Wenn's kracht, was dann?
Richtige Vorgehensweise nach Verkehrsunfällen
Ein Verkehrsunfall ist schnell passiert – vor allem in den "dunklen" Jahreszeiten Herbst und Winter. Doch wie soll ich mich im Ernstfall verhalten? Muss die Polizei immer gerufen werden? Guido Zeilinger, Konsumentenschützer der Arbeiterkammer, klärt auf.
STEIERMARK. Beim Ausparken ein Auto touchiert, auf einem engen Weg einen Zaun gestreift oder ein Auffahrunfall nach einem plötzlichen Bremsvorgang der Lenkerin oder des Lenkers im Auto davor: Im Laufe des Lebens wird beinahe jede und jeder von uns mit einem dieser Szenarien konfrontiert.
Richtige Vorgehensweise
Trotzdem wissen nur die wenigsten, wie in diesen Situationen vorgegangen werden soll. "Foto vom Unfallort machen, einen europäischen Unfallbericht – darf in keinem Auto fehlen – ausfüllen und von beiden Seiten unterschreiben lassen sowie Daten austauschen", informiert AK-Konsumentenschützer Guido Zeilinger über die ersten Schritte.
Unter Daten austauschen versteht der Experte: Polizzen- und Telefonnummern sowie Adressen der am Unfall beteiligten Personen. Idealerweise sollte zusätzlich ein Foto des Führerscheins gemacht werden.
Ehrlichkeit nicht immer gegeben
"Leider schrumpft in Paniksituationen das Ausmaß der Ehrlichkeit bei manchen Schädigerinnen und Schädigern auf Erbsengröße", sagt Zeilinger und zeichnet ein metaphorisches Bild dazu.
Was ist der Garantiefonds?
Wenn das gegnerische Fahrzeug nicht versichert war oder ein Personenschaden durch ein unbekanntes Fahrzeug verursacht wurde, können sich Betroffene nach Unfällen in Österreich an den Versicherungsverband Österreich wenden. In diesen und anderen besonderen Fällen tritt für Schadenersatzansprüche von Geschädigten der österreichische Garantiefonds ein.
Nicht bei allen Verkehrsunfällen ist ein Anruf bei der nächsten Polizei-Dienststelle notwendig. Bei vermuteten Personenschäden, Wildunfällen oder dann, wenn sich die Gegenseite weigert, die Identität preiszugeben, muss die Polizei jedenfalls kontaktiert werden.
Dazu meint Guido Zeilinger: "In diesen Fällen kostet mich der Anruf nichts. Bei reinem Blechschaden muss ich die Polizei nicht verständigen. Wenn doch, muss ich als Anruferin oder Anrufer 36 Euro zahlen - boshafterweise wird das gerne als Blaulichtsteuer bezeichnet."
Allgemeine Informationen
Laut dem Experten gibt es drei Dinge, die Geschädigte nach einem Verkehrsunfall niemals tun dürfen:
- Auch und gerade bei Parkschäden nur die Telefonnummer hinterlassen ohne sich auf der Polizei-Dienststelle zu melden – das ist Fahrerflucht!
- Niemals ein Schuldeingeständnis unterschreiben. "Denn dann haut mich die eigene Versicherung in die Pfanne – leider zurecht", merkt Zeilinger an.
- Sich niemals mit einer Entschädigungszahlung abspeisen lassen, wenn man sich nicht 100 Prozent sicher ist – bei verborgenen Schäden ebenfalls.
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