Sportlicher Lokalaugenschein zeigt Verbesserungspotenzial:
Murradweg mit vielen Lücken

Quo vadis Radweg? In St. Michael hört der Radweg plötzlich auf. | Foto: Podesser
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  • Quo vadis Radweg? In St. Michael hört der Radweg plötzlich auf.
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Radfahren wird besonders in Zeiten wie diesen immer populärer und auch zu einem stärkeren Tourismusfaktor. Der Sportsprecher der steirischen Grünen, LAbg. Alex Pinter, trat deshalb in die Pedale, um sich auf dem Murradweg von Graz über Bruck/Mur und Leoben bis Judenburg den Zustand dieses touristischen Aushängeschildes genauer anzusehen – ein sportlicher Lokalaugenschein also.

Das sind die Schwachstellen

Die Ausfahrt von Alex Pinter hat unter anderem folgende Schwachstellen des Murradwegs zutage gefördert:
An der Ortseinfahrt Leoben, aber nicht nur, wird der Radweg sehr eng, es bleibt fast kein Platz mehr für Gegenverkehr. In St. Michael hört der Radweg plötzlich auf und führt in den Schotter. Weiter geht es über eine längere Strecke auf der Bundesstraße, wo die Autos mit 100 km/h vorbei zischen. In Weißkirchen muss ohne Hinweistafeln, geschweige denn eine eigene Fahrspur, die Bundesstraße überquert werden.

Mehr Sicherheit durch Ausbau

Pinters Fazit: „Es gibt noch jede Menge Luft nach oben!" Denn „gerade Fahrradtouristen legen bei Urlauben großen Wert auf Qualität und stellen eine bekannt finanzkräftige Tourismusgruppe dar. Die Steiermark bietet mit 5.100 Kilometer Landesstraße ideale Voraussetzungen. Um dieses Potenzial voll ausschöpfen zu können, bedarf es freilich einer gut funktionierenden Verkehrsweg-Infrastruktur", befindet der Grünen-Mandatar. Ein unzureichend ausgebautes Radwegenetz und teils überhaupt nicht vorhandene Radwege sorgen immer noch für ein viel zu hohes Unfallrisiko, das – wie eine Untersuchung des ÖAMTC zeigt – viele Menschen abschreckt, mit dem Fahrrad zu fahren.
„Wünschenswert wären jedenfalls auch bessere Beschilderungen“, so Pinter, der ankündigt, hier im Landtag Initiativen zu starten. Außerdem fordert er eine gesetzliche Regelung, dass beim Überholen von Radfahrern und Fußgängern endlich ein Mindestseitenabstand von innerorts eineinhalb und außerorts zwei Metern in der Straßenverkehrsordnung festgeschrieben sowie künftig fix Fahrradbegleitwege vorgesehen werden.

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