Wintertipps im Straßenverkehr
Worauf Autofahrer achten müssen

Das Autodach muss vom Schnee befreit werden, da er bei der Fahrt zur Gefahr werden kann.  | Foto: ÖAMTC/Gurtner
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  • Das Autodach muss vom Schnee befreit werden, da er bei der Fahrt zur Gefahr werden kann.
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Nicht nur die Winterreifen sind in der kalten Jahreszeit Pflicht. Schnee am Autodach und mangelhaftes Freikratzen der Scheiben können im Straßenverkehr rechtliche Folgen haben. Der ÖAMTC klärt auf. 

MURTAL/MURAU. Im Winter muss man sein Auto für den Winter ausrüsten. Winterreifen und Eiskratzer dürfen dabei nicht fehlen. Aus rechtlicher Sicht warten in der kalten Jahreszeit allerdings noch weitere Herausforderungen auf die Autofahrer:innen. Der ÖAMTC-Jurist Nikolaus Authried schafft Klarheit.  

Mit Guckloch fahren

Ist die Frontscheibe vereist oder mit Schnee bedeckt, reicht es nicht, nur ein Guckloch freizukratzen. "Wer so fährt, muss mit gefährlich eingeschränkter Sicht und im Extremfall mit bis zu 5.000 Euro Strafe rechnen", erklärt Nikolaus Authried. Das gilt im Übrigen auch für die vorderen Seitenscheiben und -spiegel. Wer beim Eiskratzen und Schneekehren den Motor des Fahrzeuges im Stand laufen lässt, riskiert eine Strafe. Man verursacht dadurch unnötigen Lärm und Abgase.

Nur einen kleinen Ausschnitt vom Eis befreien, reicht nicht aus.  | Foto: APA/dpa
  • Nur einen kleinen Ausschnitt vom Eis befreien, reicht nicht aus.
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Schnee am Autodach

Blinker, Rücklichter, Scheinwerfer und die Kennzeichen müssen vor Fahrtantritt von Schnee und Eis befreit werden. Das gilt allerdings auch für das Autodach, denn herabfallender Schnee kann zur Gefahr für andere werden kann und dadurch können sich wiederum Haftungsfragen ergeben.

"Dadurch gefährden sie nicht nur sich und andere, sondern können zudem auch noch – mitunter saftig – bestraft werden."

Das Autodach muss vom Schnee befreit werden, da er bei der Fahrt zur Gefahr werden kann.  | Foto: ÖAMTC/Gurtner
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Eingeschneite Verkehrsschilder

Sind verschneite Verkehrsschilder aufgrund ihrer Form trotzdem zu erkennen, schützt die fehlende Lesbarkeit bei einem Verstoß nicht vor Strafe. Ist der Inhalt eines eingeschneiten Zeichens bekannt, kann dessen Missachtung im Falle eines Unfalls zu einem Mitverschulden führen.

Sind verschneite Verkehrsschilder aufgrund ihrer Form trotzdem zu erkennen, schützt die fehlende Lesbarkeit bei einem Verstoß nicht vor einer Strafe. | Foto: ÖAMTC/Aloisia Gurtner
  • Sind verschneite Verkehrsschilder aufgrund ihrer Form trotzdem zu erkennen, schützt die fehlende Lesbarkeit bei einem Verstoß nicht vor einer Strafe.
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Kein Recht auf Schneeräumung

Obwohl Räumfahrzeuge Tag und Nacht im Einsatz sind, können nicht alle Straßen immer und zu jeder Zeit perfekt geräumt und gestreut sein – gerade bei permanentem Niederschlag.

"Autofahrende haben grundsätzlich keinen Rechtsanspruch auf freie Fahrbahnen und müssen ihre Fahrweise und Geschwindigkeit immer den Witterungsverhältnissen anpassen", stellt ÖAMTC-Jurist Authried klar.

Eine Haftung des Straßenerhalters für einen etwaigen Schaden, der durch eine nicht oder schlecht geräumte Straße (mit-)verursacht worden ist, besteht abseits von mautpflichtigen Straßen nur selten bzw. ist ein Ersatz nur schwer durchsetzbar.

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