Stadtregierung
Die Dramaturgie der Innsbrucker Regierungskrise

Vizebürgermeisterin Uschi Schwarzl steht im Mittelpunkt. | Foto: Stadt Innsbruck
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  • Vizebürgermeisterin Uschi Schwarzl steht im Mittelpunkt.
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INNSBRUCK. Die Gemeinderatssitzung im Dezember bietet Spannung. Einmal mehr steht ein Abwahlantrag auf der Tagesordnung, einmal mehr trifft es eine Vizebürgermeisterin. Vor 14 Monaten wurde bis tief in die Nacht über die Abwahl von Christine Oppitz-Plörer diskutiert, taktiert und gestritten. Am Ende gab es eine Mehrheit von 23 Ja- zu 17 Nein-Stimmen für den Abberufungsantrag bei einer namentlichen Abstimmung. Jetzt geht es um Uschi Schwarzl. Sie wurde am 29. November 2019 mit 22 Stimmen zur Vizebürgermeisterin gewählt. Stadtblatt-Service: die beiden Gutachten finden Sie am Beitragsende in voller Länger.

Antrag

In der Gemeinderatssitzung vom 8.10. hat Gemeinderat Gerald Depaoli (Gerechtes Innsbruck) den Dringlichkeits-Antrag auf Abberufung von Uschi Schwarzl als Bürgermeister-Stellvertreterin eingebracht. Die Dringlichkeit wurde dem Antrag nicht zuerkannt und so erfolgt die geschäftsordnungsmäßige Behandlung. Da Anträge bei der Budgetgemeinderatssitzung im November nicht behandelt wurden, kommt der Antrag zwei Monate später auf die Tagesordnung. Ausschlaggebend für den Antrag war die temporäre Begegnungszone. Für Gerald Depaoli stellte sich im September die Situation wie folgt dar: "Da es keinen gültigen und rechtskräftigen Gemeinderatsbeschluss über die Prüfung der Begegnungszone gibt, konnte dementsprechend auch das gesetzlich vorgeschriebene Prüfverfahren nicht eingeleitet werden! Eine im Entscheidungsvorfeld erforderliche Unfallanalyse sowie ein umfassendes verkehrstechnisches Gutachten, das unter anderem eine Verschlechterung der Verkehrssicherheit ausschließt, wurden dem Gemeinderat ebenso nicht vorgelegt."

Probebetrieb

"Der „Probebetrieb“ für die Begegnungszone „Innere Stadt“ stellt daher unabhängig davon, ob der Bozner Platz ein Teil selbiger ist, oder nicht - eine Gefahr für Leib und Leben dar bzw. womöglich lt. StGB eine vorsätzliche bzw. fahrlässige Gemeingefährdung, sollten die erforderliche Unfallanalyse bzw. das verkehrstechnische Gutachten, das unter anderem eine Verschlechterung der Verkehrssicherheit ausschließt nicht vorliegen. (Anmerkung: Ein „Probebtrieb“ für die Errichtung von Begegnungszonen ist lt. StVO und rechtlicher Voraussetzungen nicht vorgesehen bzw. verankert!) Die Tatsache, dass kein erforderlicher Gemeinderatsbeschluss vorliegt, widerspricht somit aus der Sicht der Gemeinderatsfraktion Gerechtes Innsbruck den rechtlichen Vorraussetzungen bzw. Kriterien für die Errichtung einer Begegnungszone", meinte Depaoli weiter.

Gutachten

"Die Einrichtung einer Begegnungszone durch Verordnung der Stadträtin Mag. Ursula Schwarzl für Teile der Innsbrucker Innenstadt ist rechtswidrig." Markus Lassenberger (FPÖ), Thomay Mayr (Liste Fritz) und Gerald Depoali (Gerechtes Innsbruck) präsentieren gemeinsam das Rechtsgutachten von Verfassungs- und Verwaltungsjuristen Heinz Mayer zur Frage "Die Zuständigkeit zur Errichtung einer Begegnungszone (§ 76c StVO) nach dem Innsbrucker Stadtrecht". Für die bevorstehende Gemeinderatssitzung erwarten die Oppositionsgemeinderäte ein entsprechendes handeln: "Auch der Bürgermeister muss aufgrund der unrechtmäßigen Vorgangsweise von Uschi Schwarzl dem Abwahlantrag zustimmen." Das gesamte Gutachten finden Sie am Ende des Beitrages.

Rechtsgültigkeit

Tom Mayr, Liste Fritz: "Ausgerechnet die Grünen, die sich Transparenz u. Demokratie auf ihre Fahnen geheftet haben, erweisen sich seit der Machtübernahme in Innsbruck als die größten Zudecker!!! Zuhören, Zusammenarbeiten, Opposition mehr einbinden, kein Drüberfahren mehr. Mehr Drüberfahren geht ja gar nicht, wenn der GR ausgeschaltet wird! Sie haben den Gemeinderat ausgeschalten Frau Schwarzl!" Der Gemeinderat der Liste Fritz meint weiter: "Und wenn sich Frau Schwarzl so vehement auf die Delegationsverordnung von 2012 beruft, so hat sie es doppelt falsch gemacht. Weil sie sich auf eine Delegationsverordnung beruft, die in dem Bereich ja gar nicht zuständig ist und weil sie sich auf die Delegationsverordnung beruft, die die Begegnungszone ja noch gar nicht kennt." Markus Lassenberger, FPÖ Innsbruck, zu den gemeinsamen Forderungen: "Parallel zu dieser PK bekommt jeder GR und jedes Mitglied des Stadtsenats dieses Heinz Mayer Gutachten. Jeder ist damit informiert. Wenn eine Vize BM einen Anstand hat und ein Rechtsverständnis hat und nicht durch politische Zurufe sondern durch ein Fachgutachten eines der renommiertesten Verfassungsjuristen des Landes klar aufgezeigt bekommt, dass sie rechtswidrig gehandelt hat, würde es ihr gut anstehen von selber den Hut zu nehmen. Die Delegationsverordnung selbst wurde 2012 als Erleichterung der bürokratischen Abwicklung erlassen. Dadurch können rund 800 Aktenjährlich ohne Beschlussfassung im Gemeinderat in Kraft treten, informiert Gerald Depaoli vom Gerechten Innsbruck. "Eine durchaus sinnvolle Aktion, wenn sie die handelten Personen an die Rechtmäßigkeit halten. Uschi Schwarzl hat dies nicht gemacht und somit absichtlich unter Umgehung der Rechtslage Verordnungen erlassen, die nicht rechtgültig sind. "

Umfassende Prüfung

Bürgermeister Georg Willi betont gegenüber der Stadtblatt-Redaktion die umfassenden Prüfungen. "Die Verkehrsbehörde der Stadt hat diese Frage vor der Verordnung umfassend selbst geprüft und zur Sicherheit bereits im Oktober noch einmal von der zuständigen Aufsichtsbehörde des Landes Tirol prüfen lassen. Es gibt hier eine Bestätigung der Rechtsmäßigkeit in sämtlichen öffentlich diskutierten Fragen. Damit fehlt dem Abwahlantrag für Vizebürgermeisterin Uschi Schwarzl jede Grundlage", erklärt der Innsbrucker Bürgermeister.

Prüfungsergebnis

"Abschließend wird seitens der Behörde festgestellt, dass die Verordnung vom 04.09.2020, Zahl: MagIbk/30910/SV-VAV/53/1, betreffend die Erlassung einer temporären Begegnungszone im Bereich der Meraner Straße, der nördlichen Wilhelm-Greil-Straße, der Erlerstraße und der Gilmstraße, als rechtmäßig anzusehen ist, und wird insofern zustimmend zur Kenntnis genommen. Damit erlangt diese Verordnung Geltung und wird Teil des Rechtsbestandes", teilt das Land Tirol in seinem Schreiben mit.

  • Zur Zuständigkeit der Gemeinde wird festgehalten: "Im gegenständlichen Fall war die Landeshauptstadt Innsbruck gemäß § 94 d Abs. 4a ZI 8c zur Erlassung der Begegnungszone zuständig."
  • Zur Frage der Verordnung: "Die Verordnung wurde sohin ordnungsgemäß kundgemacht, weil die gegenständlichen Vorschriftszeichen angebracht wurden."
  • Zum Thema Ermittlungsverfahren: "Dazu hat das Stadtmagistrat Innsbruck, Verkehrsplanung, Klimaschutzstrategien, ein schlüssiges verkehrstechnisches Gutachten vom 04.09.2020 vorgelegt. Somit sind die Voraussetzungen für die Erlassung der gegenständlichen Verordnung gegeben." Zur Anhörung der gesetzlichen Interessensvertretung: "Aus den im Zusammenhang mit der Verordnungsprüfung vorgelegten Schriftstücken ergibt sich, dass ein förmliches – den gesetzlichen höchstgerichtlichen Kriterien entsprechendes Anhörungsverfahren im Sinne des § 94 f Abs. 1 lit. b Ziffer 2 StVO durchgeführt wurde."

Polit-Diskussion

"Die Einrichtung der Begegnungszone Innenstadt war und ist rechtmäßig, das hat die Aufsichtsbehörde des Landes als direktes Aufsichtsorgan aller Amtshandlungen in der Stadt Innsbruck klar bestätigt," stellt die Klubobfrau der Innsbrucker Grünen, Renate Krammer-Stark, unmissverständlich fest. Genauso klar ist auch, dass nur der Gemeinderat die Verlängerung der Maßnahme beschließen darf." „Das nun vorliegende Gutachten bestätigt rechtliche Bedenken, welche die SPÖ-Innsbruck bereits im Vorfeld dieser Verordnung angemeldet hat“, hält SP-Innsbruck Vorsitzender GR Benjamin Plach und sieht sich in der Kritik am Vorgehen bestätigt. Hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise erwartet der SPÖ-Gemeinderatsklub volle Aufklärung durch Vizebürgermeisterin Schwarzl. "Dessen Inhalte und Erkenntnisse werden einer ausführlichen internen Beratung zugeführt. Jedenfalls erwarten wir uns eine rasche Klärung und ausführliche Stellungnahme von Vizebürgermeisterin Schwarzl und Bürgermeister Willi zum Vorhalt eines schuldhaften Verhaltens und einer rechtswidrigen Ressortführung", meint die Liste Für Innsbruck. "Hier geht es nicht um eine politische Bewertung, sondern vor allem um eine verwaltungs- und verfassungsrechtliche Frage, welche das demokratische und rechtstaatliche Grundprinzip berührt. Wir erwarten uns daher eine rasche Reaktion von den beiden Betroffenen in der Stadtregierung und eine rasche Aufklärung der Vorwürfe“, so ÖVP-Stadtparteiobmann KO Christoph Apple.

Falschinformationen

"Was Teile der Opposition aus dem Wiener Privatgutachten ableiten, ist gespickt mit bewussten Falschinformationen. Keine einzige der genannten Verordnungen ist von Vizebürgermeisterin Schwarzl unterzeichnet worden. Inhaltlich bereiten die Fachabteilungen mit Vizebürgermeisterin Schwarzl verkehrspolitische Maßnahmen vor. Aber es gibt überhaupt keine von Vizebürgermeisterin Schwarzl unterschriebenen Verordnungen. Alle Verordnungen werden entweder persönlich von mir unterschrieben, oder von den zuständigen Behörden im Namen des Bürgermeisters“, hält Georg Willi in seiner Repblik fest, und meitn weiter: "Der Gutachter habe hier offenbar auf Basis von Falschinformationen gearbeitet, die er auch nicht überprüft habe." Zum Rechtsgutachten meint Georg Willi: "Es gibt hier, wie auch in der schriftlichen Stellungnahme der zuständigen Aufsichtsbehörde festgehalten wird, eine Bestätigung der Rechtsmäßigkeit in sämtlichen öffentlich diskutierten Fragen. Damit fehlt dem Abwahlantrag für Vizebürgermeisterin Uschi Schwarzl jede Grundlage." Es könne zudem keine Rede davon sein, dass der Gemeinderat ausgeschaltet worden wäre: Ganz im Gegenteil habe Vizebürgermeisterin Schwarzl sofort mit der Einführung der temporären Begegnungszone in der Innenstadt dem zuständigen Verkehrsausschuss und gleichzeitig mit der Verordnung der Öffentlichkeit kommuniziert, dass diese im Oktober im Gemeinderat dauerhaft verordnet oder wieder zurückgenommen werden kann (siehe hier: Erste Innsbrucker Begegnungszone kommt am 16. September | Innsbruck Informiert (ibkinfo.at)). Der Gemeinderat hat die Begegnungszone ua mit den Stimmen der Grünen, von "Für Innsbruck", der ÖVP und mit jenen der SPÖ, die nur gegen die Meranerstraße gestimmt hat, angenommen. Der Innsbrucker Bürgermeister appelliert an den gesamten Gemeinderat, sich nicht mit einem auf Basis von Falschinformationen erstellten Gutachten, vor den Karren der FPÖ spannen zu lassen. „Es handelt sich bei den wiederholten Angriffen auf Vizebürgermeisterin Schwarzl entweder um Inkompetenz oder um Bösartigkeit. Wir haben hier eine Auseinandersetzung zwischen einem Privatgutachten auf Basis von Fehlinformationen und einer schriftlichen Stellungnahme der einzig zuständigen Aufsichtsbehörde. Die wiederholten persönlichen Angriffe auf Vizebürgermeisterin Schwarzl sind unseriös und unsachlich und ich erwarte mir, dass die FPÖ darin keine Unterstützung aus der Stadtkoalition findet."

Regierungskrise

Wenige Stunden vor der Gemeinderatssitzung hat sich die Angelegenheit zu einer Regierungskrise entwickelt. Die "Lage ist ernst und Anschuldigungen wiegen schwer" lautet die Überschrift einer gemeinsamen Aussendung der Koalitionsfraktionen SPÖ, Für Innsbruck und ÖVP. Die Koalitionsparteien suchten das Gespräch mit Bürgermeister Georg Willi. Das aktuelle Gutachten des renommierten Verfassungsexperten DDr. Heinz Mayer kommt zu dem Schluss, dass im Zuge der Verordnung von Begegnungszonen in der Innenstadt ein rechtswidriges Verhalten der handelnden Personen vorliege. Die Vertreter der Koalitionsfraktionen SPÖ, Für Innsbruck sowie ÖVP mit Tiroler Seniorenbund haben daraufhin ein Gespräch mit Bürgermeister Georg Willi über die künftige Führung des städtischen Verkehrsressorts gesucht, zumal politische Alleingänge der Vizebürgermeisterin regelmäßig zu Irritationen in der Koalition führen.

Warnung

Der Forderung nach einer neuen Ressortverteilung in der Innsbrucker Stadtregierung erteilen die Klubobleute der Innsbrucker Grünen, Renate Krammer-Stark und Thomas Lechleitner, eine klare Absage: „Die Ressortverteilung ist im Arbeitsübereinkommen dieser Koalition festgelegt. Eine Regierung mit einer anderen Ressortverteilung wäre ein klarer Bruch der Koalition. Auch die inhaltliche Ausrichtung der Verkehrspolitik ist im Arbeitsübereinkommen festgelegt, Vizebürgermeisterin Uschi Schwarzl tut nichts anderes, als mit entsprechenden Maßnahmen das Arbeitsübereinkommen abzuarbeiten!" Darüber hinaus vermuten die Innsbrucker Grünen in der Forderung, die Ressorts neu zu verteilen, eine Kampagne gegen Vizebürgermeisterin Uschi Schwarzl persönlich. Denn sowohl formal als auch inhaltlich gibt es für eine Neuverteilung keinen Grund: die Aufsichtsbehörde hat die von der FPÖ bemängelte Verordnung zur Begegnungszone Innere Stadt längst abgesegnet und in allen Punkten als rechtmäßig bestätigt. Praktisch würde das Verkehrsressort von Uschi Schwarzl im Falle einer Abwahl an Bürgermeister Georg Willi fallen, der inhaltlich aber die gleiche Verkehrspolitik vertritt und umsetzt. Nachdem beide Gründe unplausibel sind, bleibt nur eine persönliche Kampagne gegen Vizebürgermeisterin Uschi Schwarzl, die noch dazu einen Bruch des von allen unterschriebenen Koalitionsabkommens bedeuten würde. „Ob sich „Für Innsbruck“, ÖVP und SPÖ daran weiter beteiligen wollen, werden sich die Kolleginnen und Kollegen sehr gut überlegen müssen“, betonen Renate Krammer-Stark und Thomas Lechleitner abschließend.

Erklärung

Die Koalitionspartner der Grünen reagieren mit einer gemeinsamen Erklärung: "Die Gestaltung der bisherigen Amtsführung mit mehreren Alleingängen, die schockierende Uneinsichtigkeit bei Widerspruch der Koalitionsparteien und dem jüngst im Gutachten von Prof. DDr. Mayer festgestellte Rechtsbruch sind jedoch nicht dauerhaft tragbar und erfordern eine Konsequenz. Die Regierungsfraktionen Für Innsbruck, ÖVP & TSB sowie die SPÖ haben versucht, den Grünen die Hand zu reichen und eine gute gemeinsame Lösung zu finden.

Leider wurde seitens der Grünen die Tür zugeschlagen und so führt an einer Abwahl von Vizebürgermeisterin Schwarzl kein Weg mehr vorbei.
ÖVP Innsbruck, SPÖ Innsbruck, Für Innsbruck

Funktionsänderung

"Es handelt sich bei einer Funktionsänderung um keinen Bruch des Koalitionsabkommens, wie wir aus der Vergangenheit wissen. An der Zusammenarbeit zwischen den Fraktionen muss nach wie vor gearbeitet werden, hier ist der Bürgermeister am Zug, das Vertrauen herzustellen. Wir wollen jedenfalls für die Menschen in unserer Stadt arbeiten", wird in der gemeinsamen Erklärung der ÖVP, SPÖ und Für Innsbruck abschließend festgehalten.

Amtseid

„Bei der Dezember-Gemeinderatssitzung morgen geht es nicht darum, ob man für oder gegen eine Begegnungszone in Innsbruck ist, es geht auch nicht darum, ob man für oder gegen die Stadträtin einer Partei ist. Es geht schlichtweg darum, ob man einer Stadtregierung vertrauen kann, die den Gemeinderat aushebelt und offenkundig rechtswidrig agiert. Für uns ist die Antwort klar und wird durch das Gutachten des renommierten Rechtsexperten Dr. Heinz Mayer untermauert. Wer rechtswidrig handelt, hat unser Vertrauen nicht mehr verdient. Die Ausrede von Bürgermeister Willi, die Aufsichtsbehörde des Landes habe die Verordnung der Begegnungszone als rechtens bezeichnet ist nachweislich und definitiv falsch. Die Aufsichtsbehörde hat uns gegenüber bestätigt, die Zuständigkeit geprüft und die Stadt Innsbruck als zuständig befunden zu haben. Diese Zuständigkeit haben wir nie in Abrede gestellt. Der Abwahlantrag gegen die zuständige Verkehrsstadträtin und Vizebürgermeisterin Schwarzl ist unser oppositionelles Instrument, mit dem wir unser Misstrauen gegenüber rechtswidrigem Verhalten ausdrücken können und müssen“, sind FPÖ-Klubobmann Markus Lassenberger, Liste Fritz Innsbruck Gemeinderat Thomas Mayer und Gerechtes Innsbruck Gemeinderat Gerald Depaoli überzeugt. "Es ist peinlich und traurig zugleich, wenn Bürgermeister Willi sachliche, politische Kritik – untermauert vom renommierten Rechtsexperten Dr. Heinz Mayer – mit der immergleichen politischen Keule der ‚rechten Hetzjagd‘ kontert. Das ist ganz mieser politischer Stil von Bürgermeister Willi. Willi lenkt damit von der politischen, inhaltlichen Kritik ab und stellt das Schlechtmachen der Kritiker selbst in den Vordergrund. Ein Rechtsbruch ist nicht zu tolerieren, egal ob er rechts ist oder links, egal ob er grün, gelb, rot, schwarz oder blau ist. Wir fordern die Innsbrucker Gemeinderäte dazu auf, ihrem Amtseid gerecht zu werden und nach diesem Gelöbnis zu handeln. Den Rechtsstaat zu achten und die Verfassung zu wahren, muss an erster Stelle des politischen Handelns jedes einzelnen Gemeinderates stehen. Wir appellieren daher an jeden einzelnen Gemeinderat, sich die politische Verantwortung vor Augen zu führen und sich nicht in den Niederungen parteipolitischer Taktik zu verlieren“, halten Lassenberger, Mayer und Depaoli abschließend fest.

Gegengutachten

Zum Beleg der Rechtsmäßigkeit der von Bürgermeister Georg Willi verordneten temporären Begegnungszone Innere Stadt, die inzwischen vom Gemeinderat mit großer Mehrheit als dauerhaft verordnet wurde, haben die Innsbrucker Grünen ein Rechtsgutachten bei em. Univ.-Prof. Karl Weber in Auftrag gegeben, das die Rechtsmäßigkeit der ursprünglichen Verordnung untermauert und dem Abwahlantrag gegen Vizebürgermeisterin Uschi Schwarzl die Grundlage entzieht.In einer gemeinsamen Pressekonferenz betonen Georg Willi und Uschi Schwarzl die rechtmäßigkeit der Vorgangsweise. "Kritik könne hier nur am Bürgermeister geübt werden, der die Verordnung erlassen habe", stellt Georg Willi fest, der Scheingefechte der Opposition in seine Richtung ortet. Uschi Schwarzl sieht aktuell eine Hetzkampagne, bei der es nicht um inhaltliche Arbeit gehe. "Es geht der dringende Appell an die Regierungspartner sich ihre entscheidung zu überlegen. Der oppositionelle Kampf "Depaoli gegen Schwarzl" ist weder im Interesse der Stadt noch ihrer Bürger." Im Gutachtenwird festgehalten, dass die Anschuldigungen gegenüber Uschi Schwarzl haltlos sind. Im Zusammenhang mit der Delegationsverordnung wird u.a. festgehalten: "So hätte der Gemeinderat, dem ja die im eigenen Wirkungsbereich zu vollziehenden Gesetze bekannt sein müssen, in den letzten Jahren eine entsprechende Änderung der Delegationsverordnung vornehmen können." Das gesamt Gutachten finden Sie am Ende des Beitrages.

NEOS Statement

Die GRin der NEOS, Julia Seidl, ist fassungslos über die Vorgänge in der Innsbrucker Stadtregierung, "FI, ÖVP und SPÖ lassen sich also tatsächlich instrumentalisieren! Die Oppositionsparteien FPÖ, Liste Fritz und Gerechtes Innsbruck haben gezündelt und ein Feuer gelegt. Aber anstatt den Brand zu löschen und zu schauen, dass das Haus stehen bleibt, gehen die Regierungsparteien her und schütten Öl in's Feuer, damit es richtig brennt. Das ist unfassbar! Dass diese Stadtregierung auf Sand gebaut war, war klar - aber dass man sich jetzt für Chaos entscheidet, ist verantwortungslos," ist Seidl empört. "Ich meine - es geht um die Verordnung einer Begegnungszone, die vom GR mittlerweile mehrheitlich beschlossen wurde - das ist doch lächerlich, dass eine Regierung deshalb gesprengt wird. Unglaublich! Ich bin überzeugt, dass die Bürgerinnen und Bürger dafür kein Verständnis haben. Von dieser Aktion profitiert niemand, außer das Triumvirat aus FPÖ, Gerechtes Innsbruck und Liste Fritz. Die jubeln! In ihren Augen haben sie gewonnen und werden eine unliebsame Politikerin los! Niemand scheint an die Konsequenzen zu denken, wer wird in einer derart kaputten Regierung noch ein Amt übernehmen wollen," fragt sich Seidl. "Wir sind gewählt um Verantwortung für Innsbruck zu übernehmen und etwas für die Innsbruckerinnen weiter zu bringen. Das haben alle Beteiligten komplett aus den Augen verloren," kritisiert Dagmar Klinger-Newesely die Regierung, "wir führen nur Personaldebatten, inhaltlich passiert seit 3 Jahren praktisch nichts!" Julia Seidl fordert mehr Augenmaß: "Trotzdem muss man auch den Grünen einen Vorwurf machen, allen voran Georg Willi! Der Karren ist seit Anfang an verfahren und er ist als Stadtoberhaupt nicht in der Lage, diese Stadt mit ruhiger Hand zu führen und ist überfordert mit einer Vierer-Koalition. Was in den vergangenen drei Jahre in dieser Stadt alles schief gegangen ist, spricht Bände," übt Seidl scharfe Kritik an Bürgermeister Willi. "Mehr Vernunft und Verantwortungsbewusstsein gegenüber den Bürgerinnen würde allen Beteiligten nicht schaden."

ALI Statement

"Die Innsbrucker Stadtkoalition sei am Ende, jedes Jahr trifft es eine Vizebürgermeisterin. Jetzt wird Uschi Schwarzl abgewählt. Bei all den sozialen Herausforderungen, die die Stadtbevölkerung zu bewältigen hat, lähmt sich die Stadtführung jetzt endgültig gegenseitig. Auch wenn ich mit dem intransparenten Politikstil von Schwarzl überhaupt nicht kann, treibt diese revanchistische Entscheidung der Koalitionsmehrheit die Stadtpolitik in die Krise. Die Alternative Liste macht bei dieser Zirkusnummer nicht mit. Wir sind gewählt, um Probleme zu lösen und nicht zu verursachen", so ALI-Gemeinderat Mesut Onay in der Stellungnahme der Alternativen Liste Innsbruck. Insgesamt sei der selbstverschuldete Stillstand in der Stadtregierung sehr besorgniserregend. Onay sieht eine zutiefst zerstrittene Koalition: “Statt über offene Kommunikation und gemeinsame Zugänge die besonderen Herausforderungen dieser Zeit anzugehen, bremsen sich die Koalitionäre gegenseitig aus. Wenn sie da noch im selben Atemzug von Zusammenhalt in der Pandemie sprechen, dann klingt das fast zynisch", hält Gemeinderat Onay fest. "Gerade in den sozial- und demokratiepolitischen Bereichen gäbe es dabei dringenden Handlungsbedarf. Innsbruck braucht eine solidarische Politik, die bewegt." so der ALI-Gemeinderat abschließend.

Die Gutachten

Gutachten em.O.Univ.-Prof. Heinz Mayer

Gutachten em. Univ.-Prof. Karl Weber


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