechungen?
28. Welche aktuelle generelle Einsatztaktik verfolgt das Innenministerium im Zusammenhang mit Demonstrationen?
29. Entspricht es der Wahrheit, dass bei anderen Demonstrationen in Innsbruck am selben Tag nicht in gleicher Art seitens der Sicherheitsorgane durchgegriffen wurde, obwohl auch bei diesen COVID-19 Sicherheitsvorschriften offensichtlich nicht eingehalten worden sein sollen?
30. Warum wurde die genehmigte Demonstration für eine humanitäre Asylpolitik aufgelöst, die anderen am selben Tag abgehaltenen Demonstrationen jedoch nicht?
31. Haben Sie untersucht, ob es zu einem Fehlverhalten seitens der Polizei gekommen ist? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?
32. Wurden bei der Demonstration in Innsbruck am 30.1.2021 PolizistInnen verletzt? Wenn ja, wie viele wurden verletzt? Welchen Grad an Verletzungen haben PolizistInnen erlitten?
33. Entspricht es der Wahrheit, dass gegen DemonstrantInnen gewaltsam vorgegangen wurde?
34. Entspricht es der Wahrheit, dass DemonstrantInnen über den Boden geschleift wurden?
35. Entspricht es der Wahrheit, dass DemonstrantInnen mit Schlagstöcken geschlagen und/oder getreten wurden?
36. Wurden beim Einsatz anlässlich der Demonstration in Innsbruck am 30.1.2021 DemonstrantInnen verletzt? Wenn ja, wie viele Verletzte gab es? Welchen Grad an Verletzungen haben DemonstrantInnen erlitten?
37. Konnten SanitäterInnen vor Ort ungehindert verletzte Personen behandeln?
38. War der Einsatz, wie von BeobachterInnen und TeilnehmerInnen behauptet, nach Ihrem Wissensstand und Ihren darauf beruhenden Einschätzungen unverhältnismäßig?
Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht?
39. Wie viele Demonstrationen waren in Innsbruck im vergangenen Jahr angemeldet und wurden von der Polizei begleitet?
40. In welcher Einsatz- und Bereitschaftsstärke war die Polizei dabei jeweils im Einsatz?
41. Gibt es generelle Vorgaben, die die Einsatzstärke bzw Bereitschaftsstärke (etwa abhängig von der gemeldeten Zahl der TeilnehmerInnen) festlegen. Wenn ja, aus welchen Gründen kann davon abgewichen werden und wer entscheidet über ein allfälliges Abweichen? Wenn nein, wer entscheidet über den personellen Einsatz?
42. Ist es generell üblich, dass PolizistInnen bei Demonstrationen in besonderer Schutzausrüstung wie mit Helm und Schlagstock und Pfefferspray im Einsatz stehen? Wenn nein, wieso traf das bei der anfragegegenständlichen Demonstration zu?
43. Bei wie vielen Demonstrationen war das im vergangenen Jahr bei Demonstrationen in Innsbruck der Fall?
44. Waren die PolizistInnen bei der anfragegegenständlichen Demonstration in Innsbruck im Vergleich zu anderen Demonstrationen besonders ausgerüstet? Wenn ja, warum?
45. Waren bei der betreffenden Demonstration in Innsbruck im Vergleich zu anderen Demonstrationen verhältnismäßig mehr PolizistInnen im Einsatz oder in Bereitschaft? Wenn ja, warum und wie viele? Wenn nein, wie viele PolizistInnen waren im Einsatz bzw in Bereitschaft?
46. Wurden für die betreffende Demonstration in Innsbruck im Vergleich zu anderen Demonstrationen besondere Vorkehrungen getroffen? Wenn ja, warum?
47. Wie viele Personen wurden im Zuge der Amtshandlungen bei der anfragegegenständlichen Demonstration festgenommen? Aus welchem Anlass? Wie lange wurden die festgenommenen Personen angehalten? Wurde über festgenommene Personen eine Untersuchungshaft verhängt und wenn ja, wegen welchem/r Delikt/e? Wann erfolgte die Anordnung der Untersuchungshaft? War es allen festgenommenen Personen möglich, sich durch einen Rechtsbeistand beraten zu lassen? Wenn nein, warum nicht?
48. Wie viele Personen wurden im gegenständlichen Zusammenhang angezeigt? Was wurde diesen zur Last gelegt? Wie viele der angezeigten Personen haben keinen Wohnsitz in Österreich?
49. Waren unter den festgenommenen oder angezeigten Personen auch solche ohne Wohnsitz in Tirol? Wenn ja, wie viele? Liegen Informationen darüber vor, wann bzw woher diese Personen angereist sind?
50. Nahmen auch Personen mit Wohnsitz im Ausland an der Demonstration teil? Wenn ja, wie war es möglich, dass diese in der gegenwärtigen Situation nach Österreich einreisen konnten?
51. Wie viele DemonstrantInnen wurden zur anfragegegenständlichen Demonstration von den Veranstaltern erwartet bzw angemeldet und wie viele TeilnehmerInnen gab es tatsächlich?
52. Wie lange hat der Einsatz der Exekutive im Rahmen der anfragegegenständlichen Demonstration gedauert?
53. Medienberichten zufolge kündigte der Innsbrucker Bürgermeister Georg Willi an, am 1.2.2021 mit den Verantwortlichen der Polizei sowie den Veranstaltern reden zu wollen. Wurde ein Gespräch mit VertreterInnen der Polizei zu den Vorfällen am 30.1.2021 mit Bürgermeister Georg Willi am 1.2.2021 oder zu einem späteren Termin geführt? Wenn ja, was war das Ergebnis der Besprechung?

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